Theodor Borowski: Gemeinde Owingen

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Theodor Borowski

Porträt

Die gemeinsame Zeit von Borowski und Rinderle auf dem Hof Rauch beschränkte sich auf einen Zeitraum von höchstens zehn Monaten zwischen August 1940 und Mai 1941. Einer Kriegsgefangenen-Transportliste der Wehrmacht kann entnommen werden, dass Borowski am 18. September 1939 – zweieinhalb Wochen nach Beginn des deutschen Überfalls auf Polen am 1. September 1939 – von der Wehrmacht im Warschauer Vorort Lomianki als Kanonier der 11. Artillerie Division der polnischen Streitkräfte gefangen genommen wurde. Die Kriegsgefangenschaft verbrachte er zunächst im STALAG Lambinowice, ehe er im Juni 1940 nach Villingen deportiert wurde.77

Borowskis Aussehen wird in der bereits erwähnten Schutzhaftverfügung der Gestapo folgendermaßen beschrieben:

„Größe: 175cm, Gestalt: schlank, Gesichtsform: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Haare: blond, Bart: nein, Augen: grau, Mund: normal, Zähne: gut, Beine: gerade, besondere Kennzeichen: tätowierter linker und rechter Arm [...]“78.

Er wurde am 8. November 1911 in Argenau, einem kleinen polnischen Ort an der Weichsel, etwa zwei Stunden südlich von Danzig, geboren. Sein Vater Stanislaw war im Jahr 1941 bereits verstorben; das Schicksal seiner Mutter Julianna und seiner vier Geschwister ist unbekannt. Eigener Angabe zufolge war Theodor ledig und kinderlos.79

Nach seiner offiziellen Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft am 7. August 1940 muss Borowski kurze Zeit später als ziviler Zwangsarbeiter auf den Hof Rauch nach Hohenbodman gekommen sein.80 Es war gängige Praxis, dass Landwirte ihre Zwangsarbeitskräfte selbst auswählen durften. Hierzu mussten sie sich häufig auf öffentlichen Plätzen versammeln, um von den Landwirten auf ihre körperliche Eignung für die Landarbeit geprüft zu werden – eine Entwürdigung, die viele Zwangsarbeiter:innen mit den Praktiken auf „Viehmärkten“ verglichen.81

Der Hof der Familie Rauch liegt in der Happenmühle, einem kleinen, lediglich aus zwei Gehöften bestehenden Weiler zwischen Hohenbodman und Taisersdorf. Das Anwesen belief sich laut Maria Rauch auf eine Größe von 19 ha und war seit 1929 im Besitz der Familie. 82 Zu welchem Zeitpunkt Borowski dort seine Arbeit genau aufnahm, kann aus den vorliegenden Quellen nicht rekonstruiert werden. Maria Rauch betonte in ihrer Zeugenaussage, dass bereits vor Kriegsbeginn ausländische Arbeitskräfte auf dem Hof tätig waren und nahezu jeder land- wirtschaftliche Betrieb in der näheren Umgebung Zwangsarbeiter:innen beschäftigte. Borowski, mit dessen Arbeit die Familie „im Allgemeinen zufrieden“ gewesen sei, sei jedoch nicht von ihrem Mann Anton Rauch I. als Arbeitskraft ausgewählt, sondern dem Hof zugeteilt worden.83 Er sollte ihren 1940 bereits herzkranken Mann entlasten, um den landwirtschaftlichen Betrieb aufrechterhalten zu können. Ihre sonstigen Erinnerungen an die ehemalige polnische Arbeitskraft beschränkten sich auf zwei Sätze: „Einige Zeit nach Kriegsbeginn wurde uns ein polnischer Kriegsgefangener mit Vorname Theodor zugeteilt. Wie sein Familienname lautete, kann ich heute nicht mehr sagen.“84

Quellenangabe:
76 O.V.: Kurzmeldung Überlingen, in: Bodensee Rundschau 10.5.1941.
77 Museum Jeńców Wojennych: Kriegsgefangenen-Transportliste, 5938/VIII B.
78 LA-BW Generallandesarchiv Karlsruhe 521 Nr. 763.
79 Ebd.
80 Museum Jeńców Wojennych: Kriegsgefangenen-Transportliste, 5938/VIII B.
81 Herbert: Fremdarbeiter, S. 58.
82 Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe, Einzelfälle Februar 1942, E44-49, 1Js4/64 (RSHA), S. 467.
83 Ebd.
84 Ebd. S. 1

 

Die Ausweitung des „Ausländer-Einsatzes” in der NS-Kriegswirtschaft seit dem Jahr 1936

Mehr als dreizehn Millionen Ausländer:innen wurden während des Zweiten Weltkrieges als Arbeitskräfte nach Deutschland gebracht. Angesichts dieser gewaltigen Dimensionen war die zeitgeschichtliche Forschung lange von einer langfristigen Planung des „Ausländer-Einsatzes“ durch das NS-Regime ausgegangen, die bereits im September 1936 begonnen haben soll.21 Zu diesem Zeitpunkt verkündete Adolf Hitler den geheimen Vierjahresplan, der Deutschland innerhalb von vier Jahren kriegsfähig machen sollte. Ulrich Herbert gelang es in seiner einleitend bereits zitierten Dissertation aus dem Jahr 1985, diese These deutlich zu differenzieren. Auf Basis einer umfangreichen Auswertung der überlieferten Akten, der für den „Ausländer-Einsatz“ zuständigen Ministerien, konnte Herbert nachweisen, dass die Planungen der NS-Führung für den begrenzen Einsatz von Kriegsgefangenen als Arbeitskräfte im Deutschen Reich bereits im Herbst 1937 mit einer Auswertung des Wirtschafts- und Rüstungsamts zu den Einsatzerfahrungen in der deutschen Landwirtschaft während des Ersten Weltkrieges begannen. Aber die gezielte Massenanwerbung ziviler ausländischer Arbeitskräfte wurde unter den nationalsozialistischen Entscheidungsträgern wohl erst am 23. Juni 1939 während einer Sitzung des Reichsverteidigungsrates diskutiert. Dieser Termin – nur zwei Monate vor Kriegsbeginn – spreche daher deutlich gegen eine langfristige Planung, da die ab Januar 1940 stark intensivierte Anwerbung in diesem Ausmaß niemals in nur zwei Monaten hätte organisiert werden können.22

Vielmehr sei den NS-Eliten erst nach Beendigung des Polen-Feldzuges bewusst geworden, welche arbeitsmarktpolitischen Potenziale der deutschen Wirtschaft im okkupierten Polen plötzlich zur Verfügung standen. Um den sich seit 1936 immer weiter verstärkenden Arbeitskräftemangel vor allem in der Landwirtschaft zu lindern, ordnete der Generalgouverneur in Polen, Hans Frank, am 25. Januar 1940 die „Bereitstellung […] von mindestens 1 Million Land- und Industriearbeitern“ aus den polnischen Gebieten an.23 Die einzige Alternative zu dieser massiven Ausweitung des „Ausländer-Einsatzes“ auf deutschem Boden bestand nach Einschätzung Herberts in einer Verschärfung der Zwangsmaßnahmen gegen die deutsche Bevölkerung. Da die bereits vollzogenen Zwangsmaßnahmen – wie die deutliche Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden und die vorübergehende Einschränkung der Freizügigkeit von etwa einer Million Arbeitskräften zur „Sicherstellung des Kräftebedarfs“ in kriegswichtigen Wirtschaftssektoren – in der letzten Phase der Kriegsvorbereitungen ab Sommer 1938 zu einer nicht unerheblichen Verschlechterung der Stimmung in der deutschen Arbeiterklasse geführt hatten, scheute sich das Regime vor weiteren Einschränkungen. Es stand, so Herbert weiter, vor der Wahl, „ein Abbröckeln des sozialen Konsensus“ im Deutschen Reich und eine damit einhergehende Destabilisierung der eigenen Herrschaft zu riskieren oder die ideologischen Bedenken gegen eine „Überfremdung des deutschen Volkskörpers“ über Bord zu werfen. Angesichts dieser Konstellation könne es daher kaum überraschen, dass es ab Januar 1940 zu einer so raschen Ausweitung des „Ausländer-Einsatzes“ kam.24

Welche wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen im Einzelnen seit dem Jahr 1936 zu dieser „Alternativlosigkeit ausländischer Zwangsarbeit“ führten, wird im Folgenden dargestellt.

