Monika Rinderle
Porträt
Monika Rinderle wuchs im von der Happenmühle etwa 6,5 Kilometer entfernten Kirnbach bei Hattenweiler auf. Aus ihrer Geburtsurkunde geht hervor, dass sie als uneheliches Kind geboren wurde. Der Standesbeamte vermerkte nachträglich in einer handschriftlichen Notiz die Anerkennung der Vaterschaft durch den „uneheliche[n] Vater Otto Rinderle“ infolge der 1922 vollzogenen Eheschließung mit Rosa Rinderle (geb. Lutz). Rosa und Otto Rinderle hatten vier Kinder: Neben der ältesten Tochter Monika brachte Rosa in den Jahren 1923, 1924 und 1928 die Söhne Josef, August und Fridolin zur Welt.85
Wann Monika Rinderle ihre Arbeit als Magd auf dem Hof aufnahm, ist ebenso unklar wie der Arbeitsbeginn von Theodor Borowski. Sowohl August Herrmann als auch Maria Rauch erwähnten in ihren Zeugenaussagen mehrfach, dass Monika Rinderle zu Beginn ihrer Beschäftigung „etwa 18 Jahre“ alt gewesen sein muss.86 Da Rinderle am 20. April 1921 zur Welt kam, wurde das Beschäftigungsverhältnis vermutlich im Jahr 1939 oder 1940 begonnen. Ebenso ist es möglich, dass Rinderle bei Familie Rauch ihr land- und hauswirtschaftliches Pflichtjahr absolvierte, das ledige Frauen unter 25 Jahren seit dem 15. Februar 1938 zur Erfüllung des nationalsozialistischen Vierjahresplans zu bestreiten hatten, um den im ersten Kapitel skizzierten Arbeitskräftemangel zu kompensieren.87
Die Eindrücke, die Monika Rinderle sowohl bei ihrer ehemaligen Arbeitgeberin Maria Rauch als auch bei Bürgermeister August Herrmann hinterließ, glichen sich sehr stark: Beide betonten in den Aussagen der 1960er Jahre auffällig häufig, dass Monika „geistig etwas beschränkt“ gewesen sei und man ihr „das auch angesehen“ habe.88 Angesichts der Häufung dieser Aussagen, die Monja Rinderle auch in ihren Gesprächen mit älteren Bürgern der Region begegnet sind, scheint möglicherweise eine Lernbehinderung bei Monika Rinderle bestanden zu haben. Als solche definiert die heutige Intelligenzforschung ein Ergebnis in einem standardisierten Intelligenztest, das unter einem Intelligenzquotienten von 85 liegt. Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation erreichen lernbehinderte Menschen im Alter von 18 bis 19 Jahren das Niveau eines Grundschulabschlusses; ihr Intelligenzalter entspricht demnach – je nach Ausprägung der intellektuellen Einschränkung – mit Erreichen der Volljährigkeit dem eines zehn- bis zwölfjährigen Kindes.89
Maria Rauch wies in ihrer Zeugenaussage auf Monikas nicht altersgemäße Entwicklung hin und gab an, sie habe nach der Verhaftung gegenüber der Konstanzer Gestapo erklärt, dass „das Mädchen [...] für ihr Tun wohl nicht voll verantwortlich war, da sie ja geistig etwas beschränkt war“. August Herrmann bemerkte ebenso, dass „das Mädchen […] wohl infolge ihres Geisteszustandes […] sich der Tragweite ihres Handelns nicht vollkommen bewußt“ gewesen sei.90 Beide brachten ihre vermeintliche „geistige Beschränktheit“ auch mit ihrem – aus Sicht von Rauch und Herrmann – devianten Sexualverhalten in Verbindung. „Männer- närrisch“ sei „das Mädchen Monika“ gewesen, gibt Rauch zu Protokoll;91 Herrmann spricht von „Mannstollheit“, die durch das geringe Interesse der Männer des Dorfes an ihr ausgelöst worden sei: „Infolge ihres Geisteszustandes und aufgrund der Tatsache, daß sie von den Männern unserer Ortschaft nicht sonderlich beachtet wurde, war sie meiner Ansicht nach auch etwas mannstoll und hat sich vielleicht auch deshalb an den Polen herangemacht.“92
In Rauchs und Herrmanns Aussagen ist die in der bisherigen Forschung zum „verbotenen Umgang“ deutscher Bürger:innen mit ausländischen Zwangsarbeiter:innen bereits häufig diagnostizierte geschlechtsspezifische Doppelmoral der NS-Gesellschaft deutlich zu erkennen. Während es, wie Ulrich Herbert bereits 1985 äußerst pointiert formulierte, undenkbar gewesen wäre, „daß man einen Soldaten kahlgeschoren mit einem Schild durch das Dorf gejagt hätte, weil er dem Landserlied entsprechend, 'in einem Polenstädtchen mit einem Polenmädchen' verkehrte“, wurden an die deutschen Frauen als „Erbgutträgerinnen der deutschen Volksgemeinschaft“ vollkommen andere Bewertungsmaßstäbe angelegt.93 Eine Vermischung des Erbgutes der „deutschen Herrenmenschen“ mit „slawischen Untermenschen“ musste aus Sicht der NS-Ideologen um jeden Preis unterbunden werden, weshalb der „artvergessene Umgang“ mit Zwangsarbeitern in der NS-Gesellschaft als Ausdruck „pathologischer weiblicher Wollust“ angesehen wurde, der nur von charakterlich äußerst zweifelhaften Frauen begangen werden konnte.94 So schrieb etwa der Sicherheitsdienst im Januar 1942 zum „Geschlechtsverkehr deutscher Frauen und Mädchen mit fremdvölkischen Arbeitskräften“, dass es sich bei den „deutschblütigen Frauen […] häufig um den weniger wertvollen Teil der deutschen Bevölkerung“ gehandelt habe. Es seien Frauen „mit stark ausgeprägter Sexualität […], welche sich den Ausländern geradezu an den Hals werfen“95. Dabei wurde, wie im Falle Monika Rinderles, die Möglichkeit einer Kontaktinitiierung durch die männlichen Zwangsarbeitskräfte häufig nicht einmal in Erwägung gezogen. Insbesondere Herrmann greift in seinen Zeugenaussagen der 1960er Jahre auf das beschriebene national- sozialistische Gedankengut zur Erklärung des sexuellen Interesses der deutschen Frau Monika Rinderle an dem polnischen Mann Theodor Borowski zurück, indem er ihre „geistige Beschränktheit“ und die fehlende Anerkennung in der Ortschaft als Ursache für die vermeintliche „Mannstollheit“ Rinderles benennt. Es ist durchaus möglich, dass in dieser Beziehung zwei gesellschaftliche „Außenseiter“ die Wertschätzung fanden, die ihnen sonst nicht entgegengebracht wurde.96
Quellenangabe:
85 Monja Rinderle: Forschungsbericht, S. 11f.
86 Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe, Einzelfälle Februar 1942, E44-49, 1Js4/64 (RSHA), S. 463.
87 Bajohr: Weiblicher Arbeitsdienst im „Dritten Reich“, S. 331-357.
88 Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe, Einzelfälle Februar 1942, E44-49, 1Js4/64 (RSHA), S. 467.
89 World Health Organization: The ICD-10 Classification of Mental and Behavioural Disorders, S. 122.
90 Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe, Einzelfälle Februar 1942, E44-49, 1Js4/64 (RSHA), S. 468.
