Das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat am 23. Februar 2022 erneut eine Anpassung der Corona-Verordnung Schule vorgenommen. Die neuen Regelungen gelten mit den nachfolgenden wesentlichen Änderungen ab dem 28. Februar 2022:
- Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind noch bis zum 19. März 2022 untersagt (bisher bis zum 31. März 2022).
- Sport zur Prüfungsvorbereitung/Prüfung ist auch bei positivem Fall in der Gruppe in geschlossenen Räumen und im Freien ohne Kontaktbeschränkung und Abstandspflicht zulässig.
- Unterricht in Gesang ist nun auch in der Warnstufe ohne Einhaltung des Mindestabstands möglich, wenn eine Maske getragen wird.
- Redaktionelle Anpassungen aufgrund des Wegfalls der Alarmstufe II.
Nachfolgend können Sie die entsprechende Rechtsgrundlage sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungen für die Schulen herunterladen:
Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen (PDF-Dokument, 446,32 KB, 14.02.2022)