Quellenangabe:
21 Herbert: Fremdarbeiter, S. 13-16.
22 Ebd. S. 65.
23 Ebd. S. 69.
24 Ebd. S. 70.

Von der Massenarbeitslosigkeit zum Arbeitskräftemangel

Durch staatlich verordnete Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gelang es dem national- sozialistischen Regime, die Arbeitslosigkeit, die bei der Machtergreifung 1933 noch bei rund 6 Millionen Arbeitslosen gelegen hatte, bis Ende des Jahres 1935 auf 2,1 Millionen zu senken. Die durch die Verheerungen der Weltwirtschaftskrise arbeitslos gewordenen Menschen wurden in umfangreichen Infrastrukturprojekten beschäftigt, deren Ziel es war, durch den Bau von Flughäfen und Autobahnen die Transportwege für den geplanten Krieg zu sichern. Mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ging eine zunehmende Militarisierung der Arbeitsbeziehungen einher, die durch die Zerschlagung der Gewerkschaften und Betriebsräte im Mai 1933 möglich geworden war. An Stelle der Tarifautonomie trat mit der Verkündung des „Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit“ vom 20. Januar 1934 die Idee einer Betriebsgemeinschaft, die von einer Interessenharmonie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausging und das Führerprinzip auf Arbeitsmarktbeziehungen ausweitete. Demnach, so hieß es in § 2 des Gesetzes, habe der „Führer des Betriebs“ für das „Wohl der Gefolgschaft“ zu sorgen, die ihm dafür „die in der Betriebsgemeinschaft begründete Treue halten muss“. Trotz ihrer Unentbehrlichkeit konnten die in den Infrastrukturprojekten eingesetzten Arbeitskräfte ihre Arbeitnehmerrechte aufgrund der beschriebenen politischen Rahmenbedingungen nicht ausbauen. Stattdessen ist bereits in den Jahren 1933-35 häufig von katastrophalen Arbeitsbedingungen mit militärischem Drill und einer sehr schlechten Versorgungslage die Rede.25

Mit der Intensivierung der Kriegsvorbereitungen im Rahmen des Vierjahresplans ab September 1936 näherte sich die deutsche Volkswirtschaft mit einer Arbeitslosenzahl von unter einer Million sogar der Vollbeschäftigung an. Die massiven Investitionen in der Rüstungsindustrie ließen jedoch innerhalb weniger Monate eine konjunkturelle Überhitzung entstehen, die Mangelerscheinungen bei Rohstoffen, Devisen, Arbeitskräften und in der land- wirtschaftlichen Produktion zur Folge hatte.26 Die Landwirtschaft wurde von den Veränderungen der volkswirtschaftlichen Strukturen durch das Rüstungsprogramm besonders hart getroffen, da die eklatant angestiegene Nachfrage nach Industriearbeitern zu einem schnellen Anstieg des Lohnniveaus in diesem Sektor führte. Viele Landarbeiter:innen wanderten daher in die urbanen, industriellen Zentren ab, weshalb die Zahl der lohnabhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft zwischen 1933 und 38 um fast eine halbe Million sank.27 Die Folge dieser Strukturveränderungen war ein Arbeitskräftemangel, den das Reichsarbeitsministerium im Frühjahr 1938 bereits auf rund 250.000 Beschäftigte veranschlagte. Um die Versorgungslage der Bevölkerung nicht zu gefährden, musste das Regime Agrarprodukte aus dem Ausland importieren: Zwischen 1936 und 1939 stiegen die Agrarimporte um 50 Prozent und machten rund 40 Prozent aller Einfuhren aus. Da diese Importe jedoch die bereits knappen Devisen des Regimes aufzehrten, die für den Import industrieller Rohstoffe vor- gesehen waren, gefährdete der Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft zusehends die Kriegsvorbereitungen des Regimes.28

Um den Herausforderungen dieses Arbeitskräftemangels zu begegnen, versuchten die für die Arbeitseinsätze zuständigen Behörden, durch Rationalisierungsprozesse zu einer Hebung der vorhandenen Arbeitskraft zu gelangen. Außerdem wurden die Planungen für den Einsatz von Kriegsgefangenen auf deutschem Boden durch das Wirtschafts- und Rüstungsamt vorangetrieben.29 Allerdings setzte sich auf der nationalsozialistischen Führungsebene bereits vor dem Anschluss Österreichs im März 1938 die Erkenntnis durch, dass die getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität – wie die Lenkung von Arbeitskräften weg von kriegsunwichtigen zu kriegswichtigen Branchen, die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden oder die Einführung neuer Produktionsverfahren – niemals ausreichen würden, um das eigene Rüstungsprogramm auch über den Beginn des Krieges hinaus aufrechtzuerhalten.30 Dass der Einsatz von ausländischen Arbeitskräften auf deutschem Boden letztlich die einzige Lösung zur Beseitigung des Arbeitskräftemangels sein konnte, offenbarte sich dem Regime durch die wirtschaftlichen Erfolge des Anschlusses Österreichs und der Annexion des Sudetenlandes. Über Nacht standen der deutschen Wirtschaft 400.000 österreichische und 100.000 tschechische Arbeitslose als Arbeitskräfte zur Verfügung, die häufig gut ausgebildete Facharbeiter:innen waren und keiner längeren Anlernphase bedurften. Rund 100.000 österreichische und 65.000 tschechische Arbeitskräfte wurden bis Mitte des Jahres 1939 angeworben oder zwangsverpflichtet und sorgten zumindest kurzfristig für eine Entlastung der konjunkturell überhitzten Rüstungswirtschaft.31

Trotz dieser Erfolge war eine starke Ausweitung des „Ausländer-Einsatzes“ in den letzten zwei Jahren vor Kriegsbeginn innerhalb der nationalsozialistischen Führungsebene stark umstritten. Der Leiter der Reichsanstalt Friedrich Syrup, der Ende 1936 auch die Führung der Koordinationsstelle für ausländische Arbeitseinsätze übernahm, warnte in seiner Denkschrift „Der Arbeitseinsatz in Deutschland im Jahr 1938“ davor, „daß selbst in Zeiten guter Konjunktur ein solches ungehemmtes Eindringen ausländischer, besonders östlicher Arbeitskräfte in die deutsche Wirtschaft […] aus staatspolitischen Gründen nicht geduldet werden kann, da dadurch in hohem Maße das deutsche Volkstum gefährdet ist. Das trifft insbesondere auf die Landwirtschaft zu.“32 Syrup kam damit auf einen Kernwiderspruch zwischen NS-Ideologie und Wirtschaftspolitik zu sprechen: Die Landwirtschaft erlebte mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 eine starke ideologische Aufwertung, da bäuerliche Lebensformen in der nationalsozialistischen Blut- und Boden-Ideologie als „Hort des Deutschtums“ idealisiert und in Gegensatz zum „Großstadtmoloch der Moderne“ gesetzt wurden. Nur wenn Einheit zwischen dem rassisch definierten deutschen Volkskörper (Blut) und seinen als „Heimat-Scholle“ bezeichneten Besiedlungsgebieten (Scholle) bestand, könne eine „reine nordisch-germanische Rasse“ wiederhergestellt werden. Zur Wiederherstellung dieser Einheit benötige das deutsche Volk aufgrund der vermeintlich nicht ausreichenden landwirtschaftlichen Nutzungsflächen „Lebensraum im Osten“. Diese, vor allem vom „Reichsbauernführer“ und Minister für Ernährung und Landwirtschaft Walther Darré propagierte Agrarromantik, stand immer stärker in krassem Widerspruch zu den realwirtschaftlichen Entwicklungen im Reich.33 Die „Heimat-Scholle“ konnte aufgrund der Abwanderung von Arbeitskräften in die Kriegsindustrie kaum noch eigenständig bewirtschaftet werden, weshalb nun ausgerechnet für diesen aus rassenideologischer Sicht zentralen Sektor ausländische Arbeitskräfte angeworben werden mussten.

