Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach Baden-Württemberg
Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie weiter einzudämmen, müssen sich Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, in eine 14‑tägige Quarantäne begeben und bei der zuständigen Behörde ihres Aufenthaltsortes (Gemeindeverwaltung) melden.
Sofern Sie sich als Reiserückkehrer in Owingen aufhalten, melden Sie sich bitte unverzüglich nach Ihrer Einreise mit den nachstehenden Angaben bei unserem Hauptamt, Frau Regina Holzhofer, entweder per E-Mail an info@owingen.de oder telefonisch unter
Telefonnummer: 07551/8094-36:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift in Owingen
- Telefon/ Mobilnummer
- Einreisedatum
- Aufenthaltsort(e) der letzten 14 Tage im Risikogebiet
- bei der Einreise benutztes Transportmittel (Pkw, Bahn, Flugzeug usw.)
- Angaben zur Reise / Reisegrund (Urlaub, Geschäftsreise usw.)
- E-Mail Adresse
Hier finden Sie Infos und Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/
Infos zu aktuellen Risikogebieten finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Ein Verstoß gegen die CoronaVO Einreise-Quarantäne ist bußgeldbewehrt – es können Bußgelder bis zu 25.000 € festgesetzt werden.