Stiftungszweck / Stiftungssatzung: Gemeinde Owingen

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Stiftungszweck / Stiftungssatzung

Zweck der Bürgerstiftung Owingen ist die Förderung und Entwicklung von

  • Jugend-, Familien- und Altenhilfe
  • Bildung und Erziehung
  • Wohlfahrtspflege
  • Öffentlichen Gesundheitswesen
  • Völkerverständigung
  • Kultur, Kunst, Heimat- und Denkmalpflege
  • Natur- und Umweltschutz
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Zwecke

Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch

a)
die finanzielle Unterstützung der Gemeinwesenarbeit für die Bewohner und das soziale Umfeld der Wohnanlage in Owingen nach dem Konzept „Lebensräume für Jung und Alt“. Die Gemeinwesenarbeit umfasst insbesondere

  • die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • die Förderung der Selbsthilfe und sozialer Netzwerke,
  • die Schaffung und die Moderation von Begegnungsmöglichkeiten,
  • die Beratung und die Vermittlung von sozialen Hilfen und
  • den Aufbau und die Vernetzung mit sozialen Aktivitäten des lokalen Umfelds.

    Dabei wird die zwischen der Gemeinde und dem Betreiber der Wohnanlage vereinbarte notwendige Personalstelle sowie Sach- und Raumkosten für das Service- und

b)
die Förderung einer erweiterten Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Owingen. Diese umfasst insbesondere

  • die nachhaltige Förderung bürgerschaftlichen Engagements,
  • die Vernetzung sozialer und bürgerschaftlicher Initiativen und Organisationen,
  • die gesellschaftliche Integration junger, alter, behinderter und kranker Menschen und Menschen in schwierigen Lebenssituationen sowie
  • die Unterstützung der zwischenmenschlichen Beziehungen im Sinne der Solidarität und Subsidiarität.

Die übrigen Stiftungszwecke werden verwirklicht unter anderem durch

  • die Förderung von Bildung- und Kinderbetreuungseinrichtungen,
  • die Förderung von internationalen Partnerschaften der Gemeinde und örtlichen Vereine und Vereinigungen,
  • die Förderung von künstlerischen und kulturellen Aktivitäten in der Gemeinde und
  • die Förderung von Initiativen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt.

Die genannten Stiftungszwecke werden insbesondere umgesetzt durch finanzielles und ehrenamtliches Engagement

  • in fördernder oder operativer Projektarbeit,
  • durch Vergabe von Beihilfen und Zuwendungen,
  • zur Information und Fortbildung in den genannten Bereichen der Stiftungszwecke.

Die Bürgerstiftung Owingen kann die vorstehend genannten Zwecke mittelbar fördern durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke. Die Stiftung kann darüber hinaus auch bedürftige Personen selbstlos unterstützen. Die Förderung des Stiftungszwecks schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit mit ein.

Den gesamten Wortlaut der Satzung der Bürgerstiftung Owingen können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.