Hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr im Land
icon.crdate18.07.2022
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg liefert wichtige Informationen und Hinweise.
Mit den hohen sommerlichen Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr im Land deutlich an. Das Betreiben mitgebrachter Grillgeräte ist tabu. Es gilt ein Rauchverbot im Wald noch bis einschließlich Oktober.
„Die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Land […] wieder deutlich ansteigen. Alle, die den Wald mit seiner kühlenden Wirkung in diesen Tagen besuchen, sollten sich unbedingt an die gängigen Verhaltensregeln halten, die für einen Besuch im Wald gelten“, sagte Forstminister Peter Hauk MdL am Freitag (15. Juli) in Stuttgart.
„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Ebenso das achtlose Wegwerfen von Glasflaschen kann einen Waldbrand durch Reflexion der Sonnenstrahlen auslösen. Die ausgetrocknete Bodenvegetation in den Wäldern oder herumliegendes Reisig kann schnell Feuer fangen. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Im Wald herrscht sowieso von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot und wenn gegrillt wird, dann nur an den ausgewiesenen Grillstellen“, betonte der Minister.
Entsorgen von Müll im Wald
Auch, wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte, wies Hauk darauf hin, dass anfallender Müll bei Freizeitaktivitäten im Wald fachgerecht entsorgt werden müsse, denn durch nicht entsorgten Müll bestehe eine Gefahr für die Waldbewohner, ebenso sei Müll eine große Belastung für Waldböden, Pflanzen und Gewässer.
„Bei rund zwei Millionen Waldbesuchern am Tag, sind wir auf das eigenverantwortliche Handeln jedes einzelnen angewiesen, um die wunderbare Lebensgemeinschaft Wald zu erhalten und schlimme Brände, wie in anderen Ländern auszuschließen“, betonte der Forstminister.
Regeln für den Wald beachten
Minister Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Wichtig sei es, so Peter Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen und Haustiere nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.
- Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
Weitere Informationen finden sich unter www.mlr-bw.de/Wald sowie unter www.dwd.de/waldbrand.
Informationen zum Pilotprogramm zur Waldbrandbekämpfung in Europa finden Sie hier (PDF-Dokument, 159,16 KB, 18.07.2022) zum Download zur Verfügung.