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ERNEUT NEUE REGELUNGEN FÜR EIN- UND RÜCKREISENDE

Artikel vom 18.01.2021

Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat am 17. Januar 2021 die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne erneut neu erlassen. Die neue Verordnung gilt ab dem 18. Januar 2021 und setzt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung vom 10. Januar 2021 außer Kraft.

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne an die Musterverordnung des Bundes angepasst und setzt damit kohärente Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen um. Näheres hierzu erfahren Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Die Pflicht zur Testung sowie zur digitalen Reiseanmeldung nach Rückkehr aus einem Risikogebiet ergibt sich nunmehr aus Bundesrecht, die Länder müssen also in ihren Verordnungen hierfür keine eigene Rechtsgrundlage mehr vorsehen. Neu ist auch, dass neben der Unterscheidung in Risikogebiet auch eine Klassifizierung als Hochinzidenzgebiet und als Virusvarianten-Gebiet vorgenommen werden kann. Sämtliche Informationen und eine Länderliste hierzu, hält das RKI auf folgender Internetseite bereit: RKI - Risikogebiete

Nachfolgend können Sie die rechtliche Regelung aus Baden-Württemberg und seine Begründung sowie die Bundesverordnung herunterladen:

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne in der ab 18. Januar 2021 gültigen Fassung (PDF-Datei)

Begründung zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 17. Januar 2021 (PDF-Datei)

Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 13. Januar 2021 (PDF-Datei)