Neue Verordnung zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit
Das Sozialministerium hat am 6. April 2021 eine neue Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2(Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit) erlassen. Diese Verordnung ist am 07. April 2021 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird im Wesentlichen die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 7 sowie aller Klassenstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in der unterrichtsfreien Zeit klargestellt.
Nachfolgend können Sie die rechtlichen Grundlagen herunterladen: