Corona-Verordnung Absonderung vom 23. November 2020
Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat am 23. November 2020 die Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Person und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung) erlassen. Diese Verordnung ist am 28. November 2020 in Kraft getreten und umfasst im Wesentlichen folgende Regelungsinhalte:
- Sie fühlen sich krank!
- Wenn Sie typische Corona-Symptome haben, begeben Sie sich sofort in Isolation.
- Gehören Sie zu einer Risikogruppe oder haben zunehmende Beschwerden, wenden Sie sich telefonisch an den Hausarzt oder unter 116 117 an den kassenärztlichen Notdienst.
- Sie haben Symptome und bei Ihnen wurde ein PCR-Test durchgeführt!
- Sie haben die Verpflichtung, sich sofort in Isolation zu begeben und warten dort das Testergebnis des PCR-Tests ab.
- Die Isolation endet, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.
- Sie hatten direkten Kontakt zu einer infizierten Person!
- Wenn in Ihrem Haushalt eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen sich alle Personen im Haushalt ebenfalls in Quarantäne begeben.
- Wenn das Gesundheitsamt Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind, müssen Sie sich in Quarantäne begeben.
- Ab dem 01. Dezember 2020 endet die Quarantäne 10 Tage nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person, ein negativer PCR-Test verkürzt die Quarantäne nicht.
- Sie wurden positiv auf das Coronavirus getestet!
- Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, bleiben Sie in Isolation.
- Bei einem positiven PCR-Test mit Symptomen, endet die Isolation frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit.
- Bei einem positiven PCR-Test ohne Symptome endet die Isolation frühestens 10 Tage nach dem ersten positiven Testergebnis.
- Bei einem positiven Antigentest endet die Isolation erst dann, wenn ein darauf folgender PCR-Test negativ ausfällt. Zugleich endet die Quarantäne der Haushaltsangehörigen.
Corona-Verordnung Absonderung als pdf-download (PDF-Datei)