Land erlässt neue Corona-Verordnung Kita
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat am 7. Dezember 2020 die 4. Änderung der Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen(Corona-Verordnung Kita) erlassen. Diese Verordnung ist am 8. Dezember 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Corona-Verordnung Kita vom 29. Juni 2020, die zuletzt durch Verordnung vom 2. November 2020 geändert worden war.
Nachfolgend die wesentlichen Änderungen:
- In § 6 wurde die vorgesehene Quarantänezeit, analog der übrigen Verordnungen, von 14 auf 10 Tage angepasst.
- Darüber hinaus besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot auch dann nicht mehr, wenn eine Pflicht zur Absonderung nicht oder nicht mehr besteht. Bestand also beispielsweise Kontakt zu einer infizierten Person und endet die häusliche Quarantäne jedoch durch ein negatives Testergebnis vorzeitig, endet damit auch das Zutritts- und Teilnahmeverbot für die Kindertageseinrichtung.
- Die verpflichtende Abgabe einer Gesundheitserklärung, die seither nach den Ferien von den Eltern eingefordert werden musste, entfällt künftig. Damit wird die Regelung für den Bereich der Kindertagesbetreuung mit den Vorgaben für den schulischen Bereich gleichgeschalten.
Hier können Sie die 4. Änderung der Corona-Verordnung Kita (PDF-Datei) sowie die konsolidierte, ab dem 08. Dezember 2020 gültige Fassung (PDF-Datei) herunterladen.