Aktuelles: Gemeinde Owingen

Seitenbereiche

2. Änderung der Corona-Verordnung Schule erlassen

Artikel vom 29.11.2021

Das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat am 26. November 2021 die 2. Änderung der Corona-Verordnung Schule erlassen. Die Anpassungen gelten ab dem 27. November 2021 und umfassen im Wesentlichen folgende Regelungsinhalte:

  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind ab dem 01. Dezember 2021 auch im Inland untersagt (zunächst befristet bis zum 31. Januar 2022).
  • Der Musikunterricht wird nun in einem eigenen Paragraphen - inhaltsgleich wie bisher - geregelt (§ 5 a).
  • In den Alarmstufen darf der fachpraktische Sportunterricht nur noch kontaktfrei erfolgen (Prüfungsvorbereitung und Jahrgangsstufen ausgenommen). Dies gilt im Fall einer Corona-Infektion in der Klasse oder Lerngruppe für die Dauer von fünf Schultagen auch in der Basis- und Warnstufe. Den Unterschied von „kontaktfrei“ zu bisher „kontaktarm“ muss noch definiert werden.
  • Für nichtöffentliche Schulveranstaltungen, die in der Schule stattfinden, bleibt es bei den schulischen Zutrittsregelungen (bisherige 3G-Regelung, Maske, Antigentest genügt). Dies gilt auch für Elternabende, Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssitzungen und Sitzungen der weiteren schulischen Gremien (§8). Wie bisher ist für alle Veranstaltungen ein Hygienekonzept gemäß § 7 Corona-Verordnung zu erstellen, sowie eine Datenverarbeitung gemäß § 8 Corona-Verordnung durchzuführen.
  • Für Schulveranstaltungen, die öffentlich sind oder außerhalb der Schule stattfinden, gelten die Veranstaltungsregeln des § 10 Corona-Verordnung. Nehmen an einer Schulveranstaltung, z. B. einem Schülerkonzert, auch die Eltern oder Verwandte teil, ist die Veranstaltung in diesem Sinne öffentlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind nicht mehr durch die Vorlage ihres Schülerausweises von der Testpflicht befreit sind. Für die Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren besteht diese Möglichkeit zunächst fort, soll nach den Plänen der Landesregierung jedoch mit Beginn der Weihnachtsferien auslaufen.

Nachfolgend können Sie die rechtliche Grundlage sowie eine Übersicht über die Quarantäneregelungen für Schülerinnen und Schüler herunterladen:

Corona-Verordnung Schule, 2. Änderung in der ab 27 November 2021 gültigen und konsolidierten Fassung (PDF-Datei)

Quarantäneregelungen für Schülerinnen und Schüler auf einen Blick (PDF-Datei)