91 Ebd. S. 467.
92 Ebd. S. 463.
93 Herbert: Fremdarbeiter, S. 81.
94 Ebd. S. 81f.
95 Zitiert nach: Ebd. S. 80.
96 Zu den Segregations- und Geschlechterordnungspraktiken des Nationalsozialismus, vgl. Schneider: Segregation und Geschlechterordnung, S. 33-50.
Die Verhaftungen von Monika Rinderle und Theodor Borowski
Seit wann die vermeintliche Beziehung zwischen Monika Rinderle und Theodor Borowski bestand, geht aus den Zeugenaussagen von Maria Rauch und Bürgermeister Herrmann nicht eindeutig hervor. Beide beschränkten sich in ihren Aussagen auf die Umstände der Verhaftung von Borowski am 6. Mai 1941. Dabei weichen die Schilderungen von Rauch und Herrmann im Jahr 1961 voneinander ab und enthalten Widersprüche. In der Vernehmung 1967 veränderte Herrmann seine Aussage und passte sie der Version von Maria Rauch an.
1. Die Zeugenaussagen
August Herrmann erinnerte sich in seiner ersten Zeugenbefragung am 18. Februar 1961 daran, dass „eines Tages […] der Landwirt Anton Rauch [I.] zu mir in meine Wohnung [kam] und sich bei mir über den Polen Borowski beschwerte, weil er nicht mehr arbeiten wolle“. Herrmann habe ihn an die Gendarmerie verwiesen, da er „mit der Sache nichts zu tun haben“ wollte. Rauch sei dieser Aufforderung nachgekommen:
„Der damals in Owingen stationierte Gendarm bzw. einer von den beiden dort stationierten Beamten, welcher es gewesen ist, weiß ich nicht, kam dann mit zum Landwirt Rauch und hat den Polen wegen Arbeitsverweigerung vernommen. Bei der Vernehmung hat sich dann scheinbar herausgestellt, daß der Pole sich mit der Rinderle in geschlechtliche Beziehungen eingelassen hat. Die Angelegenheit wurde dann von dem Gendarmen pflichtgemäß weitergeleitet.“97
Nach der Anzeige des vermeintlichen „GV-Verbrechens“ bei der Gestapo-Stelle Konstanz erfolgte die Verhaftung. Herrmann gibt an, über die Verhaftung nicht informiert worden zu sein. Rinderle und Borowski seien „von irgendwelchen Staatsorganen“ abgeholt worden; er selbst habe von der Festnahme „erst nachträglich von den Leuten im Dorf erfahren“98.
Maria Rauch betonte in ihrer Zeugenaussage zunächst, sie habe – trotz eines vermeintlich bestehenden „Vertrauensverhältnisses“ zu Monika Rinderle – nichts davon bemerkt, „daß zwischen dem Polen und dem Mädchen ein intimes Verhältnis entstanden war“. Wenn sie „etwas derartiges“ bemerkt hätte, so Rauch, „hätte ich bestimmt meinen Einfluß auf die Monika geltend gemacht“99. August Herrmann gab dagegen bei seiner zweiten Zeugenbefragung am 30. Mai 1967 an, schon vor der Verhaftung „vom Hörensagen“ gewusst zu haben, „daß die beiden geschlechtliche Beziehungen zueinander pflegten“100.
Der Verhaftung von Borowski ging nach Aussage von Maria Rauch aus dem Jahr 1961 ein Streit zwischen Borowski und ihrem Mann Anton Rauch I. voraus:
„Eines Tages gab es zwischen meinem Mann und dem Polen Borowski eine Auseinandersetzung, weil der Pole betrunken war. Wenn in diesem Zusammenhang der ehemalige Bürgermeister Herrmann im Pfaffenbühl, Gem. Hohenbodman, angegeben hat, daß mein Mann seinerseits zu ihm gekommen sei und sich über den Polen wegen dieser Auseinandersetzung beschwert habe, dann muß ich die Sache etwas berichtigen. Nicht mein Mann ist seinerseits zu dem Bürgermeister Herrmann gegangen, sondern wir haben unsere damals etwa 11 Jahre alte Tochter Paula101 zu dem Bürgermeister Herrmann geschickt, wo sie diesem ausrichten sollte, daß der Bürgermeister wegen unserem Polen auf den Hof kommen soll. Der Bürgermeister war in solchen Sachen mit den Ausländern zuständig.“102
Maria Rauch zufolge habe Bürgermeister August Herrmann dieser Bitte ihrer Tochter jedoch nicht entsprochen:
„Der Bürgermeister kam damals aber nicht auf den Hof, sondern telefonierte dem Gendarm in Owingen. Wann das gewesen ist, weiß ich heute nicht mehr. Ich kann aber mit Bestimmtheit sagen, daß der Gendarm Beck noch am gleichen Tag auf unseren Hof kam und den Polen mit nach Owingen nahm. […] Zunächst haben wir von dem Polen Theodor Borowski nichts mehr gehört und bekamen nach einiger Zeit als Ersatz einen anderen Polen zugewiesen.“103
Monika Rinderle sei dann wenige Tage später von einigen „Herren aus Konstanz“ abgeholt worden. Aus ihrer Haft habe die Familie noch für einige Zeit Briefe von ihr erhalten.104 Maria Rauch betonte ausdrücklich, dass „die ganze Angelegenheit“ der Familie „sehr peinlich gewesen“ sei, sie aber „mit gutem Gewissen“ sagen könne, „daß mein Mann keine Schuld daran trug und nichts dazu beigetragen hat, daß der Pole auf diese Art ums Leben kam“105.
August Herrmann korrigierte bei seiner zweiten Vorladung am 30. Mai 1967 auf dem Überlinger Polizeipräsidium seine Aussagen aus dem Jahr 1961 teilweise:
„Wenn ich in meiner Vernehmung vom 8.2.1961 angegeben habe, daß eines Tages der Landwirt Rauch in meine Wohnung kam, um sich über den Polen Borowski zu beschweren, weil er nicht mehr arbeiten wollte, so muß ich diese Aussage heute einschränken. Da die Zeugin Rauch angibt, daß sie damals ihre elfjährige Tochter Paula zu mir geschickt hat, so möchte ich das nicht ausschließen. Auf jeden Fall war es so, daß ich zwar rein verwaltungsmäßig für den Einsatz und die Betreuung der polnischen Arbeitskräfte zuständig war, doch bei Verstößen gegen die Lebensführung und sonstigen kriminellen Delikten logischerweise die Polizei hinzugezogen werden mußte. Das war auch in dieser Sache der Fall. Aufgrund des Ersuchens des Landwirtes Rauch hat sich dann auch die Gendarmerie in Owingen eingeschaltet und der Pole wurde durch den damaligen Gendarmeriewachtmeister Hefner festgenommen.“106
Herrmann erinnerte sich 1967 an deutlich mehr Details als noch im Jahr 1961. Sechs Jahre zuvor hatte er angegeben, nicht mehr zu wissen, welcher Gendarmeriebeamte Borowski verhaftet hatte. Statt dem Gendarmen Beck, der laut Maria Rauch zur Verhaftung Borowskis auf dem Hof erschienen war, soll es laut Herrmann nun der Gendarm Hefner gewesen sein. Er blieb jedoch dabei, dass es Anton Rauch I. gewesen sei, der die Owinger Gendarmerie eingeschaltet hat. Maria Rauch bestätigte 1967 dagegen ihre Aussage aus dem Jahr 1961:
„Eines Tages entstand zwischen meinem Mann und dem Polen eine heftige Auseinandersetzung, die in Tätlichkeiten auszuarten drohte. Da mein Ehemann infolge einer Herzerkrankung dem Polen körperlich unterlegen war, schickte ich meine damals etwa 11 Jahre alte Tochter Paula zu unserem Bürgermeister August Herrmann, der für die ausländischen Arbeitskräfte zuständig war. Wir ließen ihm bestellen, er möge wegen des Polen auf unseren Hof kommen, um den Streit zu schlichten. Der Bürgermeister kam jedoch nicht selbst, sondern telefonierte nach Owingen zur dortigen Gendarmerie. Noch am gleichen Tag erschien bei uns ein Gendarmeriebeamter namens Beck, der aus Pfullendorf stammte und im Krieg gefallen ist. Der Gendarm nahm den Polen fest und wir haben dann zunächst nichts mehr von ihm gehört.“107
Im Südkurier vom 15. Mai 2024 zur Diskussion um die Ermordungen von Theodor Borowski und Monika Rinderle äußerte sich auch die heute 94-jährige Paula Endres, geb. Rauch, zu den Umständen der Verhaftung und bekräftigte die Angaben ihrer Mutter Maria:
„Ich erinnere mich daran, dass der Pole Borowski aufständisch gegen meinen Vater war. Mein Vater hat mich dann zum Bürgermeister geschickt, er solle den Polen zu einem anderen Bauern tun, weil er ihn nicht mehr beschäftigen wollte. Der Bürgermeister war ein Obernazi, und der hat das der Gestapo gemeldet. Daher kam das.“108
Die Liebschaft zwischen Theodor Borowski und Monika Rinderle habe nicht ihr Vater zur Anzeige gebracht – Borowski habe sich vielmehr beim Verhör in Owingen selbst verplappert:
„Meine Eltern haben dafür nichts können, dass das so gelaufen ist.“ Es sei ihnen „nicht recht“ gewesen und habe sie „sehr belastet“109.
Eine unabhängige Zeugenaussage wurde schließlich von Wilhelm Siber verfasst. Der aus Hohenbodman stammende Siber wurde am 6. Februar 1931 geboren und war zum Zeitpunkt der Verhaftung zehn Jahre alt. Er wuchs auf einem Hof in unmittelbarer Nähe zum Hinrichtungsort von Theodor Borowski auf. Im Jahr 2005 übergab Siber der Gemeinde Owingen einen Zeugenbericht, in dem er sich zu den Umständen der Verhaftung von Theodor Borowski und Monika Rinderle äußerte.110 Dieser Bericht war seine Reaktion auf die Bemühungen des Owinger Bürgers Erwin Bayer, der in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates eine Initiative zur Benennung einer Straße nach Theodor Borowski im neuen Baugebiet „Mehnewang“ einbrachte.111
Siber berichtet zunächst davon, dass im Frühjahr 1940 „etwa 20“ polnische Arbeitskräfte auf den Höfen der Gemeinde beschäftigt wurden. Diese seien „in einer Gemeinschaftsunterkunft im heutigen Haus Löffler unter Bewachung gehalten“112 worden. Man habe sie als Gruppe „auf die Höfe gebracht und abends wieder abgeholt.“ Die Einhaltung der im Rahmen der „Polen-Erlaße“ im ersten Kapitel skizzierten Zwangsmaßnahmen gegen die polnischen Arbeitskräfte sei in den landwirtschaftlichen Betrieben zwar von „Wachmännern“ kontrolliert worden; da aber die Überwachung „auf den vielen einzelnen Höfen recht schwierig war“, seien die Verbote in Hohenbodman zumeist nicht beachtet worden.
Die Sammelunterkunft erwies sich laut Siber bald „als nicht sinnvoll“, weshalb die Arbeitskräfte direkt auf den Höfen untergebracht wurden. „Die Polen“ seien „gute fleißige Arbeiter [gewesen], die aus allen Schichten der Gesellschaft kamen“. Dadurch habe sich ein „gegenseitiges Verhältnis des Vertrauens“ entwickelt, das davon gekennzeichnet gewesen sei, dass „die Polen […] in aller Regel so behandelt [wurden], wie es bei deutschen Dienstboten üblich war“113.
Folgt man Sibers Schilderungen zum Umgang der Hohenbodmaner Landwirte mit ihren polnischen Arbeitskräften, gelang es den lokalen Staatskräften überwiegend nicht, die im ersten Kapitel beschriebenen, tradierten Umgangs- und Verhaltensformen zwischen deutschen Arbeitgebern und polnischen Arbeitnehmern aus den Zeiten der Vorkriegs-Saisonarbeit zu brechen.114 Dennoch, so Siber weiter, habe es „natürlich auch bei uns in Hohenbodman wie überall linientreue Mitbürger [gegeben], vor denen man sich in Acht nehmen musste“. Diese „Nazitreuen“, hätten „oft aus dem Hinterhalt den Umgang zwischen Deutschen und Polen [überwacht]“ und seien daher sowohl „für die Polen wie für die Bauern, die sich nicht an die Nazivorschriften hielten“, eine Gefahr gewesen.115
Nach diesen einleitenden Worten zum deutsch-polnischen Verhältnis in Hohenbodman, fuhr Siber mit seiner Beschreibung der Verhaftungen von Theodor Borowski und Monika Rinderle fort:
„So war auch der Pole Theodor Borowski auf dem Hof der Familie Anton Rauch in der Happenmühle beschäftigt, wo auch eine junge Frau im Dienst stand, eine Frau aus der Gemeinde Hattenweiler stammend. Diese junge Frau und der Theodor fanden Gefallen aneinander und so kam, was kommen musste, die beiden wurden in flagranti vom Bauern überrascht. Was nun? Die Aufregung war groß, die Angst, dass dies Folgen haben könnte und später nicht zu verheimlichen wäre, ebenso. So wurde nicht weiter überlegt, die Angelegenheit musste dem Ortsbauernführer und Bürgermeister August Herrmann gemeldet werden. Was auch zur eigenen Sicherheit und der der Familie vor den Nazis diente. Nun stand der Weg für Theodor Borowski fest. Er wurde zunächst hinter Schloss und Riegel gebracht und ohne Verfahren zum Tode durch den Strang verurteilt. Auch zur Abschreckung der in der Gegend arbeitenden Gefangenen mussten solche „Verbrecher“ gehängt werden. Es war so etwas wie Blutschande am arischen Volk“116.
Im Gegensatz zu den Schilderungen von Maria Rauch und August Herrmann ist in Wilhelm Sibers Bericht nicht ein Streit zwischen Anton Rauch I. und seiner (vermeintlich alkoholisierten) Arbeitskraft Theodor Borowski der Auslöser für das Aufsuchen des Bürgermeisters August Herrmann. Stattdessen habe „der Bauer“ das Liebespaar „in flagranti“ erwischt, weshalb sich die Familie – zum eigenen Schutz vor einer möglichen Bestrafung durch die lokalen NS-Behörden – dazu entschied, Bürgermeister Herrmann aufzusuchen. Genauere Details zu der Anzeige oder der folgenden Verhaftung Borowskis durch die Gendarmerie erfährt man aus Sibers Bericht nicht.
