2020-10-22 Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Das Kultusministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium am 22. Oktober 2020 die Änderungsverordnung der Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen notverkündet. Die Änderungen treten am 23. Oktober 2020 in Kraft. Insbesondere sind folgende Regelungsinhalte sind betroffen:
Gruppengröße (§ 2 Abs. 2)
Für die Durchführung von Unterricht gelten die Maßgaben der Absätze 3 und 4. Die Gruppengröße ist auf zwanzig Personen begrenzt.
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen, Änderung vom 22. Oktober 2020 (PDF-Datei)
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