Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
icon.crdate24.02.2023
für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
In diesem Jahr werden die ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen gewählt. Dazu stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten auf. Auf der Basis dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilungsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung. Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt sollten für die Tätigkeit ein besonderes Interesse haben und besonders engagiert sein.
In die Vorschlagsliste dürfen Personen aufgenommen werden, die
- deutsch im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind
- bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sind
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
In die Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden dürfen
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, eine Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, gibt auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de einen Einblick in die Arbeit und Anforderungen an das Amt.
Damit der Gemeinderat fristgerecht die Vorschlagsliste für Schöffen aufstellen kann, können Interessierte bis 15. Mai 2023 die Aufnahme in die Vorschlagsliste beantragen. Das Formular kann hier als PDF-Datei (PDF-Dokument, 998,98 KB, 24.02.2023) heruntergeladen und von Einwohnern der Gemeinde Owingen ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung Owingen abgegeben werden.
Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen
Für die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Neuwahl der Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss zuständig. Neben den oben genannten Voraussetzungen sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein.
Auch das Antragsformular für die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen ist hier als PDF-Datei (PDF-Dokument, 135,24 KB, 24.02.2023) eingestellt und muss bis 24. April 2023 ausgefüllt und unterschrieben ans Landratsamt Bodenseekreis, Kreisjugendamt, Frau Schilling, 88041 Friedrichshafen gesandt werden.