LOCKDOWN BIS ZUM 14. FEBRUAR 2021 VERLÄNGERT
In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am 19. Januar 2021 wurde mit dem nach wie vor geltenden Ziel, die 7-Tages-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, folgende Maßnahmen beschlossen:
Aktuelle Regelungen
Die bisher geltenden Beschränkungen bleiben in Kraft und werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Private Zusammenkünfte
Diese Zusammentreffen sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
Der Beschluss vom 13. Dezember 2021 wird bis zum 14. Februar 2021verlängert. Demnach bleiben Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In den Owinger Kindertagesstätten wird ebenfalls so verfahren.
Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Rahmen der Presskonferenz am 19. Januar 2021 angekündigt, dass eine vorsichtige Öffnung von Kindertagesstätten und Grundschulen ab dem 01. Februar 201 für Baden-Württemberg angestrebt wird, wenn die Entwicklung der Infektionszahlen dies zulässt. In der 5. Kalenderwoche soll hierüber beraten werden. Das Kultusministerium hat den Auftrag erhalten, Konzepte für eine mögliche Öffnung zu erarbeiten.
Gottesdienste
Religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt,
- es gilt Maskenpflicht auch am Platz,
- der Gemeindegesang ist untersagt,
- Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.
Arbeiten im Homeoffice
Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen (befristet bis zum 15. März 2021), wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeofficeermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert.
Impfstoff
Seit dem Start der Impfungenin Deutschland am 27. Dezember 2020 wurden in Deutschland über eine Million Bürgerinnen und Bürger geimpft. Die ersten Zweitimpfungen im Abstand von mindestens drei Wochen zur Erstimpfung haben begonnen. Fast 50 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen wurden bereits geimpft. Bund und Länder halten an ihrem Ziel fest, bis spätestens Mitte Februar allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot zu machen.
Nachdem die Lieferungen bis zum 18./19. Januar 2021 nach Plan erfolgten, wurde unerwartet und viel zu kurzfristig letzten Freitag dem Bund und den Ländern über die EU-Kommission mitgeteilt, dass Pfizer / BioNtech wegen Umbauten im belgischen Werk Puurs die bereits zugesagte Liefermenge für die nächsten zwei bis drei Wochen nicht werden vollständig einhalten können. Nach Angaben von Pfizer dienen die Umbauten dazu, die Kapazitäten ab Mitte Februar zu erhöhen.
Zugesagt worden ist nunmehr, dass die für das erste Quartal angekündigten Mengen trotz dieser Umbauten vollständig im ersten Quartal geliefert werden.
Bund und Länder bitten die EU-Kommission in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.
Unterstützung Gesundheitsämter
Die Bundesländer werden – wo notwendig – die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der Studierende auf das System SORMAS ((Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten geschult werden. Gerade die Studierenden sollen für die Zeit der bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April 2021 gewonnen werden, um die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.
Überbrückungshilfen
Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen. Daher wird die Überbrückungshilfe III des Bundesnochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein.
Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März 2021 erfolgen werden.
Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
Allgemein
Den vollständigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz finden Sie hier. (PDF-Dokument, 120,82 KB, 20.01.2021) Die konkrete Umsetzung dieser beschlossenen Maßnahmen in Baden-Württemberg muss mit einer Anpassung der bisherigen Corona-Verordnung einhergehen. Der Erlass dieser Verordnung bleibt insofern noch abzuwarten.