Aktuell sind vermehrt Trickbetrüger auf Messenger-Diensten wie beispielsweise WhatsApp unterwegs, wo sie nicht nur ältere Menschen frech belügen. Die Abzocker behaupten, der Enkel, die Tochter oder die Nichte zu sein und in einer finanziellen Notlage zu stecken. In einer Nachricht bitten sie um eine vier- bis fünfstellige Summe. Das Geld soll immer sofort überwiesen werden, um dem Opfer keine Zeit zum Nachdenken zu lassen. Die Betrüger erklären ihre unbekannte bzw. neue Nummer mit einem angeblich verlorenen oder kaputten Handy.
Die Polizei rät, keinesfalls prompt Geld zu senden, sondern zuvor auf einen Anruf oder eine Sprachnachricht zu bestehen. Oder aber Sie nehmen unter der Ihnen bislang bekannten Rufnummer Kontakt auf. Nur so können Sie überprüfen, ob es sich tatsächlich um den vermeintlichen Angehörigen handelt. Um Betrügern einen guten Schritt voraus zu sein, sollten Sie bei unbekannten Rufnummern immer auf diese Weise die Identität des Anrufers überprüfen.
Whatsapp und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes raten dringend, vier einfache "Checks" anzuwenden, um sich vor dem Betrug zu schützen:
- Code checken: Teilen Sie niemals den sechsstelligen Code zur Verifizierung Ihres Accounts, den Sie bei Ihrer Registrierung per SMS erhalten haben.
- PIN checken: Richten Sie eine persönliche PIN für Ihren Account ein, auch bekannt als Verifizierung in zwei Schritten.
- Bild checken: Schützen Sie Ihr Profilbild, damit nur Ihre Kontakte es sehen können.
- Kontakt checken: Wenn vermeintliche Kontakte Sie um einen Gefallen bitten, z.B. um Geld oder andere finanzielle Leistungen, überprüfen Sie ihre Identität, indem Sie um eine Sprachnachricht bitten oder anrufen.
Tipp: Teilen Sie die vier "Checks" mit Ihren Kontakten und stellen Sie sie in Ihren Status. So werden Ihre Kontakte schnell informiert und vor dieser neuen Betrugsmasche gewarnt.
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Das Polizeipräsidium bietet außerdem die Möglichkeit an, Vorträge zu verschiedenen Themen vor Ort zu halten.
Aktuell bemüht sich die Gemeindeverwaltung darum und wird an dieser Stelle und im Amtsblatt die Termine bekannt geben.