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CORONA NEWS OWINGEN – LAND HAT DIE DRITTE PANDEMIESTUFE AUSGERUFEN

icon.crdate22.10.2020

Bürgermeister Henrik Wengert informiert die Bevölkerung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Owingen, Billafingen, Hohenbodman und Taisersdorf,

angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen hat die Landesregierung die dritte Pandemiestufe für Baden-Württemberg ausgerufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober, beschlossen. Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machten diesen Schritt leider erforderlich. Dazu wurde die Corona-Verordnung des Landes über die 5. Änderung entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung ist am vergangenen Montag, 19. Oktober 2020, in Kraft getreten, zeitgleich mit der dritten Pandemiestufe.

Nachfolgend die derzeit wesentlichen Maßnahmen, welche sich durch die dritte Pandemiestufe ergeben haben:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in stark frequentierten Fußgängerbereichen, wie Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen oder Marktplätzen, öffentlichen Einrichtungen sowie in für Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Zusammenkünfte im privaten oder öffentlichen Raum sind bis maximal 10 Personen zulässig. Bei mehr als 10 Personen müssen alle aus maximal 2 Haushalten kommen oder miteinander verwandt (Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen einschließlich deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.) sein. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeitsfeiern oder Geburtstage.
  • Institutionelle Veranstaltungen wie Mitglieder-, Eigentümer- oder Betriebsversammlungen dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Dazu zählen insbesondere auch die satzungsgemäßen Jahreshauptversammlungen der Vereine.
  • In den Schulen gilt ab der 5. Klasse die Maskenpflicht auch im Unterricht. Im Sportunterricht (keine Maskenpflicht) sind keine Kontaktsportarten erlaubt, auch hier gilt nun der Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • An den Hochschulen gilt eine Maskenpflicht in den Vorlesungen. Ausnahmen bilden Vorlesungen an den Musikhochschulen und Akademien nach Akademiegesetz. Die Gebäude dürfen nur für den Hochschulbetrieb genutzt werden. Die Verpflegung in Kantinen und Mensen erfolgt nur mit vorheriger Anmeldung und bis zu einer Gruppengröße von maximal 10 Personen.
  • Im Gastgewerbe sind Gruppen bis maximal 10 Personen zulässig. Mehr als 10 Personen sind nur erlaubt, wenn diese aus maximal 2 Haushalten kommen oder miteinander verwandt sind.
  • Im Bereich von Kunst und Kultur besteht während der Veranstaltung eine Maskenpflicht. Veranstaltungen mit einem genehmigten Hygienekonzept sind bis maximal 500 Besucher erlaubt.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr ist mit verschärften Kontrollen zu rechnen.
  • Für die Sport- und Musikvereine ergeben sich zunächst keine Änderungen.

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie auch bei unseren CoronaNews Owingen.

Die dortigen Hinweise werden möglichst tagesaktuell aufbereitet.

Achten Sie bitte auf die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln, nutzen Sie Alltagsmasken sowie die Corona-App und lüften Sie regelmäßig Ihre Aufenthaltsräume.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

Ihr Henrik Wengert

Bürgermeister