Coronavirus-Impfverordnung gilt seit dem 15. Dezember 2020
Das Bundesgesundheitsministerium hat mit der Corona-Impfverordnung die Reihenfolge der Impfungen festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut aufbauen. Sie wurde am 18. Dezember 2020 von Bundesgesundheitsminister Spahn unterzeichnet und ist rückwirkend zum 15. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Der Impfstoff der Firma Biontech wird voraussichtlich am 23. Dezember 2020 durch die EU-Kommission zugelassen. Die europäische Arzneimittelbehörde Ema hat am 21. Dezember 2020 die entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Die Lieferung der Impfstoffes an die Zentralen Impfzentren ist ab dem 26. Dezember 2020 möglich. Zu Beginn der Impfungen, voraussichtlich ab dem 27. Dezember 2020, wird zunächst nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nach der Coronavirus-Impfverordnung werden deshalb zuerst die über 80-jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie Pflegepersonal geimpft. Auch Menschen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.
Die Informationskampagne des Bundes und Landes, wer wann wie geimpft werden kann, soll zeitnah nach der Zulassung des Impfstoffes erfolgen.
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