Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Erweiterung Sandgasse" in Hohenbodman, Owingen
icon.crdate24.10.2024
Ortsübliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Owingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Oktober 2024 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Sandgasse“ in Hohenbodman, Owingen aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Sandgasse“ zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit desselben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem untenstehenden unmaßstäblichen Lageplan dargestellt. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Hohenbodman, einem Teilort der Gemeinde Owingen und umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet das Flurstücke 13 (teilweise), 357/4 (teilweise) und 357/23 der Gemarkung Hohenbodman.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Wohngebiets Sandgasse und die damit verbundene Realisierung dringend benötigter Wohnbauflächen für die Gemeinde Owingen – Hohenbodman, geschaffen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zum Thema Mensch, Tiere und Pflanzen, Biotope/biologische Vielfalt, Fläche/Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen. Des Weiteren gibt es einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Im Umweltbericht können die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation des Vorhabens nachvollzogen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Sandgasse“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird von
Dienstag, den 29. Oktober 2024
bis einschließlich
Freitag, den 29. November 2024
im Rathaus Owingen, 88696 Owingen, Hauptstr. 35 im Flur des 1. OG, öffentlich ausgelegt.
Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Owingen, 88696 Owingen, Hauptstraße 35, im Flur des 1. OG, während der Dienststunden eingesehen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes elektronisch (E-Mail: aamann@owingen.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Owingen, Hauptstraße 35, 88696 Owingen möglich. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Planunterlagen stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Owingen, den 24. Oktober 2024
Henrik Wengert
Bürgermeister
Dienststunden der Gemeindeverwaltung:
Mo., Di., Mi. und Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr
Mo.: 14.00 – 18.00 Uhr
Do.: 8.00 – 16.00 Uhr
Unmaßstäblicher Lageplan: