Corona - aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene
Bund und Länder haben sich am 02. Dezember 2021 wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen über weitere Verschärfungen der Corona-Regelungen verständigt. Die Beschlüsse dienen als Mindeststandards, sodass die Bundesländer auf Basis des Infektionsschutzgesetzes auch strengere Regeln beschließen können. Nachfolgend die wesentlichen Inhalte des sogenannten MPK-Beschlusses (Ministerpräsidentenkonferenz):
- In Schulen soll die Maskenpflicht für alle Klassen gelten.
- An Silvester und am Neujahrestag wird ein bundesweites An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
- Die 2G-Regel wird auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
- Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen verschärft werden. Danach sind Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen. Ehegatten sowie die Lebenspartnerinnen und -partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten dabei als ein Haushalt – auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Auch nicht betroffen von der neuen Regelung sind private Zusammentreffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
- Bundesweit soll der Zugang zu Einrichtungen wie Kinos, Theatern und Restaurants nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) möglich sein. Ergänzend kann auch ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus).
- Klubs sollen ab einer Inzidenz von 350 geschlossen werden.
- Bei einer Inzidenz von 350 gilt für private Treffen eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen (Geimpften und Genesenen) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpften und Genesenen) im Außenbereich.
- Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt: Sowohl in Innenräumen als auch im Freien dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Für Innenräume gilt eine Obergrenze von 5.000 Menschen, an Veranstaltungen im Freien dürfen maximal 15.000 Menschen teilnehmen. Auch zu Fußballspielen sind demnach nur noch höchstens 15.000 Zuschauer zugelassen, und in den Stadien dürfen maximal 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. Es gelten ferner eine Maskenpflicht und 2G-Beschränkung.
- Der Gesetzgeber soll das Infektionsschutzgesetz weiter ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. Darüber hinaus wird der Gesetzgeber gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern.
- Der Bund bringt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg, zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
- Der Beschluss sieht außerdem vor, dass der Ethikrat bis Jahresende eine Empfehlung für die allgemeine Impfpflicht erarbeiten soll. Die Pflicht könnte – bei einer positiven Entscheidung und ein Gesetzgebungsverfahren vorausgesetzt – ab Februar 2022 gelten.
- Impfkampagne: Bund und Länder wollen bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen bis zum Jahresende erreichen. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt soll frühzeitig Probleme der Impfstofflieferung und -verteilung verhindern. Zur schnelleren Umsetzung werden mehr Personen zu Impfungen berechtigt. Ärzte können kurzfristig Impfungen etwa an Apotheker, Zahnärzte und Pflegefachkräfte delegieren. Dauerhaft soll eine gesetzliche Änderung geschaffen werden, um den Kreis der Berechtigten auszuweiten. Weil der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlässt, soll der Impfstatus nach einer bestimmten Zeit seine Anerkennung als „vollständig" verlieren, sofern keine Auffrischung erfolgt. Bund und Länder verweisen hier auf die EU-Ebene, wo eine Begrenzung auf neun Monate im Gespräch sei. Bis zum Jahresende wollen sich Bund und Länder über Regelungen für Deutschland verständigen.
- Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
Den konkreten Wortlaut des MPK-Beschlusses können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.