Land erlässt neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat am 22. Dezember 2020 eine neue Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne) erlassen. Diese Regelungen gelten ab dem 23. Dezember 2020.
Kernelement der Änderung ist der rot bzw. mit Ausrufezeichen markierte Nachsatz zur Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 Nr. 1. Danach sind von § 1 Abs. 1 Satz 1 (Absonderung bei Einreise aus einem Risikogebiet) nicht erfasst
1. Personen, die aus Grenzregionen gemäß der Anlage
a) für bis zu 24 Stunden einreisen und in diesen Grenzregionen ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben oder
b) einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 4 aufgehalten haben,
!sofern dies nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkauf geschieht!
Somit sind quarantänefreie Einreisen bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs ab sofort nicht mehr möglich.
Die aktualisierte Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit: PDF-Datei (PDF-Datei)