Als Kompromissformel zwischen den vor „Überfremdung“ warnenden Ideologen der Parteiführung und dem auf kriegswirtschaftlichen Notwendigkeiten bestehenden „realpolitischen Flügel“ erwies sich die Charakterisierung der Ausländerbeschäftigung im Reich als „vorübergehende Notmaßnahme“, die ebenfalls von Werner Syrup geprägt wurde.34 Diese Kompromissformel setzte, wie Ulrich Herbert betont, „eine Art naiven Zukunftsglauben voraus, der, einen gewonnenen Krieg voraussetzend, sich mit dem europäischen Großraum das Ende aller Mühsal versprach“. Wie diese europäische Großraumwirtschaft zur Erreichung der von den Nationalsozialisten angestrebten ‚Autarkie‘ – der staatlichen Selbstversorgung und Unabhängigkeit vom Welthandel – konkret organisiert werden sollte, blieb vage. Dies offenbarte, dass „die Hoffnung auf ein Großdeutsches Reich in wirtschaftlicher und vor allem arbeitspolitischer Hinsicht über das Stadium des imperialistischen Traums noch nicht weit hinausgekommen [war].“35

Die kurzfristigen Erleichterungen der angespannten Arbeitsmarktlage durch die Anwerbung und Zwangsverpflichtung von österreichischen und tschechischen Arbeitskräften waren nicht von langer Dauer. Im April 1939 prognostizierte Walter Stothfang, Referent im Arbeitsministerium, dass der „ohnehin bereits auf höchster Tourenzahl“ laufenden deutschen Volkswirtschaft „mindestens noch 1 Million Arbeitskräfte zusätzlich bereitgestellt werden [müssen]“. Besonders wichtig sei es dabei, „in verstärktem Maße ausländische landwirtschaftliche Arbeitskräfte nach Deutschland zu holen“, darunter besonders Knechte und Mägde für Kleinbetriebe, „weil hier die Not im Arbeitseinsatz besonders groß ist.“ Statt der 115.000 landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, die 1938 ins Land gekommen waren, schlug Stothfang für das Jahr 1939 eine Steigerung um über 50 Prozent auf 250.000 ausländische Beschäftigte vor.36

Quellenangabe:
25 Ebd. S. 40-42.
26 Ebd. S. 42-44.
27 Ebd. S. 56.
28 Ebd. S. 65f.
29 Ebd. S. 68-70.
30 Ebd. S. 71.
31 Ebd. S. 56-58.
32 Zitiert nach: Ebd. S. 55.
33 Ebd. S. 61.
34 Ebd. S. 57.
35 Ebd. S. 64.
36 Ebd. S. 57f.

Polnische Arbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft

Das größte Kontingent ausländischer Arbeitskräfte stellten schon vor Kriegsbeginn die Pol:innen. Trotz der wachsenden politischen Spannungen zwischen beiden Ländern infolge der deutschen Forderung nach einem Anschluss der freien Stadt Danzig an das Deutsche Reich im März 1939 suchten zehntausende polnische Landarbeiter:innen eine Beschäftigung in der deutschen Landwirtschaft, um der extrem hohen Arbeitslosigkeit in Polen – die Anfang der 30er Jahre bis zu 43 Prozent betragen hatte – zu entkommen.37 Die deutsche und die polnische Regierung hatten sich in Verhandlungen für die Jahre 1937 bis 1939 auf Saisonarbeitskontingente von 10.000 Arbeitskräften für das Jahr 1937, 60.000 für das Jahr 1938 und 90.000 für das Jahr 1939 geeinigt. Angesichts der politischen Spannungen lehnte es die polnische Regierung jedoch für das Jahr 1939 ab, das bereits zugesagte Kontingent an Arbeitskräften zu entsenden. Die Folge war eine drastische Zunahme illegaler Grenzübertritte polnischer Arbeiter:innen, da die vereinbarten Kontingente ohnehin unter dem Bedarf der deutschen Landwirtschaft lagen und auch die Zahl der ausreisewilligen polnischen Arbeiter:innen deutlich höher war. Aufgrund des enormen Arbeitskräftemangels wurden diese illegalen Grenzübertritte von deutscher Seite nicht nur stillschweigend geduldet, sondern begrüßt.38

