Überschreitung der Inzidenz von 165 Neuinfektionen im Bodenseekreis
Am Samstag, den 01. Mai 2021, wurde im Bodenseekreis die Sieben-Tages-Inzidenz von 165 Neuinfektionen am dritten Tag in Folge überschritten. Dies hat das Landratsamt auf seiner Internetseite bekanntgemacht. Somit gibt es ab dem 03. Mai 2021 weitere Einschränkungen beim Betrieb der Kindertagesstätten und der Schulen. Den Antrag auf Notbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten für die kommende Woche können Sie am Ende des Beitrags herunterladen. Schicken Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben an Ihre jeweilige Einrichtung oder geben ihn am Montagmorgen vor Ort ab.
In Schulen darf ab einer Inzidenz von 165 Präsenzunterricht grundsätzlich überhaupt nicht mehr stattfinden, in Kindergärten erfolgt ab einer Inzidenz von 165 nur noch eine Notbetreuung. Die genauen Vorgaben können § 28b Abs. 3 IfSG sowie der Corona-Verordnung des Landes entnommen werden.
Die Geltung dieser Maßnahmen endet, wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die maßgeblichen Schwellenwerte unterschritten werden. Die Zählung der Werktage wird nicht durch dazwischen liegende Sonn- oder Feiertage unterbrochen. Die zuständigen Gesundheitsämter müssen in geeigneter Weise bekannt machen, ab welchem Tag die Maßnahmen in einem Landkreis jeweils gelten bzw. wieder außer Kraft treten.