Grundsteuerreform
icon.crdate21.03.2022
Aktuelle Informationen für alle Grundstückseigentümer
Bekanntlich musste die Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die der Grundsteuer zugrunde liegenden veralteten Einheitswerte verfassungswidrig sind, reformiert werden. Die neu berechnete Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 zu zahlen sein.
Zur Ermittlung der neuen, verfassungskonformen Grundlagen wird das Finanzamt Ihr Grundstück auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Hierfür müssen Sie eine Feststellungserklärung abgeben, wozu Sie von der Finanzverwaltung Baden-Württemberg im Laufe des Jahres 2022 aufgefordert werden.
Darüber hinaus müssen Sie aktuell nichts unternehmen.
Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe werden im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 nach und nach Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer versandt. In diesen Informationsschreiben sind auch alle Unterlagen genannt, die Sie zur Abgabe dieser Feststellungserklärung benötigen.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher eingehend darum, vorerst von Anfragen zur Grundsteuerreform abzusehen, bis nähere Informationen bekannt sind. Auch müssen Sie aktuell noch keinerlei Unterlagen bei der Gemeinde anfordern.
Eine Feststellungserklärung ist notwendig, da der Finanzverwaltung nicht alle Daten elektronisch vorliegen. Die letzte Feststellung liegt zudem schon einige Zeit zurück, weshalb die vorhandenen Daten verifiziert werden müssen. Reichen Sie die Erklärung, wenn es soweit ist, bitte elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein.
Sollten Sie andere Steuererklärungen bereits elektronisch abgeben, können Sie Ihre bisherigen Zugangsdaten nutzen. Anderenfalls empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt über ELSTER zu registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Möglich ist auch, dass nahe Angehörige über deren ELSTER-Zugang die Daten für Sie übermitteln.
ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Mit diesem Verfahren übermitteln Sie Ihre Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.elster.de.
Die Abgabe der Erklärung für die Grundsteuer wird über ELSTER voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.