Der Einsatz polnischer Arbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft hatte eine längere Tradition. Bereits in den 1920er Jahren waren jährlich um die 100.000 Pol:innen als Saisonarbeitskräfte zur Bewältigung der Ernte, vor allem in den großen landwirtschaftlichen Betrieben Ostpreußens, eingesetzt worden. Angesichts der Weltwirtschaftskrise beschloss die deutsche Regierung im Jahr 1932 jedoch, die Grenzen für polnische Landarbeiter:innen wieder zu schließen. Nachdem sich auch die deutsche Landwirtschaft bis 1936 langsam von der Wirtschaftskrise erholt hatte, stieg die Zahl der polnischen Beschäftigten schnell wieder an.39 Die Arbeitsbedingungen für die Saisonarbeitskräfte, die zu zwei Dritteln weiblich und zwischen 18 und 24 Jahren alt waren, veränderten sich laut einer Untersuchung des polnischen Soziologen Ludwig Landau nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 zunächst nicht negativ. Sie waren vor allem davon abhängig, ob die Saisonarbeitskräfte auf großen landwirtschaftlichen Gütern eingesetzt waren, wo sie in größeren Gruppen arbeiteten und so Formen der Solidarität ausüben konnten, die ihre Arbeitsbedingungen verbesserten, oder ob sie Arbeit bei einzelnen Kleinbauern fanden, deren Willkür sie mehr oder minder schutzlos ausgeliefert waren. Beim Reichsarbeitsministerium waren die illegalen Landarbeiter:innen gar deutlich beliebter als die über die Kontingente vermittelten Pol:innen, da diese nach Einschätzung der Verwaltung „meist deutschgesinnt“ waren. Diese positive Bewertung der „Illegalen“ führte schließlich dazu, dass das Reichsinnenministerium am 22. April 1939 anordnete, polnischen Arbeitskräften auch ohne Ausreisepapier die Einreise zu gewähren. Nach ihrer Ankunft auf deutschem Gebiet hatten sie sich bei eigens eingerichteten Arbeitsämtern zu melden, die die Arbeitskräfte auf die landwirtschaftlichen Betriebe verteilten.40

Die grenznah stationierten Beamten der Landesarbeitsministerien, die die illegalen polnischen Arbeitskräfte erfasst hatten, folgten der deutschen Wehrmacht nach dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 auf dem Fuße. Lange vor der offiziellen Kapitulation der polnischen Armee am 6. Oktober 1939 hatten die deutschen Landesarbeitsministerien in zahlreichen polnischen Städten bereits provisorische Arbeitsämter eingerichtet, um Arbeitskräfte anzuwerben. Für die deutsche Ernte im Jahr 1939 spielten die zivil angeworbenen Arbeitskräfte jedoch noch eine untergeordnete Rolle, da zunächst vor allem etwa 300.000 Kriegsgefangene bis Ende des Jahres 1939 in der Landwirtschaft eingesetzt wurden.41

Die Entscheidung für eine massive Ausweitung des Einsatzes ziviler Arbeitskräfte auf deutschem Boden fiel erst im November 1939, nachdem Beamte der Arbeitsministerien die Parteiführung wiederholt auf die bisher kaum „angetasteten Arbeitskraftreserven“ hinge- wiesen hatten, die dem Reich durch eine mögliche Ausweitung der Beschäftigung ziviler Arbeitskräfte zur Verfügung stehen könnten. Konkret wurden die Pläne, als Agrarminister Walther Darré am 27. November 1939 verkündete, dass der Landwirtschaft im Jahr 1940 ca. zwei Millionen polnische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen sollten. Verglichen mit dem im April 1939 prognostizierten Bedarf von 250.000 zusätzlichen Arbeitskräften in der Landwirtschaft, erreichte der „Ausländer-Einsatz“ bereits knapp drei Monate nach Kriegsbeginn eine Dimension, an die zuvor keiner der nationalsozialistischen Entscheidungsträger zu denken gewagt hatte. Alle Bedenken, die vor dem Krieg in Bezug auf eine „Überfremdung“ der Landwirtschaft geäußert worden waren, schienen keine Rolle mehr zu spielen.42

Warum aber erfolgte dieser rasche Richtungswechsel in der nationalsozialistischen Arbeitsmarktpolitik? Ulrich Herbert nennt in seiner Analyse – neben der von der NS-Spitze befürchteten Gefahr eines „Abbröckelns des sozialen Konsensus“ zwischen Partei und Bevölkerung im Zuge einer Ausweitung möglicher Zwangsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft – zwei weitere Gründe für die schnelle Ausweitung des „Ausländer-Einsatzes“ auf deutschem Boden:

