Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Priel-Nikolauskapelle, 5. Teiländerung“ in Owingen
icon.crdate12.12.2024
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Owingen hat am 03. Dezember 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Priel-Nikolauskapelle, 5. Teiländerung“ sowie die örtlichen Bauvorschriften in der jeweiligen Fassung vom 03. Dezember 2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Aufstellungsbeschluss wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2024 beschlossen und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 01. August 2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB werden erfüllt, weil es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
- einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB,
- einem Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB,
- der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie
- von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte der Gemeinde Owingen und umfasst mehrere Grundstücke. Dazu gehören das Grundstück Flst.-Nr. 559/1, das die ehemalige Gaststätte beinhaltet, sowie Teile des Grundstück Flst.-Nr. 559/4, welches ein kleines Teilstück des Areals des benachbarten Feuerwehrgerätehauses umfasst. Weiterhin gehören das Grundstück Flst.-Nr. 559/5 sowie ein Teil des Grundstücks Flst.-Nr. 42/7, das den Gehweg entlang der Hauptstraße (L 205) einschließt, zum Plangebiet (alle Gemarkung Owingen). Der Geltungsbereich hat eine Größe von etwa 0,11 Hektar und wird im Westen durch die Nikolausstraße, im Norden durch die Hauptstraße (L 205), im Osten durch ein Wohnhaus und im Süden durch die Parkplätze des Feuerwehrgerätehauses begrenzt.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Die Stärkung des Ortskerns und die damit verbundene Ansiedlung von Infrastruktureinrichtungen entlang der Hauptstraße ist ein erklärtes Ziel der Gemeindeentwicklungsplanung. So wurde der Bereich südlich des Rathauses über Jahre hinweg als „grüne Ortsmitte“ entwickelt, das neben Kindergarten und Schule auch das Bürgerhaus, eine Sporthalle, das Feuerwehrgerätehaus und Freizeiteinrichtungen enthält. An der Hauptstraße entstanden das Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Lebensräume für Jung und Alt“ sowie mehrere Wohn- und Geschäftshäuser. Das vorliegende Plangebiet wurde von der Volksbank Überlingen e.G. erworben, die auf einer Teilfläche bereits eine Bankfiliale unterhält. Die beiden innerhalb des Geltungsbereichs gelegenen, sanierungsbedürftigen bzw. teilweise abgängigen Gebäude sollen abgebrochen und durch ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus ersetzt werden, in dem neben einer Volksbank-Zweigestelle auch weitere Dienstleistungseinrichtungen und gebietsverträgliches Gewerbe oder Praxen untergebracht werden. Zur Schaffung des angestrebten Bau- und Planungsrechts muss der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Priel-Nikolauskapelle“ geändert werden.
Veröffentlichung im Internet sowie zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Priel-Nikolauskapelle, 5. Teiländerung“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 auf der Homepage der Gemeinde Owingen unter www.owingen.de/leben-bauen-wohnen/bauen-wohnen/beteiligung-bauleitplanung zur Einsicht und zum Download bereit.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Priel-Nikolauskapelle, 5. Teiländerung“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 16. Dezember 2024bis einschließlich 31. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung Owingen, 88696 Owingen, Hauptstr. 35 im Flur des 1. OG, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an aamann(@)owingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Owingen, 12. Dezember 2024
gez. Henrik Wengert
Bürgermeister