Aktuelles: Gemeinde Owingen

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Amtliche Bekanntmachung der geänderten Streupflichsatzung

Artikel vom 14.01.2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die Änderung der Streupflichtsatzung an folgenden Stellen beschlossen, die heute zur öffentlichen Bekanntmachung kommen. Die Änderungen treten damit ab morgen in Kraft.

§ 2 Abs. 4 wird wie folgt neu hinzugefügt:

(4)Bei Straßen ohne Gehwegen sind in ungeraden Jahren die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern verpflichtet, auf jeweils ihrer Straßenseite die entsprechenden Flächen im Sinne von § 3 Abs. 2 zu räumen und zu streuen.

§ 5 Abs. 5 wird neu hinzugefügt:

(5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen im Rahmen des § 5 Abs. 1 die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und von Schnee frei gehalten werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen der Verkehrsmittel und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden, gewährleistet ist.

Der Gemeinderat folgte damit einer Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg, die gemeindliche Satzung aufgrund eines Gerichtsurteils anzupassen. Wer also keinen Gehweg in der Straße und zudem eine gerade Hausnummer hat, ist jetzt im Winter 2022 an der Reihe, auf einem 1-Meter-breiten Streifen die Räum- und Streupflicht zu wahren.

Owingen, den 14. Januar 2022
Henrik Wengert, Bürgermeister

Streupflichtsatzung konsolidiert inkl. 1. Änderung (PDF-Datei)