LAND ERLÄSST ÄNDERUNG DER CORONA-VERORDNUNG ABSONDERUNG
Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat am 24. Februar 2021 die erste Änderung der Corona-Verordnung Absonderung erlassen. Diese gilt ab dem 25. Februar 2021.
Durch die neuartigen Virusvarianten, die signifikant ansteckender sind als der bekannte „Wildtyp“ des Virus, wurden die Quarantäneregeln angepasst. Die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie 1 wird von zehn auf 14 Tage verlängert. Das gilt ebenso für Haushaltsangehörige der infizierten Person und von Kontaktpersonen von Infizierten mit einer Virusmutation. Schüler können sich erst ab dem fünften Tag freitesten lassen, sobald feststeht, dass bei der positiv getesteten Person keine neuartige Virusvariante festgestellt wurde.
Nachfolgend können Sie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen herunterladen: