Neues aus dem Gemeinderat
icon.crdate29.11.2021
Digitale Ratsarbeit für alle ab dem Jahr 2022
Zum 01. Januar 2018 wurde in Owingen ein Ratsinformationssystem (RIS) eingeführt und die Geschäftsordnung des Gemeinderates dahingehend geändert, dass der Bürgermeister die Gemeinderäte schriftlich oder elektronisch zur Gemeinderatssitzung einlädt. Mit der Einführung des RIS in Owingen ging also zunächst noch ein Wahlrecht einher, die Sitzungsunterlagen analog (in Papier) oder digital (im RIS) zu erhalten.
Nach fast vier Jahren Betrieb kann die Verwaltung konstatieren: die Umstellung auf die digitale Sitzungseinladung war ein guter und zeitgemäßer Schritt, der die Sitzungsvorbereitung sehr erleichtert. Einige Kommunen folgten seither und erkundigten sich auch bei der Gemeinde Owingen, mit welcher Software gearbeitet wird.
Von anderen Kommunen ist bekannt, dass dort so umgestellt wurde, dass alle Ratsmitglieder digital arbeiten, ein Wahlrecht wurde nicht vorgesehen. Mit der Umstellung ging dort aber auch einher, dass die Ratsmitglieder entweder ein Endgerät oder einen Zuschuss zur Beschaffung eines Endgerätes erhalten haben. Auch in Owingen soll nun auf eine einheitliche Sitzungseinladung umgestellt werden, dies war auch Ergebnis der Vorberatung. Dazu ist es erforderlich, die Geschäftsordnung des Gemeinderats zu ändern. Letztlich wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Der Gemeinderat beschloss, die Ratsarbeit mit Einladung und Sitzungsunterlagen ab dem 01. Januar 2022 ausschließlich über das digitale Ratsinformationssystem der Gemeinde abzuwickeln.
2.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2022 lautet § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats wie folgt:
(2) Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat elektronisch mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, die Verhandlungsgegenstände mit; dabei werden die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beigefügt (s. § 14). Für den Abruf oder die Übermittlung der Einladung, Tagesordnung und der zur Beratung erforderlichen Beratungsunterlagen kommt ein Ratsinformationssystem zum Einsatz. Der Empfänger ist dafür verantwortlich, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf Einladung und Beratungsunterlagen nehmen können.
3.
Zur Finanzierung eines vorhandenen oder neu zu beschaffenden Endgeräts erhält jedes Ratsmitglied (Gemeinderäte und Ortsvorsteher) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR.