In den letzten Jahren hat die Nutzung von Drohnen rasant zugenommen. Ob für private Freizeitaktivitäten, kreative Projekte oder kommerzielle Anwendungen – die kleinen Fluggeräte sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Doch mit der wachsenden Beliebtheit steigen auch die Fragen zur rechtlichen Situation. Welche Regeln gelten für das Fliegen von Drohnen in unserer Gemeinde? Wo sind Drohnenflüge erlaubt, und wo sind sie eingeschränkt?
Mit diesem Artikel möchten wir einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für den Gebrauch von privaten Drohnen geben.
Aufgrund der Komplexität dieses Rechts, haben wir uns für eine stark heruntergebrochene Erläuterung entschieden. Falls Sie Interesse daran haben, sich mit diesem Thema intensiver zu beschäftigen, haben wir Ihnen die relevanten Quellen und Internetseiten verlinkt.
Diese Flugregeln müssen unbedingt beachtet werden
- Vor dem Start z.B. im Internet prüfen, ob man sich in einer Flugverbotszone befindet.
- Die maximale Flughöhe von 120 Metern darf – ohne Genehmigung – nicht überschritten werden.
- Die Drohne muss während des Flugs immer in Sichtweite bleiben.
- Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen immer rechtzeitig ausweichen. Jegliche Behinderung oder Gefährdung anderer ist verboten.
- Die Privatsphäre anderer muss gewahrt werden.
- Der Betrieb von Drohnen in und über sensiblen Bereichen ist untersagt. Das sind z.B. Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege, An- und Abflugbereiche von Flugplätzen.
- Der Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über Wohngrundstücken ist verboten. Das Gleiche gilt, wenn die Drohne – unabhängig von ihrem Gewicht – z.B. mit einer Kamera ausgerüstet ist.
- Nachtflüge dürfen ohne Genehmigung durchgeführt werden, wenn die Drohne mit ausreichend Licht ausgestattet ist. Durch die Lichtsignale muss diese klar erkennbar sein und sich eindeutig von anderen Luftfahrzeugen unterscheiden. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Drohne bei einem Nachtflug mit einem grünen Blinklicht auszustatten. Zusätzliche Positionslichter sind empfehlenswert. Während des Fluges muss Sichtkontakt bestehen.
Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, wonach eine private Drohne ohne Genehmigung über Wohngebiete fliegen darf.
- Der Eigentümer des überfliegenden Grundstücks erteilt seine Einwilligung
- Ist der Eigentümer nicht einverstanden, kommt es auf folgende Kriterien an:
- Der Betrieb findet in mindestens 100 Meter Höhe statt
- Die Eigentümer wurden informiert und alle Vorkehrungen getroffen, den geschützten Privatbereich nicht zu verletzen
- Der Betrieb findet zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr statt
- Die Lärmimmissionswerte werden nicht überschritten
Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist eine geographische Einzelerlaubnis einzuholen. Zuständig für die Erteilung dieser ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2, Luftverkehr und Luftsicherheit.
Achten Sie darauf, dass Sie auch in der freien Natur Ihre Drohne nicht ohne Weiteres fliegen lassen können. Handelt es sich bei dem Gebiet um ein Naturschutzgebiet (wie zum Beispiel der Aachtobel) ist die Genehmigung der Naturschutzbehörde (Landratsamt Friedrichshafen) einzuholen.
Geozonen
Drohnen dürfen Sie also nur in offiziellen Gebieten, so genannten Geozonen, fliegen lassen. Diese finden Sie auf der Homepage der DFS (Deutsche Flugsicherung).