Aus dem Gefangenenbuch des Gerichtsgefängnis Überlingen geht hervor, dass Theodor Borowski am 6. Mai 1941 um 11 Uhr eingeliefert wurde.117 Es ist daher davon auszugehen, dass er zuvor auf der Gendarmeriestation in Owingen erstmals verhört und folglich bereits in den frühen Morgenstunden vom Beamten Beck oder Hefner auf dem Hof Rauch verhaftet wurde. Hierfür sprechen die Ergebnisse der Untersuchung des Umgangs lokaler NS-Organe mit „GV-Verbrechen“ im Bodenseekreis und in Oberschwaben durch Eugen Michelberger und Gertrud Graf vom Denkstättenkuratorium NS-Dokumentation Oberschwaben. Anhand verschiedener Fallbeispiele konnten Michelberger und Graf nachweisen, dass „die Festnahme[n] der beschuldigten Mädchen / Frauen und der polnischen Kriegsgefangenen“ in der Region „auf Anordnung des Ortsgruppenleiters durch den jeweiligen Ortspolizisten [erfolgten].“ Gleichzeitig informierte der Ortsgruppenleiter, der Bürgermeister oder ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die zuständige Gestapo-Stelle.118
Die durchgeführten Verhöre der Bürgermeister, Ortsgruppenleiter und Gendarmerie- beamten dauerten häufig mehrere Tage, ehe die Verdächtigen an die Gestapo übergeben wurden. In zahlreichen Fällen wurden sie dabei massiv misshandelt, um Geständnisse zu erzwingen.119 Im Falle von Theodor Borowski vergingen zweieinhalb Tage, ehe er am 8. Mai 1941 um 20:00 Uhr gemeinsam mit Monika Rinderle in das Gefängnis der Konstanzer Gestapo-Stelle eingewiesen wurde.120 Monika Rinderle wurde vermutlich im Laufe des 8. Mai 1941 von Mitarbeitern der Konstanzer Gestapo auf dem Hof Rauch verhaftet und in den frühen Abendstunden auf die Überlinger Hofstatt gebracht. Nach ihrer öffentlichen Entwürdigung erfolgte der Weitertransport von Überlingen nach Konstanz.121
Angesichts des geschilderten zeitlichen Ablaufs der Verhaftungen kann davon ausgegangen werden, dass Theodor Borowski – falls er nicht sofort ein Geständnis ablegte – am 6. Mai 1941 in Owingen und möglicherweise anschließend in Überlingen so lange misshandelt wurde, bis er die ihm vorgeworfene „geschlechtliche Beziehung“ zu Monika Rinderle zugab und die Gestapo Rinderle zwei Tage später als „GV-Verbrecherin“ verhaften konnte.
2. Die Interpretation der Zeugenaussagen
Vor der Interpretation der Zeugenaussagen und der vorliegenden Gerichtsakten verlangt es die wissenschaftliche Redlichkeit, nachdrücklich auf die in einzelnen Details lückenhafte Quellenlage zu den Umständen der Verhaftungen von Theodor Borowski und Monika Rinderle hinzuweisen, die eine vollständige Rekonstruktion der Ereignisse letztlich unmöglich macht. Deshalb besteht lediglich die Möglichkeit, die von August Herrmann, Maria Rauch und Wilhelm Siber geschilderten Szenarien – unter Berücksichtigung der bisherigen Forschungserkenntnisse zur Verfolgung des „verbotenen Umgangs“ – auf ihre Plausibilität zu prüfen. Bevor diese Prüfung in einem nächsten Schritt erfolgt, lassen sich die folgenden vier allgemeinen Beobachtungen und mit ihnen einhergehenden epistemologischen und methodologischen Problemstellungen für die Interpretation der vorliegenden Verlautbarungen festhalten:
1. Aus dem Bericht von Wilhelm Siber geht nicht genau hervor, wann er seine Erinnerungen niederschrieb. Es ist lediglich zu rekonstruieren, dass er zum Zeitpunkt der Verhaftung von Borowski und Rinderle erst zehn Jahre alt war; dagegen ist unklar, wann er sich an seine Schreibmaschine setzte, um seinen „Zeugenbericht“ zu verfassen.122 Der Zeitpunkt der Niederschrift – oder, im Falle von August Hermann und Maria Rauch, der Zeitpunkt der Verhöre – ist jedoch sehr bedeutsam für die Einordnung der Quelle, da aus der Oral-History-Forschung bekannt ist, dass Menschen nicht einfach nur Erinnerungen speichern, sondern sie unablässig mit dem jeweils aktuellen Kontext verknüpfen: „Anders formuliert: Erinnerungen verändern sich mit der Zeit und können Geschehnisse sehr unterschiedlich aussehen lassen. Sie sind also, methodisch beschaut, nicht tatsächlich authentisch. Theoretisch spricht man von retroaktiver Kausalität. Erinnerungen werden vom Erzähler oder von der Erzählerin immer erst im Moment der Erzählung rekonstruiert, was auch heißt: Vergangenes wird aus der Gegenwart heraus gedeutet und beurteilt.“123
2. Ebenso geht aus Wilhelm Sibers Bericht nicht hervor, woher seine Informationen über die Umstände der Verhaftung von Theodor Borowski und Monika Rinderle stammen. Es ist davon auszugehen, dass seine Schilderungen auf Gerüchten beruhen, die damals im Dorf über die Verhaftungen kursierten.
3. August Herrmanns Beteuerung, als Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Hohen- bodmans124 „mit der Sache nichts zu tun“ gehabt zu haben, ist von dem erkennbaren Bemühen geprägt, aus der Zeugenbefragung unbelastet hervorzugehen. Zudem war es völlig ungefährlich, Anton Rauch I. alle Verantwortung zuzuschieben, weil dieser schon 1947 gestorben war und daher keine Gegenüberstellung mehr erfolgen konnte. Herrmann wendet die vielfach nachweisbare „Strategie des Leugnens und Herunterspielens“ an, die der Regionalhistoriker Walter Hutter bereits bei seiner Analyse verschiedener Verhörprotokolle des Überlinger Kreisleiters Ernst Bäckert vorfand.125 Ebenso wie bei Bäckert wird diese Strategie bei Herrmann durch auffällige Erinnerungslücken ergänzt, die ihm dazu dienten, andere lokale „NS-Täter“ nicht zu belasten.
