CoronaVO Einreise-Quarantäne wurde erneut geändert
Am 17. November 2020 wurde die Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne notverkündet.
Die Änderung betrifft die Erweiterung der Ausnahmen auf Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen. Für sie entfällt das Testerfordernis sofern grundsätzliche Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergriffen werden, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 4 neu. Die Verordnung kann unten zum Download abgerufen werden.
Sie tritt am 18.11.2020 in Kraft.
Corona-VO Einreise-Quarantäne in der ab 18.11.2020 gültigen Fassung (PDF-Datei)