Aktuelles: Gemeinde Owingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
mein.toubiz #elements

Die mein.toubiz #elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.

Verarbeitungsunternehmen

land in sicht AG
Wiesentalstr. 5
79115 Freiburg

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Darstellung von Datenbankinhalten
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Dieses Plugin benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet so genannte „Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert.
  • Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert. Matomo-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Die Speicherung von Matomo-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
  • Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
    land in sicht AG
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@land-in-sicht.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_toubizelements
  • Zusätzliche Informationen werden im Sitzungsspeicher gespeichert
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Owingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Drei Vorranggebiete für Windenergie im Bodenseekreis

icon.crdate07.02.2024

Bericht zur Dialogveranstaltung am 24. Januar im Sennhof in Heiligenberg

Rund 350 Interessierte kamen zur Dialogveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 24. Januar in den Sennhof nach Heiligenberg.

Heiligenberg – Auch im Bodenseekreis gibt es Befürworter und Gegner, wenn es um Wind- und Sonnenenergie geht. Dass auf beiden Seiten Informationsinteresse besteht, zeigte die große Resonanz bei der Dialogveranstaltung „Räume suchen – Gebiete finden“ des Regionalverbands (RVBO) am 24. Januar im Sennhof in Heiligenberg. Rund 350 Interessierte aus dem ganzen Bodenseekreis kamen, um sich über drei Vorranggebiete für Windenergie und 39 Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik auf der Gemarkung des Landkreises Bodenseekreis zu informieren.

Der Regionalverband habe von der Politik den Auftrag erhalten, in der Region Bodensee-Oberschwaben geeignete Gebiete für Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaik zu finden, sagte Thomas Kugler, Vorsitzender des Regionalverbands, bei der Begrüßung. Diese Gebiete sind Teil des Offenlageentwurfs zum Teilregionalplan Energie. Ab 29. Januar können Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer zweimonatigen Anhörungsfrist Stellungnahmen zu diesen Flächen abgeben.

Die Landesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2023 beschlossen, dass bis Ende 2025 mindestens 2 Prozent der gesamten Regionsfläche mit den drei Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis für den Ausbau von Windenergie und Flächenphotovoltaik bereitgestellt werden müssen – 1,8 Prozent für Wind, 0,2 für Solar. Man wolle mit der Dialogveranstaltung keine Gegner als Befürworter gewinnen, sondern Sachinformationen liefern und Transparenz schaffen, so Kugler. Die Gemeinde Heiligenberg unterstütze die Errichtung und den Betrieb von Freiflächenphotovoltaikanlagen, sagte Bürgermeister Denis Lehmann. Der Gemeinderat habe bereits vor einem Jahr die Kriterien und Voraussetzungen zur Einleitung von baurechtlichen Verfahren und zur Errichtung solcher Anlagen beschlossen. Der Regionalverband unterstütze einen wichtigen Prozess in Sachen Energiewende und schaffe mit seiner detaillierten Flächensuche Planungssicherheit, lobte Landrat Luca Wilhelm Prayon. „Wir können die Zukunft gemeinsam in die Hand nehmen.“

Fachvorträge Wind und Photovoltaik

Wie und wo die potenziellen Flächen ausgewählt wurden, erläuterten Verbandsdirektor Wolfgang Heine und seine Stellvertreterin Nadine Kießling in ihren Fachvorträgen. Das Thema sei komplex und erklärungsbedürftig, so Heine. Parallel zu der Aufgabe, aus verschiedenen Prozessen fossiler Energieerzeugung auszusteigen und Kraftwerke vom Netz zu nehmen, steige der Strombedarf stetig. Bis 2030 sei Prognosen zufolge ein jährlicher Wind-an-Land-Zubau von fast 8 Gigawatt – bislang maximal 5 Gigawatt – sowie ein jährlicher Photovoltaik-Zubau von fast 20 Gigawatt erforderlich, um den anfallenden Mehrbedarf an Strom decken zu können. Die Landesregierung wolle daher mehr Verbindlichkeit und eine Beschleunigung des Ausbaus. Das Flächenziel von 1,8 Prozent für Windenergieanlagen in Baden-Württemberg entspreche in etwa der Summe an allen in der Region bestehenden Gewerbeflächen. „Jede Region muss liefern“, so der Verbandsdirektor. Bis Ende September 2025 muss die Verbandsversammlung den Teilregionalplan Energie beschlossen haben. Sollte das Planungsziel von 1,8 Prozent Wind und 0,2 Prozent Solar nicht fristgerecht gelingen, greife beim Wind der Paragraf 249 Baugesetzbuch mit der sogenannten Super-Privilegierung, warnte Verbandsdirektor Wolfgang Heine. Dies würde sowohl regional als auch kommunal den Verlust jeglicher räumlicher Steuerungsoption bedeuten. „Dann besteht die Gefahr eines Wildwuchses, an dem niemand Interesse haben kann.“ Könne man Flächenziele und Fristen hingegen einhalten, seien praktisch keine Windanlagen außerhalb der Vorranggebiete möglich.

