Land erlässt neue Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat am 15. Mai 2021 einen neue Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 17. Mai 2021. Diese Verordnung enthält insbesondere für die Notbetreuung mit Blick auf die anstehenden Pfingstferien einschlägige Regelungen in § 2 Abs. 8 und Abs. 9.
Nachfolgend können Sie die rechtliche Grundlage abrufen: