Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten - persönlich oder schriftlich (Telefax:Faxnummer: 07551 8094-29, E-Mail: akeller(@)owingen.de) - auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.owingen.de an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08435047 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von der Deutschen Post AG bzw. per Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an akeller(@)owingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Keller, Tel. Telefonnummer: 07551 8094-28, E-Mail: akeller(@)owingen.de.
Hinweise zur Landtagswahl 2026
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15.02.2026 an die Wahlberechtigten gesandt. Nach aktuellen Informationen werden jene des Postleitzahlenbezirks „88“ ab 03.02.2026 von der Deutschen Post zugestellt.
Wenn Sie bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte umgehend beim Wahlamt der Gemeinde Owingen (Tel. Telefonnummer: 07551 8094-28).
Briefwahl beantragen
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Owingen einen Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr möglich (Ausnahme: Onlineantrag nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 12.00 Uhr). Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung bereits per Post erhalten haben.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zur beantragen; telefonische Anträge sind jedoch nicht zulässig.
1. Online-Antrag - bis 05.03.2026, 12.00 Uhr
Wichtig: Wahlbenachrichtigung bereithalten.
Scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit der Kamera Ihres Smartphones und folgen Sie den Anweisungen im Antrag.
oder
Alternativ können Sie auch den auf der Homepage bereitgestellten Link anklicken und den Antrag online ausfüllen.
2. Persönliche Beantragung – Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich im Rathaus wählen; voraussichtlich ab 03.02.2026 möglich
Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig aus und unterschreiben Sie dieses. Bringen Sie den Antrag während den Öffnungszeiten persönlich mit ins Rathaus, Zimmer 101 und 102. Es ist kein Termin erforderlich, es kann aber zu Wartezeiten kommen. Sie haben können die Briefwahlunterlagen sofort mitnehmen oder direkt vor Ort in der Wahlkabine wählen und den Wahlbrief gleich in die Wahlurne einwerfen.
3. Schriftliche Beantragung
Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben Sie es und werfen Sie den Antrag in den Briefkasten des Rathauses bzw. senden Sie diesen dorthin. Sollten Sie den Antrag per Post schicken, bedenken Sie bitte, dass der Postweg sowohl für den Antrag als auch die Zustellung der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Bitte beantragen Sie deshalb die Briefwahlunterlagen frühzeitig.
Briefwahl für eine andere Person beantragen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht der betreffenden Person möglich. Der Antrag kann ausschließlich persönlich oder schriftlich gestellt werden (nicht per Mail). Den entsprechenden Vordruck für die Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen oder mitnehmen
Auch für die Abholung oder Mitnahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Beantragung ist ebenfalls nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Der Vordruck für die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Versand der Briefwahlunterlagen - voraussichtlich ab 03.02.2026
Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn sowohl die Wahlbenachrichtigungen und die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab dem 03.02.2026 der Fall sein.
Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 08.03.2026 um 18.00 Uhr bei der Gemeinde Owingen, Rathaus, Hauptstraße 35, eingegangen sein.
Weitere Informationen zur Wahl
Wenn Sie mehr zur Landtagswahl erfahren möchten, können Sie folgende Internetseiten besuchen:
www.owingen.de
www.bodenseekreis.de
https://www.landtagswahl-bw.de/
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026
www.statistik-bw.de

