Bundestagswahl: Gemeinde Owingen

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Wahlen

Hinweise zur Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl 2025 statt. Da sich vermehrt Wählerinnen und Wähler mit Fragen an uns wenden, haben wir die uns bekannten Informationen zusammengestellt.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02. Februar 2025 an die Wahlberechtigten versandt. Nach den aktuellen Informationen werden jene des Postleitzahlenbezirks „88“ am 21. Januar 2025 vom Druckzentrum des Rechenzentrums an den Postdienstleister übergeben. Sobald die Wahlberechtigten ihre Wahlnachrichtigung erhalten haben, können sie Briefwahl online (siehe unten), durch Scannen des QR-Codes oder vor Ort im Bürgerbüro beantragen.

Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge

Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 293 Bodensee werden bis spätestens 03. Februar 2025 auf der Homepage des Bodenseekreises (www.bodenseekreis.de) öffentlich bekannt gemacht.

Briefwahlunterlagen

Aufgrund der sehr engen gesetzlichen Fristen kann der Kreiswahlleiter den Druck der Stimmzettel erst nach dem 30. Januar 2025 freigeben. Die Städte und Gemeinden erhalten die gedruckten Stimmzettel erst im Laufe der ersten Februar-Woche.

Deshalb können dieBriefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar 2025 versandt bzw. ausgehändigt werden.

Über diesen Link können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen. Füllen Sie dort bitte das Online-Formular aus. Sie benötigen dafür Ihre Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer, die Sie auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung finden. Die Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr möglich.

Persönlich können die Unterlagen auch noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 35, 88696 Owingen beantragt werden.

Aufgrund der sehr kurzen Zeit zwischen dem frühestmöglichen Versand der Briefwahlunterlagen und der Eingangsfrist, können die Wählerinnen und Wähler voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 ihre Briefwahlunterlagen in den üblichen Öffnungszeiten direkt im Rathaus Owingen, Bürgerbüro, erhalten und dann zu Hause oder auf Wunsch vor Ort in einer Wahlkabine wählen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Sie können die Briefwahlunterlagen nach Ihrer Stimmabgabe bis spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr auch im Bürgerbüro abgeben oder im Briefkasten des Owinger Rathauses einwerfen.

Deutsche im Ausland

Deutsche, die im Ausland leben, jedoch nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn diese an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Bundestagswahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Dieser muss spätestens am 02. Februar 2025 dort eingehen. Auf der Internetseite www.bundeswahlleiterin.de finden Sie die Antragsformulare sowie nähere Informationen und Hinweise wie zum Beispiel zu den Möglichkeiten des Versands Ihrer Briefwahlunterlagen. Bitte klären Sie rechtzeitig mit der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung die Laufzeiten und das Verfahren, wenn Sie zum Versand der Briefwahlunterlagen deren amtlichen Kurierdienst nutzen möchten.

Änderung eines Wahllokals

Das Wahllokal für den Wahlbezirk Owingen Süd/West befindet sich bei der Bundestagswahl in der Galerie des Rathauses (nicht im Bürgerhaus kultur|o).

Weitere Informationen zur Wahl

Wenn Sie mehr zur Bundestagswahl erfahren möchten, können Sie folgende Internetseiten besuchen:

www.bodenseekreis.de
www.bundeswahlleiterin.de
www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/
www.statistik-bw.de
www.bundestagswahl-bw.de

Kreiswahlausschuss empfiehlt Wahl im Wahllokal

Wer seine Stimme zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 abgeben möchte, sollte das möglichst im Wahllokal machen, empfiehlt der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 293 Bodensee. Denn wegen der kurzen Fristen bleibt für die Briefwahl in diesem Jahr nur wenig Zeit. Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst am 10. Februar 2025 herausgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme dennoch per Briefwahl abgeben möchten, sollten die engen Zeitfenster und die Postlaufzeiten unbedingt mit einplanen. Briefwahl-Stimmzettel müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr vollständig im zuständigen Rathaus angekommen sein.

Briefwahl vor Ort als Alternative

Für alle, die es nicht einrichten können, am Wahlsonntag ins Wahllokal zu kommen, ist die Briefwahl direkt im Rathaus eine praktische Alternative. Hier können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, direkt im Anschluss im Rathaus wählen und die ausgefüllten Stimmzettel gleich wieder abgeben.

Besonderheiten für Reisende im Ausland

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mitgeteilt, dass auch Wahlberechtigte, die in dieser Zeit Urlaub im Ausland machen, in diesem Jahr von einer Sonderregelung profitieren: Der sogenannte amtliche Kurierweg, der normalerweise nur für sogenannte Auslandsdeutsche vorgesehen ist, steht diesmal auch allen Wahlberechtigten zur Verfügung, die während der Wahlzeit im Ausland Urlaub machen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand unter Umständen schneller und zuverlässiger sein können als der amtliche Kurierweg. Die Entscheidung, welcher Versandweg genutzt wird, liegt bei den Wahlberechtigten selbst. Eine Kostenerstattung für den Expressversand ist allerdings ausgeschlossen.

Für weitere Informationen oder bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Wahlamt ihrer Stadt oder Gemeinde wenden.

Kreiswahlausschuss bestätigt Wahlvorschläge

In einer Sitzung am 24. Januar 2025 hat der Kreiswahlausschuss des Wahlkreis 293 Bodensee zudem alle neun eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen. Aufgrund einer Änderung des Wahlgesetzes steht diese Zulassung jedoch noch unter der Bedingung, dass für den entsprechenden Wahlvorschlag der Partei bzw. Wählervereinigung auch eine entsprechende Landesliste zugelassen wird. Sofern es Beschwerden gegen eingereichte Landeslisten gibt, wird über diese am 30. Januar 2025 vom Bundeswahlausschuss entschieden.

Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 293 Bodensee erfolgt daher nach endgültiger Zulassung der Landeslisten am 31. Januar 2025 unter www.bodenseekreis.de

Der Wahlkreis 293 umfasst neben den 23 Städten und Gemeinden des Bodenseekreises die Gemeinden Wald, Illmensee und Herdwangen-Schönach sowie die Stadt Pfullendorf aus dem Landkreis Sigmaringen.

So funktioniert die Bundestagswahl - Erklärvideo

Am Sonntag, 23. Februar, ist Bundestagwahl. Im Video der Landeszentrale für politische Bildung BW (lpb) wird alles erklärt, was Ihr dazu wissen müsst:

  • Wer darf überhaupt wählen?
  • Wie kann man Briefwahl beantragen?
  • Welche Stimme ist wichtiger: Die Erst- oder die Zweitstimme?

Zum Video: Erklärvideo lpb - Youtube

Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl findet Ihr auch hier:

Und nicht vergessen: Jede Stimme zählt!