Corona-Verordnung erneut angepasst
icon.crdate08.02.2022
Erleichterungen ab dem 09. Februar 2022
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 8. Februar 2022 die Corona-Verordnung erneut geändert. Mit dieser Anpassung gehen vorsichtige Öffnungsschritte einher, welche ab dem 9. Februar 2022 gelten. So werden drei maßgebliche Änderungen mit dem Beschluss des Ministerrats vom 8. Februar 2022 vorgenommen und es entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden.
Vorgaben zur Datenerhebung weitestgehend aufgehoben
Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Betreiberinnen und Betreiber bzw. Veranstalterinnen und Veranstalter werden weitestgehend aufgehoben. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Settings, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung aufrechterhalten. Selbstverständlich bleibt die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin zulässig und wird von der Landesregierung ausdrücklich empfohlen.
Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen möglich
Auf Basis des Beschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erhöht Baden-Württemberg die Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen in der Alarmstufe I. Es gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher bei genereller Beschränkung auf 50 Prozent: maximal 5.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G. Maximal 10.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G+.
3G-Regelung im Einzelhandel entfällt in der Alarmstufe I
In der Alarmstufe I fällt die 3G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Damit wird ein Beitrag zu mehr Einheitlichkeit mit Blick auf die Regeln in den Nachbarbundesländern geschaffen.
Weitere Einzelheiten sowie Fragen und Antworten hierzu finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Nachfolgend können Sie die entsprechende Rechtsgrundlage sowie eine hilfreiche Übersicht herunterladen: