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Bundesregierung erlässt Coronavirus Einreiseverordnung

icon.crdate14.05.2021

Einheitliche Regelungen gelten ab dem 13. Mai 2021

Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat am 12. Mai 2021 die Aufhebung der bisher in Baden-Württemberg gültigen Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne beschlossen Dies begründet sich im Beschluss der Bundesregierung vom 12. Mai 2021, eine bundeseinheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung zu erlassen, welche am 13. Mai 2021 in Kraft getreten ist. Die in Baden-Württemberg bereits geltenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet für geimpfte und genesene Personen gelten nun auch bundesweit. Insbesondere sind folgende Regelungsinhalte „neu“:

  • Geimpfte und genesene Personen sind solchen Personen mit einem negativen Testnachweis gleichgestellt. Dies gilt allerdings nicht bei Einreisenden, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Diese benötigen bei der Einreise zwingend einen Negativtest, zudem gelten strengere Regelungen bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht.
  • Die Quarantänedauer beträgt zwar weiterhin grundsätzlich zehn Tage, allerdings kann die Quarantäne bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet vor dem Ablauf von zehn Tagen von genesenen, geimpften oder getesteten Personen beendet werden, wenn diese den entsprechenden Nachweis über das Einreiseportal übermittelt haben. Nach Aufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt grundsätzlich eine Quarantänedauer von 14 Tagen.
  • In Baden-Württemberg gilt ab dem 13. Mai „wieder“ die sogenannte 24-Stunden-Regelung ohne Einschränkungen, sodass eine quarantänefreie Einreise grundsätzlich möglich ist. Bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet für weniger als 24 Stunden muss allerdings bei der Einreise ein Negativtest mitgeführt werden.

Darüber hinaus ergeben sich in Baden-Württemberg keine wesentlichen Änderungen bei der Frage, wer sich nach der Einreise aus einem Risikogebiet in Quarantäne begeben muss. Auch die zuvor bereits bundesweit geltenden Regelungen zur Anmelde- und Testnachweispflicht bei der Einreise bleiben im Wesentlichen unverändert.

Nachfolgend können Sie die rechtlichen Grundlage sowie weitere Informationen der Bundesregierung abrufen:

Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung) (PDF-Dokument, 881,41 KB, 14.05.2021)

Beachten Sie auch bitte die digitale Einreiseanmeldung und melden Sie dort Ihre Einreise online an.

Auch diese Handreichung (PDF-Dokument, 22,22 KB, 21.05.2021) des Bundesinnenministeriums beantwortet viele Fragen.

Weitere Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html