4. Ebenso versucht Maria Rauch die Verantwortung für die Anzeige von ihrer Familie wegzulenken, indem sie auf die Zuständigkeiten von Bürgermeister Herrmann für die Zwangsarbeiter in Hohenbodman hinwies.126 Ob und inwiefern August Hermann tatsächlich in die Verhaftungen von Borowski und Rinderle verstrickt war, ließ sich auch nach der Sichtung der Entnazifizierungsakte des Bürgermeisters und Ortsgruppenführers nicht ermitteln: Der Akte ist lediglich zu entnehmen, dass er 1945 von der französischen Besatzungsmacht verhaftet und in einem Gefangenenlager in Goldbach bei Überlingen inhaftiert, jedoch aufgrund eines beigebrachten Zeugnis, in dem 15 ehemalige Zwangsarbeiter ihm stets korrektes Verhalten bescheinigten127, nach 17 Tagen wieder entlassen wurde. Diese frühe Entlassung könnte daher als Entlastung des NS-Funktionärs gewertet werden.128
Die Karlsruher Staatsanwaltschaft schien der Zeugenaussage von August Hermann jeden- falls eher Glauben zu schenken, als der von Maria Rauch: In einer Aktennotiz vom 19. April 1963 ging sie davon aus, dass die Gestapo Konstanz vermutlich durch die Gendarmerie Owingen Kenntnis vom Verhältnis zwischen Theodor Borowski und Monika Rinderle erlangte, „weil sich der 1947129 verstorbene Landwirt Rauch wegen der Arbeitsleistung des Polen Borowski beklagte. Sehr wahrscheinlich hat bei dieser Gelegenheit Rauch auch Andeutungen von dem Verhältnis des Polen zu der Magd Rinderle gemacht.“130
Die beschriebene Vermutung der Karlsruher Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 1963 soll im Folgenden – unter Berücksichtigung des Zeugenberichts von Wilhelm Siber aus dem Jahr 2005 – erneut überprüft werden. Aufgrund der Schilderungen von Siber ergeben sich die folgenden beiden Optionen für einen möglichen Ablauf der Verhaftung:
2.1 Ablauf der Verhaftung - Option 1: Anzeige Familie Rauch
Wilhelm Siber geht davon aus, dass die Anzeige aus dem Umfeld der Familie Rauch erfolgte, nachdem Theodor Borowski und Monika Rinderle „in flagranti“ beim Liebesakt erwischt worden seien. Diese von der sehr katholischen Familie Rauch sicherlich als „Skandal“ wahrgenommene „Überführung“, könnte der Auslöser dafür gewesen sein, dass eine – laut Sibers Darstellung – bisher wohl stillschweigend geduldete Beziehung nicht mehr tolerierbar erschien.131
Das entscheidende Motiv für die Anzeige könnte dabei die von Siber beschriebene „Angst vor den Nazis“ gewesen sein, denn er formuliert: „Die Aufregung war groß, die Angst, dass dies Folgen haben könnte und später nicht zu verheimlichen wäre, ebenso.“132 In der Tat hätte eine sichtbare Schwangerschaft Familie Rauch in größere Schwierigkeiten bringen können, wie die Bestrafung zweier Fälle des „verbotenen Umgangs“ in der Bodenseeregion kurze Zeit zuvor zeigt: Vor dem Landgericht Konstanz wurde die Mutter der damals 17-jährigen Anna Müller aus Mimmenhausen im April 1941 zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie das Liebesverhältnis ihrer Tochter zu dem polnischen Zwangsarbeiter Eugen Pagacz nicht verhindert und sich daher der „schweren Kuppelei“ schuldig gemacht hätte.133
Zuvor war bereits am 1. März 1941 ein Artikel in der „Bodensee-Rundschau“ erschienen, in dem über die Verhaftung Anne Jägers aus Münchhöf-Homberg wegen des Vorwurfs, eine „geschlechtliche Beziehung“ mit Josef Procel eingegangen zu sein, berichtet wurde. In dem Artikel wurde außerdem erwähnt, dass ihre Mutter Maria Jäger wegen des Delikts der Kuppelei ebenfalls verhaftet worden sei.134
Aufgrund der Thematisierung dieser vermeintlichen Beziehungen in der Lokalzeitung und der geographischen Nähe zu Mimmenhausen und Münchhöf-Homberg, ist davon auszugehen, dass Familie Rauch entweder durch die Lektüre des Presseartikels oder durch die aus der Veröffentlichung entstandenen Diskussionen unter den Hohenbodmaner Bürger:innen von den „Kuppelei-Strafen“ erfahren hatte. Maria Rauch hätte im Falle einer Anzeige des Verhältnisses von Theodor Borowski und Monika Rinderle durch Dritte ähnliche Konsequenzen zu befürchten gehabt, zumal sie nach damaligem Recht eine Aufsichtspflicht für die noch nicht volljährige Monika Rinderle hatte.135
Die beschriebene Bedrohungslage für die Familie lässt vermuten, dass Anton Rauch I. – wie Siber schrieb – „nicht weiter überlegte“ und Bürgermeister Herrmann aufsuchte, um Borowski und Rinderle anzuzeigen. Hierfür spricht letztlich auch Maria Rauchs Charakterisierung ihres Mannes in einem 1947 durchgeführten Entnazifizierungsverfahren. Der „Berufungsausschuss für die politische Säuberung der Landwirtschaft beim Landratsamt Überlingen“ hatte Anton Rauch I. wegen seiner seit 1937 bestehenden Mitgliedschaft in der NSDAP zu einer Geldstrafe von 3000 Reichsmark verurteilt, wogegen seine Frau kurz nach seinem Tod im Juni 1947 Einspruch einlegte: In der Begründung ihres Einspruchs stellte sie ihren Mann als „lediglich zahlendes Mitglied der ehemaligen NSDAP“ dar, der „sich jedoch um Politik nicht kümmerte und keinem Menschen einen Schaden zufügte“. Der Eintritt in die NSDAP sei nach mehrmaliger Aufforderung durch die Partei erfolgt, die Rauch letztlich nicht habe ablehnen können, weil die Familie ihren landwirtschaftlichen Betrieb unter „schweren wirtschaftlichen Verhältnissen“ übernommen habe und zur eigenen Entschuldung einen Kredit benötigte.136 Da er den Kredit jedoch durch eine Erbschaft habe ablösen können, sei der Familie kein Vorteil aus dem sogenannten Erbhofgesetz erwachsen, welches die nationalsozialistische Regierung am 29. September 1933 erlassen hatte, um landwirtschaftliche Betriebe „vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang“ zu schützen.137
Letztlich schien das Verhalten von Anton Rauch I. sowohl im Falle der Anzeige von Borowski und Rinderle als auch bei der Aufnahme des Kredits von jener – vielfach verbreiteten – unpolitisch, opportunistischen Haltung gekennzeichnet zu sein, die seine Frau in ihrem Einspruch gegen die Geldstrafe des Überlinger Ausschusses beschrieb: Er arrangierte sich mit den veränderten politischen Verhältnissen nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 und versuchte, seine finanzielle Situation zu verbessern und seine Familie vor potenziellen Gefahren zu schützen.
2.2 Ablauf der Verhaftung - Option 2: Anzeige Bürgermeister August Herrmann Das von Maria Rauch und Paula Endres, geb. Rauch, geschilderte Szenario, wonach
Paula erstens von ihrem Vater Anton Rauch I. den Auftrag erhielt, Bürgermeister Herrmann zur Schlichtung seiner Auseinandersetzung mit dem vermeintlich „aggressiven“ und „alkoholisierten“ Theodor Borowski auf den Hof zu holen; Hermann diesem Wunsch aber zweitens nicht nachkam und stattdessen den Vorfall der Gendarmerie Owingen und der Konstanzer Gestapo meldete, die dann drittens Borowski bei einem Verhör, dessen Gegenstand seine vermeintliche Arbeitsverweigerung gewesen sein muss, zusätzlich ein Geständnis seiner „geschlechtlichen Beziehung“ zu Monika Rinderle abringen konnte, ohne dass es hierzu eine Anzeige von Familie Rauch gegeben hätte,
kann – bei Prüfung aller hypothetischen Möglichkeiten – dagegen nur in einem Fall eingetreten sein: Hierzu hätte Bürgermeister August Herrmann die Gelegenheit nutzen müssen, die ihm der gemeldete Konflikt zwischen Anton Rauch I. und Theodor Borowski bot, um Borowski im Verhör neben seiner Arbeitsverweigerung auch ein Geständnis der „durch Hörensagen“ aus dem Dorf bekannten „geschlechtlichen Beziehung“ zu Monika Rinderle abzuringen. Ein solches Szenario ist plausibel – zumal aus der bisherigen Forschung zum „verbotenen Umgang“ bekannt ist, dass sich die Informationsgrundlage zahlreicher Denunzianten oftmals „auf reine Vermutungen und Verdächtigungen“ beschränkte. Dennoch nutzten die lokalen NS-Funktionär diesen „Dorfklatsch“ nicht selten, um ein abschreckendes Exempel zu statuieren.138 Darüber hinaus würde das geschilderte Szenario auch erklären, warum Theodor Borowski und Monika Rinderle nicht gemeinsam – aufgrund eines vermeintlichen „GV-Verbrechens“ –, sondern im zeitlichen Abstand von zwei Tagen verhaftet wurden.
