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2020-10-16 Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung

Artikel vom 19.10.2020

Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat am 16. Oktober 2020 eine Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung erlassen. Diese Änderung ist am 17. Oktober 2020 in Kraft getreten. Nachfolgend können Sie die entsprechenden Dokumente zur Durchsicht herunterladen:

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung, Änderung vom 16. Oktober 2020 (PDF-Datei)

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung in der ab 17. Oktober 2020 geltenden Fassung in durchgeschriebener Form (PDF-Datei)

Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen:

§ 4 Abs. 3: Ausnahme für Einreisende aus zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinischen Gründen oder aus Gründen des Besuchs einer Bildungseinrichtung veranlasst in das Bundesgebiet einreisen.

§ 4 Abs. 5: Ausnahme für Grenzregionen/-pendler sofern deren Aufenthalt in Baden-Württemberg weniger als 24 Stunden andauert. Grenzregionen werden in Satz 2 wie folgt legaldefiniert:

  • in Österreich das Land Vorarlberg,
  • im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet,
  • in der Schweiz die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich und

in Frankreich die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin.

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie auch in unseren Corona-News Owingen.