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2020-10-19 Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen, 1. Änderung

Artikel vom 20.10.2020

Die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 23. Juni 2020, zuletzt geändert am 18. Oktober 2020, enthält in § 12 Abs. 1 und Abs. 2 allgemeine Regelungen zu religiösen Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen.

Im Fall des Erreichens der Pandemiestufe einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von über 35 Neuinfektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner (Pandemiestufe 3) gelten für religiöse Veranstaltungen und für Veranstaltungen bei Todesfällen neben § 12 Abs. 1 und 2 CoronaVO die weiteren Vorgaben zum Infektionsschutz der des Kultusministeriums vom 15. Oktober 2020.

Die Verordnung des Kultusministeriums vom 19. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung vom 15. Oktober 2020 über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen wurde nunmehr am 19. Oktober 2020 erlassen und tritt am 20. Oktober 2020 in Kraft.

Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen, 1. Änderung, in der ab 20. Oktober 2020 gültigen Fassung (PDF-Datei)

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie auch bei unseren Corona-News Owingen.