ANPASSUNG DER CORONA-VERORDNUNG EINREISE-QUARANTÄNE
Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat am 24. Februar 2021 die erste Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne erlassen. Diese gilt ab dem 25. Februar 2021.
Die Regeln für die Einreise-Quarantäne wurden dahingehend geändert, dass Einreisende aus einem Hochinzidenzgebiet sich nicht mehr freitesten lassen können. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne verbleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen. Von einer Infektion Genesene waren bisher für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit. Weil die Virusmutanten jedoch eine neue Variante darstellen, wird die Befreiung auf drei Monate reduziert.
Nachfolgend können Sie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen herunterladen:
1. Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF-Datei)