Flächensuche – keine Festlegung von Standorten

Der Regionalverband habe in drei Suchläufen nach einem Katalog mit 166 Kriterien versucht, geeignete Flächen zu finden und Vorranggebiete für Windenergieanlagen auszuweisen, lege aber keine Standorte fest, so Heine weiter. „Wenn die entsprechenden Eigentümer nicht mitspielen, passiert auf diesen Flächen nichts.“

Wie und wo die potenziellen Flächen ausgewählt wurden, erläuterten Heine und seine Stellvertreterin Nadine Kießling in ihren Fachvorträgen. Für die Windpark-Standorte habe man unter anderem Abstände zur bestehenden Bebauung, Naturschutz und Windleistung berücksichtigt. Danach seien die Flächen ausgewählt worden, die eine besonders hohe Eignung und – in den meisten Fällen – Platz für mindestens drei Windräder haben und bei denen möglichst wenig Konflikte zu erwarten sind. Bebaute Flächen sowie Naturschutz- und Wasserschutzgebiete oder auch für die Landesverteidigung oder den zivilen Luftverkehr benötigte Flächen seien ausgeschlossen worden. Eine lokale Überlastung wurde vermieden.

Bei der Suche nach geeigneten Flächen für Windanlagen wurden Mindestabstände von 750 Metern zu Wohngebieten sowie 600 Metern zu Einzelgehöften eingehalten. Nach dem aktuellen Stand der Flächenkulisse Windenergie wurden in allen drei Landkreisen Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen in der Größenordnung von rund 8.590 Hektar gefunden, das entspricht rund 2,5 Prozent der Fläche aller drei Landkreise. Allerdings sind die Gebiete ungleich verteilt, da Eignung und Konfliktpotenzial sowie Siedlungsdichte nicht überall gleich sind. So liegen nur 4 Prozent der Vorranggebiete für Windenergie im Bodenseekreis, 37 Prozent im Landkreis Ravensburg und 59 Prozent im Landkreis Sigmaringen. Bei den Vorbehaltsgebieten für Freiflächenphotovoltaik entfallen von den final angestrebten 0,5 bis 0,6 Prozent 18 Prozent auf den Bodenseekreis, 32 Prozent auf den Landkreis Ravensburg sowie 49 Prozent auf den Landkreis Sigmaringen. Der Regionalverband habe bewusst einen Puffer von 2,5 Prozent bei Wind (Vorgabe: 1,8 Prozent) und 0,7 Prozent Solar (Vorgabe: 0,2 Prozent) eingebaut, weil davon auszugehen sei, dass im Zuge des Anhörungsverfahrens noch die eine oder andere Fläche rausfallen werde.

Der Regionalverband ist verpflichtet, beim Erstellen eines Regionalplans abschließend eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Das ist Vorgabe der EU und gilt für Wind und für Solar. So werden für jedes einzelne Gebiet verschiedene Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima / Luft, Flora und Fauna, Kultur- und Sachgüter, Mensch, Gesundheit, Erholung und andere, abgeprüft. Zusätzlich erfolgt eine Natura 2000-Vorabprüfung und es gibt eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine raumordnerische Gesamtprüfung. 

Vorranggebiete Wind im Bodenseekreis

Im Bodenseekreis hat der Regionalverband drei Vorranggebiete in der Größenordnung von rund 300 Hektar ausgemacht. Die Flächen liegen in Betenbrunn bei Heiligenberg, im Hochbühl bei Owingen und am Gehrenberg bei Markdorf.

