Aktuelles: Gemeinde Owingen

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Corona-Verordnung Schule geändert

icon.crdate01.03.2022

Anpassungen gelten ab dem 28. Februar 2022

Das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat am 23. Februar 2022 erneut eine Anpassung der Corona-Verordnung Schule vorgenommen. Die neuen Regelungen gelten mit den nachfolgenden wesentlichen Änderungen ab dem 28. Februar 2022:

  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind noch bis zum 19. März 2022 untersagt (bisher bis zum 31. März 2022).
  • Sport zur Prüfungsvorbereitung/Prüfung ist auch bei positivem Fall in der Gruppe in geschlossenen Räumen und im Freien ohne Kontaktbeschränkung und Abstandspflicht zulässig.
  • Unterricht in Gesang ist nun auch in der Warnstufe ohne Einhaltung des Mindestabstands möglich, wenn eine Maske getragen wird.
  • Redaktionelle Anpassungen aufgrund des Wegfalls der Alarmstufe II.

Nachfolgend können Sie die entsprechende Rechtsgrundlage sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungen für die Schulen herunterladen:

Corona-Verordnung Schule, Änderung, in der ab dem 28. Februar 2022 gültigen konsolidierten Fassung (PDF-Dokument, 64,56 KB, 01.03.2022)

Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen (PDF-Dokument, 446,32 KB, 14.02.2022)