Zudem ist vorstellbar, dass sich Herrmann als mehrfacher NS-Funktionär mit der Anzeige und einem solchen Ermittlungsergebnis Verdienste im NS-Umfeld erwerben wollte.
3. Ergebnis unter Berücksichtigung der Forschung
Trotz der grundsätzlichen Plausibilität beider geschilderten Szenarien soll nachfolgend anhand von vier Thesen erläutert werden, warum Wilhelm Sibers Darstellung der Verhaftung glaubwürdiger erscheint:
1. Da neben Wilhelm Siber auch Bürgermeister August Herrmann übereinstimmend davon berichtet, dass er bereits „vom Hörensagen“ von der „geschlechtlichen Beziehung“ zwischen Borowski und Rinderle gewusst haben will, ist von einer weiten Verbreitung dieser Gerüchte im Dorf auszugehen. Deshalb müssen die Beteuerungen Maria Rauchs, sie habe erst nach der Verhaftung vom Verhältnis zwischen Borowski und Rinderle erfahren, als äußerst unglaubwürdig eingeschätzt werden. Stattdessen lässt sich vermuten, dass die Familie bereits vom Verhältnis ihrer Angestellten wusste, ehe sie sich – vielleicht ausgelöst durch die von Wilhelm Siber beschriebene Entdeckung des Paares beim Liebesakt – endgültig zur Anzeige des „GV-Verbrechens“ entschied.
2. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte daher mit ihrem Verdacht, dass Anton Rauch I. das Verhältnis zwischen Theodor Borowski und Monika Rinderle entweder direkt bei der Gendarmerie Owingen oder indirekt bei Bürgermeister August Herrmann gemeldet hat, sehr wahrscheinlich recht. Hierfür spricht neben dem Bericht von Wilhelm Siber, wonach die Anzeige der Familie Rauch aufgrund des sexuellen Kontaktes von Theodor Borowski und Monika Rinderle erfolgte, das vollkommen asymmetrische Machtverhältnis zwischen Anton Rauch I. und Theodor Borowski: Es erscheint mehr als unwahrscheinlich, dass Anton Rauch I. sich – wie von seiner Frau und seiner Tochter dargestellt – von dem körperlich überlegenen und vermeintlich alkoholisierten Borowski eingeschüchtert fühlte. Selbst wenn – und hiervon ist auszugehen – Borowski Rauch körperlich überlegen war, musste beiden aufgrund der in Kapitel 1 beschriebenen Aushändigung der Merkblätter für deutsche Arbeitgeber und polnische Arbeiter im Zuge der „Polen-Erlaße“ bewusst gewesen sein, dass Borowski bei Arbeitsniederlegung mit „Zwangsarbeit im Konzentrationslager“ als Strafe zu rechnen hatte.139 Daher sind die von Maria Rauch und Paula Endres, geb. Rauch, beschriebenen Formen „offenen“ oder gar „gewaltsamen“ Protestes von polnischen Arbeitern gegen deutsche Arbeitgeber, im Gegensatz zu den häufig auftretenden „geschlechtlichen Verhältnissen“ zwischen deutschen Frauen und polnischen Männern, die die Liebespaare natürlich stets – wenn auch meist erfolglos – versuchten vor der Öffentlichkeit geheim zu halten, in der bisherigen NS-Zwangsarbeits-Forschung kaum bekannt. Durch die Beschreibung Theodor Borowskis als „betrunken“ und „aufmüpfig“ schien Familie Rauch sich vielmehr an einer „Täter-Opfer-Umkehr“ zu versuchen.
3. Unabhängig davon, ob Anton Rauch I. die Anzeige persönlich bei Bürgermeister Herrmann stellte oder seine Tochter Paula beauftragte, muss er sich aufgrund der folgenden beiden Gründe, der für Theodor Borowski und Monika Rinderle potenziell tödlichen Konsequenzen seines Handelns bewusst gewesen sein: Erstens ist aus der bisherigen Forschung zur NS-Zwangsarbeit – wie bereits im vorherigen Kapitel dargestellt – die sehr weite Verbreitung der Merkblätter zu den „Polen-Erlaßen“ für deutsche Arbeitgeber und polnische Arbeiter aufgrund ihres „häufige[n] Auftauchen[s] in sehr unterschiedlichen Aktenbeständen belegt“. Die Konsequenzen eines „GV- Verbrechens“ werden hier unmissverständlich formuliert: „Wer mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann geschlechtlich verkehrt, oder sich ihnen sonst unsittlich nähert, wird mit dem Tode bestraft.“140 Zweitens war in der Bevölkerung bekannt, dass die NS-Funktionäre auf lokaler Ebene besonders linientreu waren, wie Paula Rauch in ihrem Südkurier-Interview vom 15. Mai 2024 einräumte, indem sie den ehemaligen Bürgermeister August Herrmann als „Obernazi“ bezeichnet.141 Anton Rauch I. konnte also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass August Herrmann die Gestapo über das Verhältnis von Theodor Borowski und Monika Rinderle informieren würde. Aufgrund dieser Tragweite der Anzeige, erscheint es auch mehr als fragwürdig, dass Familie Rauch die damals zehnjährige Paula zu Bürgermeister Herrmann schickte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Maria Rauch versuchte, die Anzeige ihres Mannes zu verschleiern, indem sie ihr noch „unmündiges“ Kind Paula zur Handelnden machte.
4. Das gleiche Wissen um die Folgen einer Anzeige war bei August Herrmann vorauszusetzen.
Für die Schicksale von Theodor Borowski und Monika Rinderle war es letztlich unerheblich, ob die Anzeige von Anton Rauch I. oder August Hermann erstattet wurde. Die (vermeintlichen) Kenntnisse über ihre „geschlechtliche Beziehung“ wurden beiden durch die daraus folgenden Handlungen von Akteuren aus Hohenbodman zum Verhängnis.
Quellenangabe:
97 Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe, Einzelfälle Februar 1942, E44-49, 1Js4/64 (RSHA), S. 463.
98 Ebd. S. 464.
99 Ebd. S. 467.
100 Ebd.
101 Paula Endres, geb. Rauch, ist 1931 geboren und war daher zum Zeitpunkt der Anzeige zehn Jahre alt.
102 Ebd. S. 467f.
103 Ebd. S. 468.
104 Diese Briefe sind bisher nicht bekannt. So sie noch vorhanden wären, könnten mit ihnen tiefere Einblicke in das Schicksal Monika Rinderles gewonnen werden, auch wenn diese Schreiben vor der Versendung der Zensur im Gefängnis unterworfen waren.
105 Ebd. S. 468.
106 Ebd. S. 3
107 Ebd. S. 1f.
108 Hilser: Vergessenes Opfer der Nazi-Diktatur, in: Südkurier 15.5.2024, www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/owingen/vergessenes-opfer-der-nazi-diktatur-psycho- loge-andreas-kruse-ruft-zu-kollektivem-erinnern-auf;art372489,12024750, letzter Zugriff: 5.4.2025, 14:52 Uhr.