Erstens ließ sich der Zugriff auf ausländische Arbeitskräfte problemlos in die kontinentalimperialen Pläne der Nationalsozialisten integrieren, die in der langen Tradition der alldeutschen   Phantasien   des   Deutschen   Kaiserreiches   standen. Da die Eroberung von „Lebensraum im Osten“ und die damit verbundene Ausbeutung von Ressourcen stets ein „konsensfähiger Programmpunkt“ zwischen Großindustrie und Nationalsozialisten war, schien der zusätzliche Zugriff auf Arbeitskräfte – an den zu Zeiten der Massenarbeitslosigkeit 1933 noch nicht zu denken war – als nächster logischer Schritt, der von der deutschen Wirtschaft ausdrücklich begrüßt wurde. Die rassenideologischen Bedenkenträger wurden auch in den folgenden Jahren mit Syrups Kompromissformel des „kurzfristigen Notstandes“ besänftigt, als längst abzusehen war, dass der millionenfache Einsatz zur Aufrechterhaltung der deutschen Kriegswirtschaft von Dauer sein musste.43

Zweitens konnte durch den massenhaften „Ausländer-Einsatz“ eine Ausweitung der Beschäftigung von Frauen verhindert werden. Da die Arbeitseinsätze von Frauen – besonders in der Industrie – äußerst unbeliebt waren und es bereits gegen die Einführung des verbindlichen land- und hauswirtschaftlichen Pflichtjahrs, das ledige Frauen unter 25 Jahren seit dem 15. Februar 1938 zur Erfüllung des nationalsozialistischen Vierjahresplans zu bestreiten hatten, deutliche Proteste gegeben hatte, war es letztlich für die Parteispitze „das kleinere Übel“, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, die „in genügend große[r] Zahl […] in Polen nur darauf warteten, in Deutschland arbeiten zu können“. Darüber hinaus hätte die dauerhafte Integration der deutschen Frauen in den Arbeitsmarkt einen ebenso krassen Widerspruch gegen die nationalsozialistische Weltanschauung dargestellt wie die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte auf der „deutschen Scholle“, da eine dauerhafte Erwerbstätigkeit letztlich die Reduzierung der Frauen auf ihre Mutterrolle und auf die Weitergabe „hochwertigen“ Erbguts aufgeweicht hätte.44

Quellenangabe:
37 Ebd. S. 60f.
38 Ebd. S. 62.
39 Ebd. S. 63.
40 Ebd. S. 64.
41 Ebd. S. 64f.
42 Ebd. S. 69.
43 Ebd. S. 64
44 Ebd. S. 64f.

Die „Polen-Erlaße“ vom 8. März 1940 und ihre Folgen

Zweifellos war die Entscheidung für die Ausweitung des „Ausländer-Einsatzes“ bis zum Jahr 1940 das stärkste ideologische Zugeständnis der Nationalsozialisten an die wirtschafts- und tagespolitischen Erfordernisse. Letztlich konnten die „Kriegstechnokraten“ der Regierung ihre Forderung nach einer schnellen Reaktion auf den Arbeitskräftemangel gegen den vor „Überfremdung der Heimatscholle“ warnenden völkischen Parteiflügel durchsetzen. Dass die Parteibasis diesen klaren Verstoß gegen die faschistische Weltanschauung jedoch nicht ohne Zugeständnisse akzeptieren würde, offenbarte sich den wichtigsten NSDAP Entscheidungsträgern bereits wenige Wochen nach der zwangsweisen Verbringung von über 200.000 polnischen Kriegsgefangenen nach Deutschland im Oktober 1939. Von den lokalen Ortsgruppenführern und Bürgermeistern der Partei – die seit April 1933 nicht mehr gewählt, sondern vom Kreisleiter ernannt wurden – erreichten den Sicherheitsdienst zahlreiche Beschwerden, die in einem „alarmierten Bericht“ an die Parteispitze gipfelten:

„Obwohl bereits verschiedene Partei- und Staatsstellen Richtlinien über die Behandlung polnischer Kriegsgefangener herausgegeben haben, laufen noch immer täglich zahlreiche Meldungen über ein allzu freundliches Verhalten eines Teils der Bevölkerung gegenüber den polnischen Kriegsgefangenen ein. […] [B]esonders auf dem Lande [wird] der Abstand zwischen der bäuerlichen Bevölkerung und den polnischen Kriegsgefangenen nicht genügend gewahrt, weshalb sich vielerorts deutsche Mädchen mit den Gefangenen eingelassen haben.“45

