Wilde Müllablagerungen von Sperrmüll auf öffentlichen Flächen
icon.crdate09.09.2020
Ein echtes Ärgernis, das zu Lasten der Allgemeinheit geht
In letzter Zeit müssen wir immer wieder beobachten, dass Sperrmüll vors Haus gestellt wird, der entweder nur zu Teilen oder gar nicht von der Sperrmüllabfuhr abgeholt wird. Und dann bleibt diese Anhäufung von Abfall einfach liegen. Der/die sich vom Müll Entledigte kümmert sich dann offenbar nicht mehr um die ordentliche Entsorgung. Und als wäre das noch nicht genug, nutzen dann weitere Personen die vermeintliche Gunst der Stunde, um ihren Sperrmüll noch dazuzustellen.
Der Müllberg wächst und wächst, keiner sorgt sich mehr darum und am Ende führt dies dazu, dass die Gemeinde sich darum kümmern muss bzw. kümmert – alles auf Kosten der Allgemeinheit. Schließlich ist das außerdem eine Schande für das Ortsbild.
Zusammenfassend: ein echtes Ärgernis, das dann zu Lasten der Allgemeinheit geht.
Darum der Appell und die dringende Information: wilde Müllablagerung ist bußgeldbehaftet und alles andere als ein Kavaliersdelikt. Aus diesem Grund werden Verstöße auch mit einem Bußgeld von bis zu 100.000,00 Euro geahndet. Wer konkretes Tun beobachtet, ist aufgerufen, der Gemeinde sachdienliche Hinweise zu geben, damit solche Personen bestraft werden können.
Und wer auf Sammlungsaufrufe reagiert und sich alter Dinge entledigt, die dann nicht abgeholt werden, ist ebenfalls in der Pflicht, seinen „Müll“ wieder wegzuräumen.
Hinweise in dieser Angelegenheit richten Sie gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde Owingen, telefonisch zu erreichen unter Telefonnummer: 07551/8094-27 oder Telefonnummer: 07551/8094-36.
Herzlichen Dank
Ihre Gemeindeverwaltung Owingen