109 Ebd.
110 Akte Gemeinde Owingen „Borowski/Rinderle“: Aktenvermerk vom 16.6.2005.
111 Walter: Gedenken muss noch warten, in: Südkurier 5.2.2005.
112 Text nach heutigen Rechtschreibregeln.
113 Akte Gemeinde Owingen "Borowski/Rinderle", Zeugenbericht Wilhelm Siber.
114 Tatsächlich wird in der Zwangsarbeits-Forschung häufig betont, dass die Zwangsmaßnahmen gegen polnische Arbeitskräfte besonders in den Jahren 1940 und 1941 in katholischen Gebieten selten konsequent umgesetzt wurden, vgl. Herbert: Fremdarbeiter, S. 77f.
115 Akte Gemeinde Owingen "Borowski/Rinderle", Zeugenbericht Wilhelm Siber.
116 Ebd.
117 Gefangenenbuch des Gerichtsgefängnisses Überlingen, 1.2.2.1/ 11445041/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
118 Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 6.
119 Ebd. S. 7.
120 Auszüge aus den Gefangenenbüchern des Landesgerichtsgefängnisses Konstanz, 1.2.2.1/ 12057584/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
121 O.V.: Kurzmeldung Überlingen, in: Bodensee Rundschau 10.5.1941.
122 Siber selbst schreibt im Jahr 2007 im Rahmen der Verschwiegenheitserklärung, dass er den Bericht „als noch junger Zeitzeuge aufgeschrieben“ habe, vgl.: Akte Gemeinde Owingen „Borowski/Rinderle“: Verschwiegenheitserklärung zwischen Wilhelm Siber und Günther Former, 8.2.2007.
123 Zitiert nach: home.uni-leipzig.de/methodenportal/oral-history, letzter Zugriff: 31.8.2025, 13:28 Uhr. Grundlegend für die Methode der Oral-History war das Werk von Lutz Niethammer, vgl. Niethammer: Lebenserfahrung und kollektives Gedächtnis.
124 LA-BW, Staatsarchiv Freiburg, Entnazifizierungsakte August Herrmann, D 180/18 Nr. 203652.
125 Hutter: Stützpfeiler der Gewaltherrschaft, S. 260f.
126 Paula Endres bezeichnete Herrmann passend hierzu in ihrem Südkurier-Interview vom Mai 2024 als Obernazi, vgl. Hilser: Vergessenes Opfer der Nazi-Diktatur, in: Südkurier 15.5.2024.
127 Die Bescheinigung findet sich nicht in der digitalisierten Akte [Auskunft Clemens Rehm].
128 Der Überlinger Regionalhistoriker Oswald Burger, der sich auch mit den Goldbacher Lager am Ende des Zweiten Weltkriegs beschäftigte, hält es für plausibel, dass Hermann nur 17 Tage festgehalten wurde: „Mir sind ähnliche Vorgänge bekannt, wo ehemalige Nazis "Persilscheine" beibrachten, die von zweifels- freien Antinazis zu ihren Gunsten formuliert wurden, die dann wiederum zur "Entlassung" aus der vorläufigen Haft führten.“ Schriftliche Anfrage von Marc Konstanzer an Oswald Burger, 9.8.2025.
129 Im Protokoll steht fälschlicherweise 1957; Anton Rauch I. verstarb bereits im Jahr 1947.
130 Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe, Einzelfälle Februar 1942, E44-49, 1Js4/64 (RSHA), S. 70. Leider wird diese Vermutung der Karlsruher Staatsanwaltschaft nicht weiter erläutert und ist auf die hier zitierten Stellen begrenzt.
131 Gespräch zwischen Marc Konstanzer und Christa Unger, 2.7.2025.
132 Akte Gemeinde Owingen „Borowski/Rinderle“: Zeugenbericht Wilhelm Siber.
133 Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 20-22.
134 Ebd. S. 22-24.
135 Ebd. S. 5. Die Volljährigkeit wurde erst mit 21 Jahren erreicht.
136 LA-BW. Staatsarchiv Freiburg: Entnazifizierungsakte Anton Rauch, D 180/2 Nr. 85381.
137 Weiterführend hierzu: Münkel: Nationalsozialistische Agrarpolitik und Bauernalltag.
138 Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 6.
139 Zitiert nach: Herbert: Fremdarbeiter, S. 77.
140 Zitiert nach: Ebd. S. 79.
141 Hilser: Vergessenes Opfer der Nazi-Diktatur, in: Südkurier 15.5.2024, www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/owingen/vergessenes-opfer-der-nazi-diktatur-psychologe-andreas-kruse-ruft-zu-kollektivem-erinnern-auf;art372489,12024750 (Letzter Zugriff: 5.4.2025, 14:52 Uhr).
Die öffentliche Entwürdigung Monika Rinderles auf der Überlinger Hofstatt
Monika Rinderle wurde nach ihrer Verhaftung im Laufe des 8. Mai 1941 vermutlich zunächst – wie Theodor Borowski – ins Gerichtsgefängnis Überlingen gebracht, um dann – in den frühen Abendstunden – einem aufgebrachten Mob auf der Überlinger Hofstatt präsentiert zu werden. Um der jungen Frau die moralische und sittliche Minderwertigkeit ihrer Taten aufzuzeigen, habe zunächst eine „Scherung des Kopfes“ stattgefunden, ehe das Opfer mit einem „umgehängten Plakat“ über den Platz getrieben worden sei.142
Derartige Formen der öffentlichen Entwürdigung junger deutscher Frauen nahmen im Laufe der Jahre 1940 bis 1941 rasant zu, um die im vorherigen Kapitel beschriebenen, tradierten deutsch-polnischen Umgangsformen der Vorkriegszeit zu brechen. Gertrud Graf und Eugen Michelberger konnten in ihrer Studie zum Bodenseeraum und Oberschwaben insgesamt 19 Fälle der öffentlichen Entrechtung junger Frauen und zwei Verurteilungen von Müttern wegen des Vorwurfs der „schweren Kuppelei“ belegen:
• Meckenbeuren: Petra Schmidt, Berta Weißhaupt (geb. 1920), Theresia Frey (geb. 1922) und Paula Lindner, verhaftet im August/September 1940.
• Oberteuringen: Josefine Ostermeier (geb. 1914), verhaftet 1940.
• Unterteuringen: Tochter des Bauers Teurer (geb. 1923), verhaftet 1940.
• Hoppetenzell: Maria Gabele (geb. 1922), verhaftet im Februar 1941.
• Kreenheinstetten: Elisabeth Braun (geb. 1904), verhaftet 1940.
• Mimmenhausen: Elisabeth Erder (geb. 1923), Anna Müller (geb. 1923) und Frieda Müller, verhaftet im Januar 1940.
• Münchhöf-Homberg: Elisabeth Rauch (geb. 1919), Anna Jäger (1921) und Petra Jäger, verhaftet im Februar 1941.
• Hohenbodman/Happenmühle: Monika Rinderle (geb. 1921), verhaftet im Mai 1941.
• Ruschweiler: Anna Frirdich (geb. 1923), verhaftet 1941, Klara Feistmantel, verhaftet im März 1941, und Paula Frey (geb. 1921), verhaftet im Oktober 1940.
• Watterdingen: Hermine Preter (geb. 1922), verhaftet im März 1942.