Das Vorhaben „Betenbrunn“ führe laut Umweltprüfung zu keinen oder nur wenigen erheblichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern, Artenschutzbelange seien untergeordneter Bedeutung, so Kießling. Auch für das Natura 2000-Netzwerk würden keine erheblichen Beeinträchtigungen prognostiziert. „Das Gebiet ist bedingt als Vorranggebiet geeignet.“ Gleichlautende Ergebnisse hätten Umwelt- und Natura 2000-Prüfungen für das Gebiet „Hochbühl“ ergeben, es sei „als Vorranggebiet geeignet“ eingestuft worden. In der raumplanerischen Gesamtbewertung als „bedingt als Vorranggebiet geeignet“ eingestuft wurde das Gebiet „Gehrenberg“. Hier seien Artenschutzbelange in starkem Maße beeinträchtigt. Das Vorhaben führe allerdings laut Umweltprüfung zu keinen oder nur zu wenigen erheblichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern.   

Vorbehaltsgebiete Freiflächenphotovoltaik

In Sachen Photovoltaik befasst sich der Regionalverband nur mit Freiflächenphotovoltaik (FFPV), nicht mit PV-Flächen auf Dächern, Lagerflächen und Parkplätzen. Bei FFPV handle es sich nicht um eine dauerhafte, sondern temporär genehmigte Flächeninanspruchnahme, so Kießling. Der Regionalverband weise unter Berücksichtigung von Eignungs-, Ausschluss- und Konfliktkriterien Vorbehaltsgebiete aus, die – anders als Vorranggebiete – den Gemeinden bewusst mehr Handlungsspielräume belassen. „Gemeinden können Freiflächenphotovoltaik selbst planen, in manchen Fällen ist dies sogar ohne Bauleitplanung möglich.“ Im jetzigen Offenlageentwurf machen die Photovoltaik-Vorbehaltsgebiete 0,7 Prozent der Regionsfläche aus, final angestrebt werden 0,5 bis 0,6 Prozent. Freiflächenphotovoltaik-Anlagen, so Kießling, seien aber auch weiterhin außerhalb der Vorbehaltsgebiete zulässig.

Ein hohes Potenzial gebe es im Bodenseekreis für Agri-PV, eine Kombination aus landwirtschaftlicher Nutzung und Erzeugung von Strom aus Solarenergie. Nach dem rechtskräftigen Regionalplan sei Agri-PV auch an vielen Fällen im Bereich des Bodenseeufers und auf den besten landwirtschaftlichen Flächen möglich. „Agri-PV könnte beispielsweise im Obstanbau als Ersatz für Hagelschutznetze dienen“, so Dr. Kießling. Neu sei, dass Agri-PV-Anlagen in einer Größenordnung bis 2,5 Hektar in Hofnähe privilegiert sind. Kießling verwies auf die Modellanlage in Kressbronn. Die Anlage ist Teil des Projekts Modellregionen Agri-PV BW, bei dem der Regionalverband assoziierter Projektpartner ist. Kießling: „Die ersten Ergebnisse an dieser Anlage sind vielversprechend.“

Sachlicher Dialog und Austausch mit Expertinnen und Experten

In der anschließenden Dialogrunde im Saal, die von den externen Steinbeis-Vertretern Claudia Bollig und Wolfram Dreier moderiert wurde, verschafften sich Befürworter und Gegner in Sachen Wind- und Solarenergie Gehör für ihre unterschiedlichen Sichtweisen. Der Dialog wurde sachlich und auf Augenhöhe geführt. Rege genutzt wurde später auch die Möglichkeit, sich an Informationsständen mit Expertinnen und Experten über Rechtsgrundlagen, Planungsprozesse und Genehmigungsverfahren, Flächenermittlungskriterien, Natur- und Artenschutz sowie Flächenkulissen im Landkreis Bodenseekreis auszutauschen.

INFO: Alle Pläne und Unterlagen sowie eine interaktive Karte, auf der die entsprechenden Flächen leicht zu finden sind, gibt es auf der Website des Regionalverbands unter www.rvbo-energie.de. Dort können Bürgerinnen und Bürger online ab 29. Januar Stellungnahmen einreichen. Die Anhörung läuft bis 29. März.

Weitere Informationen zur Planungsoffensive Wind und Solar der Landesregierung mit Themenlandkarte finden sich auf dem Beteiligungsportal https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de.

Bildnachweis: RVBO/PhotoArt Hund