Bundestagswahl 2021
icon.crdate15.09.2021
Informationen des Wahlamtes
Liebe Wählerinnen und Wähler,
am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl in der Bundesrepublik Deutschland statt. Hierzu wollen wir Sie, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen, vorab mit wichtigen Informationen versorgen. Durch die Pandemie müssen besondere Regelungen umgesetzt werden.
Wahllokale
Alle Wählerinnen und Wähler können auf den Wahlbenachrichtigungen ersehen, welchem Wahllokal sie zugeordnet sind. Vor Ort sind diese ausgeschildert.
Diese sind:
001 | Owingen Süd/West | Kulturo, Mühlenstraße 10, 88696 Owingen |
002 | Owingen Nord/Ost | Kinderhaus St. Nikolaus, Gartenstraße 3, Owingen |
003 | Taisersdorf | Ortsverwaltung, Steinweg 1, Taisersdorf |
004 | Billafingen | Neue Gerbe, Kirchstraße 6, Billafingen |
005 | Hohenbodman | Dorfgemeinschaftshaus, Lindenstraße 5, Hohenbodman |
Briefwahlbezirk
Das Briefwahlergebnis wird im Rathaus Owingen ermittelt. Bereits ab 16.00 treten die beiden Briefwahlvorstände im Bürgersaal bzw. im Kleinen Sitzungssaal zusammen, um die Zulassung der Wahlbriefe zu prüfen. Die eigentliche Stimmauszählung erfolgt dann, wie in allen Wahllokalen, ab 18.00 Uhr.
Senden Sie die rosa Wahlbriefe rechtzeitig ab!
Wenn Sie am Wahltag noch Wahlbriefe abgeben wollen, tun Sie dies bitte bis 18.00 Uhr! Werfen Sie die Wahlbriefe am besten in den Briefkasten des Rathauses. Geben Sie diese nach Möglichkeit bitte nicht in den Wahllokalen ab. Der Briefkasten des Rathauses wird um 18.00 Uhr auch nochmals geprüft. Später eingegangene Wahlbriefe gelten als nicht zugestellt und fließen nicht in das Wahlergebnis mit ein.
Alle Auszählungen in den drei genannten Örtlichkeiten sind öffentlich. Alle Wahllokale sind entsprechend ausgeschildert.
Was ist in den Wahllokalen unter Pandemiebedingungen zu beachten
Oberste Grundsätze sind hierbei, dass die Wahlberechtigten und die Wahlhelfer vor möglichen Ansteckungen bestmöglich geschützt werden sollen. Die AHA+L (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen und richtig Lüften) – Regeln sind hier maßgeblich.
Wer darf das Wahllokal nicht betreten?
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
1. einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
2. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust, aufweisen,
3. keine medizinische Maske tragen und nicht durch ein ärztliches Attest davon entbunden sind
4. nicht bereit sind, ihre Daten anzugeben, wenn sie die Wahl beobachten möchten.
Machen Sie sich bitte Gedanken, ob hierzu etwas auf Sie zutrifft und ziehen Sie die Briefwahlmöglichkeit in Betracht.
Wie läuft die Wahlhandlung im Wahllokal ab
Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Im jeweiligen Wahllokal und im Wartebereich sind Masken zu tragen. Mindestens eine medizinische OP-Maske. Ein Tuch oder ein Schal ist leider nicht ausreichend. Falls Sie Ihre Maske vergessen haben, können wir Ihnen eine zur Verfügung stellen.
Vor bzw. im Zugang zum Wahllokal sind Abstandsmarkierungen auf dem Boden aufgebracht. Bitte halten Sie bereits dort den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Das Wahllokal kann immer nur von 2 Personen gleichzeitig betreten werden. Selbstverständlich können Hilfspersonen oder Familien gemeinsam mit den Wahlberechtigten ins Wahllokal.
- Am Eingang werden Sie aufgefordert, die Hände zu desinfizieren.
- Sodann erhalten Sie einenStimmzettel und einen Kugelschreiber zur Verfügung gestellt, den Sie beim Verlassen des Wahllokals wieder in ein Behältnis werfen.
- Als Nächstes gehen Sie in eine Wahlkabine und füllen Ihren Stimmzettel aus.
- Daraufhin wird dann noch Ihre Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und Ihres Ausweises geprüft. Ihre Wahlbenachrichtigung behalten wir hier ein.
- Zuletzt kann der nach innen gefaltete Stimmzettel von Ihnen in die Wahlurne gesteckt werden.
Die Wahllokale sind als Einbahnsystem ausgerichtet und haben meist auch Eingang und Ausgang getrennt.
Briefwahl
Wenn Sie kontaktlos wählen wollen, am Wahltag ggfs. krank sind, sich in Quarantäne befinden oder aus einem anderen Grund nicht ins Wahllokal kommen können, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
1. Briefwahl online über die Homepage www.owingen.de – auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie auch einen QR-Code, den Sie mit einem Handy abscannen können und direkt zur Beantragung der Briefwahlunterlagen weitergeleitet werden.
2. Briefwahl per E-Mail beantragen
E-Mail-Adresse: lnothhelfer(@)owingen.de oder akeller(@)owingen.de
Angaben: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und ggf. die Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen.
3. Briefwahl vor Ort beantragen
Sie können während den Öffnungszeiten des Rathauses Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu benötigen wir von Ihnen Ihren Ausweis.
Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
Bitte beantragen Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig, damit wir den Postlauf berücksichtigen können und Ihnen die Unterlagen noch termingerecht übersenden können.
Das Meldeamt ist am Freitag, den 24.09.2021, zusätzlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses, noch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, dann kann ihm bis spätestens Samstag, den 25.09.2021, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte melden Sie sich hierzu unter folgender Tel.Nr: 0170/8066468.
Wenn Sie am Wahlsonntag krank werden und nicht das Wahllokal aufsuchen können, ist es bis 15.00 Uhr möglich Briefwahlunterlagen zu beantragen. Bitte melden Sie sich hierzu unter Telefon 07551 8094-27.
Haben Sie dennoch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an:
Ihre Ansprechpartner sind:
1. Für Fragen rund um die Briefwahl, das Wählerverzeichnis und Wahlschein: Luzia Nothhelfer, Telefonnummer: 07551/8094-42, lnothhelfer(@)owingen.de und Andrea Keller, Telefonnummer: 07551/8094-28 , akeller(@)owingen.de.
2. Für generelle Fragen zur Wahl: Regina Holzhofer, Telefonnummer: 07551/8094-27, rholzhofer(@)owingen.de.
Diese Zusammenfassung sollte Ihnen die wichtigsten Dinge zur anstehenden Wahl „kurz und knapp“ erläutern.
Ihr
Wahlamt der Gemeinde Owingen