• Stetten am kalten Markt: Franziska Schumann, verhaftet im August 1941.143
Sebastian Schönemann vertritt in seiner bildgeschichtlichen Analyse der öffentlichen Scherungen die These, dass die fotografischen Inszenierungen des Geschehens stets auf ähnliche Art und Weise erfolgten: Lokale NS-Funktionäre schoren den jungen, zumeist an einem Stuhl gefesselten Frauen die Haare; dabei fanden die Scherungen häufig auf einer Bühne an einem zentralen Platz der jeweiligen Gemeinde statt und wurden als „Exklusionsperformance“ inszeniert: Die als „Polendirnen“ verfemten jungen Frauen wurden in einem öffentlichen Tribunal aus der „deutschen Volksgemeinschaft“ verbannt. Durch den von den lokalen NS-Behörden geschaffenen Gewaltraum konnte sich der johlende Mob seiner Mitgliedschaft in der propagierten „Volksgemeinschaft“ durch die Demütigung Einzelner immer wieder „unmittelbar vor Ort“ vergewissern144, wodurch die öffentlichen Scherungen zu einem zentralen Baustein des von Ulrich Herbert beschriebenen Prinzips des „Terrors als Herrschaftskompromiß“ wurden.145 Die „Bodensee-Rundschau“ fällte – als NS-Propaganda-Organ – am 10. Mai ein entsprechend vernichtendes Urteil über Monika Rinderle: Die geschlechtliche Beziehung zu Theodor Borowski weise auf „die moralische und sittliche Minderwertigkeit dieses Frauenzimmers [hin]“, weshalb sie „die berechtigte Empörung der Volksgenossen“ auf sich gezogen habe.146
Quellenangabe:
142 o.V.: Kurzmeldung Überlingen, in: Bodensee Rundschau 10.5.1941.
143 Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 8-28.
144 Schönemann: Stigma und Scham, S. 101.
145 Herbert: Fremdarbeiter, S. 70.
146 O.V.: Kurzmeldung Überlingen, in: Bodensee Rundschau 10.5.1941.
Haftbedingungen in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Auschwitz
Die ersten knapp acht Monate ihrer Haft vom 8. Mai bis zum 29. Dezember 1941 verbrachte Monika Rinderle im Konstanzer Gestapo-Gefängnis, ehe sie – wie nahezu alle jungen, aus der „Volksgemeinschaft“ verstoßenen Frauen – in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert wurde.147 Zum Lager gehörte ein reines Frauen-KZ, in das Angehörige aus über 20 Nationen deportiert und in politische Gefangene, Jüdinnen, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas und vermeintliche „Asoziale“ klassifiziert wurden. Gertrud Graf und Eugen Michelberger haben in ihrer Studie ausführlich dokumentiert, wie Monika Rinderle und die anderen genannten Frauen der Bodenseeregion und Oberschwabens in Ravensbrück als politische Gefangene „gezielter Mangelernährung, medizinischen Versuchen, schweren Mißhandlungen und härtester Zwangsarbeit“ ausgesetzt wurden.148
Nur wenige der jungen Frauen der Region wurden, wie Monika Rinderle, anschließend in eines der großen Vernichtungslager im Osten deportiert. Es ist möglich, dass Rinderle eine jener 999 Frauen war, die die SS am 26. März 1942 von Ravensbrück nach Auschwitz deportierte, da nun auch im größten Konzentrationslager des Dritten Reiches ein spezieller Frauentrakt eingerichtet wurde.149 Der genaue Zeitpunkt ihrer Deportation von Ravensbrück nach Auschwitz lässt sich aus den vorhandenen Quellen jedoch nicht rekonstruieren.150 Aus den Berichten des damaligen Lagerkommandanten des KZ Auschwitz, Rudolf Höß, ist bekannt, dass „die allgemeinen Lebensbedingungen im Frauenlager ungleich schwerer waren. Sie [die Inhaftierten, d.R.] waren noch viel mehr zusammengepfercht, die sanitären, hygienischen Verhältnisse waren bedeutend schlechter.“151
Kurz vor ihrem Tod, der vom Auschwitzer Standesamt auf den 15. Oktober 1942 um 16:00 Uhr datiert wurde, war Monika Rinderle – nach Angaben der Lagerverwaltung – „im Krankenbau in ärztliche Behandlung genommen“ worden.152 Die vermeintliche „ärztliche Behandlung“ in den sogenannten „Krankenbauten“ der Konzentrationslager fand aufgrund der katastrophalen Bedingungen in den seltensten Fällen tatsächlich statt: Es waren weder genügend Betten noch genügend Medikamente und Verbandsmaterial vorhanden, weshalb die Einweisung einem nahezu sicheren Todesurteil gleichkam. Zahlreiche der völlig entkräfteten Häftlinge wurden sofort ins Gas weitergeleitet oder mit Phenolinjektionen ins Herz getötet. Wenn eine ärztliche Behandlung stattfand, wurden die Patienten:innen häufig den medizinischen Versuchsreihen des berüchtigten Lagerarztes Josef Mengele ausgesetzt.153
Welches Martyrium Monika Rinderle vor ihrem Tod erleiden musste, ist nicht bekannt. Sie wurde nur 21 Jahre, 5 Monate und 26 Tage alt.
Quellenangabe:
147 Alphabetisches Namensverzeichnis des Landesgerichtsgefängnisses Konstanz, 1.2.2.1/ 12058783/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
148 Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 4.
149 Jahn: Die Frauenabteilung im Stammlager Auschwitz, S. 102-108.
150 Ein Grund für die weitere Deportation in ein Vernichtungslager könnte darin bestanden haben, dass Monika Rinderle aufgrund ihrer geistigen Einschränkungen nach der Ideologie des Nationalsozialismus als „lebensunwert“ galt, vgl. zu Euthanasie-Morden in der NS-Zeit: Aly: Die Belasteten. „Euthanasie“ 1939-1945. Im Jahr 2014 war von den erwachsenen Deutschen jeder achte direkt mit einem Menschen verwandt, der den
151 Höß: Kommandant in Auschwitz, S. 112ff. Derzeit entsteht gerade eine Dissertation, die Schwangerschaften im KZ Ravensbrück zum Thema hat.
152 Monja Rinderle: Privatarchiv, Beileidsschreiben Lagerverwaltung Auschwitz, 19.10.1942. Die Beleidsschreiben der Lagerverwaltung des Konzentrationslagers Auschwitz waren vorformuliert. Der Gestapo- Beamte Pery Broad berichtete dazu, dass „die Berichte […] von einem medizinisch geschulten Häftling abgefaßt wurden, der nichts anderes im Krankenbau zu tun hatte, als für jeden im Lager auf irgendeine Weise verstorbenen Schutzhäftling einen derartigen Text mehr oder weniger zusammenzudichten“, vgl. Broad: Aussage von Pery Broad, zitiert nach: www.tenhumbergreinhard.de/taeter-und- mitlaeufer/dokumente/broad-bericht.html, letzter Zugriff: 31.8.2025, 14:25
Uhr.
153 Marwell: Mengele: Biographie eines Massenmörders. Mengele war jedoch erst ab 1943 im KZ Auschwitz als Lagerarzt tätig. Der Tod von Monika Rinderle wurde dagegen von Johann Paul Kremer angezeigt. Der Münsteraner Arzt führte – wie später Mengele – medizinische Experimente an Häftlingen durch. Kremer, der nur aushilfsweise zwischen August und November 1942 als Lagerarzt in Auschwitz tätig war, war seit 1936 Professor für Anatomie und menschliche Vererbungslehre an der Universität Münster, vgl. Klee: Personallexikon zum Dritten Reich, S. 332ff. „Euthanasie“-Morden zum Opfer fiel.