Aktuelles: Gemeinde Owingen

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1. Änderung der Corona-Verordnung erlassen

Artikel vom 28.04.2022

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 26. April 2022 die erste Änderung der 12. Fassung der Corona-Verordnung beschlossen. Die Anpassungen gelten ab dem 2. Mai 2022 und sind bis zum 30. Mai 2022 befristet. Die Änderung umfasst lediglich die beiden nachfolgenden Regelungen:

  • Die Corona-Verordnung wird bis zum 30. Mai 2022 verlängert.
  • Es erfolgt eine Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, weil das Bundesgesundheitsministerium klargestellt hat, dass diese Verpflichtung nur in Arztpraxen gelten soll.

Nachfolgend können Sie die entsprechende Rechtsgrundlage herunterladen:

Corona-Verordnung, 1. Änderung, in der ab dem 2. Mai 2022 gültigen und konsolidierten Fassung (PDF-Datei)