1. Änderung der Corona-Verordnung erlassen
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 26. April 2022 die erste Änderung der 12. Fassung der Corona-Verordnung beschlossen. Die Anpassungen gelten ab dem 2. Mai 2022 und sind bis zum 30. Mai 2022 befristet. Die Änderung umfasst lediglich die beiden nachfolgenden Regelungen:
- Die Corona-Verordnung wird bis zum 30. Mai 2022 verlängert.
- Es erfolgt eine Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, weil das Bundesgesundheitsministerium klargestellt hat, dass diese Verpflichtung nur in Arztpraxen gelten soll.
Nachfolgend können Sie die entsprechende Rechtsgrundlage herunterladen: