Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl 2025 statt. Da sich vermehrt Wählerinnen und Wähler mit Fragen an uns wenden, haben wir die uns bekannten Informationen zusammengestellt.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02. Februar 2025 an die Wahlberechtigten versandt. Nach den aktuellen Informationen werden jene des Postleitzahlenbezirks „88“ am 21. Januar 2025 vom Druckzentrum des Rechenzentrums an den Postdienstleister übergeben. Sobald die Wahlberechtigten ihre Wahlnachrichtigung erhalten haben, können sie Briefwahl online (siehe unten), durch Scannen des QR-Codes oder vor Ort im Bürgerbüro beantragen.
Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge
Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 293 Bodensee werden bis spätestens 03. Februar 2025 auf der Homepage des Bodenseekreises (www.bodenseekreis.de) öffentlich bekannt gemacht.
Briefwahlunterlagen
Aufgrund der sehr engen gesetzlichen Fristen kann der Kreiswahlleiter den Druck der Stimmzettel erst nach dem 30. Januar 2025 freigeben. Die Städte und Gemeinden erhalten die gedruckten Stimmzettel erst im Laufe der ersten Februar-Woche.
Deshalb können dieBriefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar 2025 versandt bzw. ausgehändigt werden.
Über diesen Link können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen. Füllen Sie dort bitte das Online-Formular aus. Sie benötigen dafür Ihre Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer, die Sie auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung finden. Die Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr möglich.
Persönlich können die Unterlagen auch noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 35, 88696 Owingen beantragt werden.
Aufgrund der sehr kurzen Zeit zwischen dem frühestmöglichen Versand der Briefwahlunterlagen und der Eingangsfrist, können die Wählerinnen und Wähler voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 ihre Briefwahlunterlagen in den üblichen Öffnungszeiten direkt im Rathaus Owingen, Bürgerbüro, erhalten und dann zu Hause oder auf Wunsch vor Ort in einer Wahlkabine wählen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Sie können die Briefwahlunterlagen nach Ihrer Stimmabgabe bis spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr auch im Bürgerbüro abgeben oder im Briefkasten des Owinger Rathauses einwerfen.
Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben, jedoch nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn diese an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Bundestagswahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Dieser muss spätestens am 02. Februar 2025 dort eingehen. Auf der Internetseite www.bundeswahlleiterin.de finden Sie die Antragsformulare sowie nähere Informationen und Hinweise wie zum Beispiel zu den Möglichkeiten des Versands Ihrer Briefwahlunterlagen. Bitte klären Sie rechtzeitig mit der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung die Laufzeiten und das Verfahren, wenn Sie zum Versand der Briefwahlunterlagen deren amtlichen Kurierdienst nutzen möchten.
Änderung eines Wahllokals
Das Wahllokal für den Wahlbezirk Owingen Süd/West befindet sich bei der Bundestagswahl in der Galerie des Rathauses (nicht im Bürgerhaus kultur|o).
Weitere Informationen zur Wahl
Wenn Sie mehr zur Bundestagswahl erfahren möchten, können Sie folgende Internetseiten besuchen:
www.bodenseekreis.de
www.bundeswahlleiterin.de
www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/
www.statistik-bw.de
www.bundestagswahl-bw.de