Ulrich Herbert betont in seiner Analyse der Verhaltensbeschreibungen der deutschen Landbevölkerung durch den Sicherheitsdienst, dass den Bauern vor Ort offenbar nicht in sehr kurzer Zeit vermittelt werden konnte, worin der grundlegende Unterschied in der Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte vor und nach Kriegsbeginn bestand. Auf eine klare Differenzierung – dies wird durch den zitierten Bericht deutlich – drängten vor allem lokale NSDAP-Funktionäre. An der Parteibasis war laut Herbert vor allem jene „spießbürgerliche Dünkelhaftigkeit [vorzufinden], die ohne Anlehnung an Wissenschaftlichkeit und Theorien das Ausländische bekämpfte, weil es anders war.“ Diese niederen rassistischen Instinkte wusste die NSDAP in besonderer Weise erfolgreich zu befriedigen, indem sie vorgab, ausländische Einflüsse auf deutschem Gebiet radikal zu bekämpfen. Um dem Fremdenhass der Parteibasis trotz der massiven Ausweitung der „Ausländer-Einsätze“ Genüge tun zu können, arbeitete die Parteiführung an einem „rassisch“ begründeten Diskriminierungssystem gegen- über den polnischen Arbeitskräften. „Der errungene Sieg“, so Herberts These, „sollte auch für den kleinen Nazi vor Ort Früchte tragen“, indem dieser im unmittelbaren eigenen Alltag erfahrbar wurde.46

Ihren Anfang nahmen die „Polen-Erlaße“ Anfang Dezember 1939, als das Reichsinnenministerium die Provinzialbehörden im Osten des Reiches nach geeigneten Maßnahmen gegen die gemeldeten Missstände befragte, nur um mit einer Flut von Forderungen nach verstärkter Repression gegen die Pol:innen überschwemmt zu werden. Einzelne Kreisleiter waren bereits dazu übergegangen, eigenständig Polizeiverordnungen zu erlassen, die das Leben der polnischen Arbeitskräfte strikt  reglementierten.47 Zahlreiche der im Innenministerium eingegangenen Berichte seien – wie Herbert betont – „in ihrer Offenheit geradezu grotesk“ gewesen. Den „niedrigen Chargen des NS-Regimes“ sei „gerade die Fortführung von Verhaltensweisen gegen den Strich [gegangen], die sie schon vor dem Krieg […] mißbilligten, etwa daß Polinnen sich Dauerwellen machen lassen oder ins Kino gehen durften.“ Seit der polnischen Kapitulation habe sich dann das dringliche Empfinden eingestellt, „daß sich dieser Sieg […] durch das Verbot all dessen, was man schon bei der deutschen Jugend als Privileg empfand, […] sichtbar zum Ausdruck kommen mußte“48.

Zur Befriedigung der beschriebenen antimodernistisch-kleinbürgerlichen Affekte der Parteibasis galt es nun, eine stringente rassenpolitische Linie gegenüber den Pol:innen auszuarbeiten, die es vor 1939 keinesfalls gegeben hatte. Erst jetzt entstand – angefacht durch propagandistische Berichte über vermeintliche Gräueltaten der polnischen Bevölkerung an deutschen Soldaten in den besetzten Gebieten sowie durch die bereits in der Bevölkerung vorhandenen anti-slawischen Ressentiments – das Bild des verschlagenen und primitiven slawischen Untermenschen. Der Architekt des von SS, SD und Gestapo getragenen NS- Terrorsystems, Heinrich Himmler, kündigte in einer Rede vom 6. Februar 1940 umfassende Zwangsmaßnahmen gegen die polnischen Arbeitskräfte an. „Diese Bevölkerung“, so Himmler in seiner Rede, „wird als führerloses Arbeitsvolk zur Verfügung stehen und Deutschland jährlich Wanderarbeiter und Arbeiter für besondere Arbeitsvorkommen stellen.“49 Die Rede vom 6. Februar 1940 diente Himmler auch als Grundlage für seine berüchtigte Denkschrift „Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten“ vom Mai desselben Jahres, als er den Zweck der Bevölkerung des polnischen Generalgouvernements – in typischer nationalsozialistischer Hybris – darin benannte, bei den „ewigen Kulturtaten“ des Dritten Reiches „die Menge der groben Arbeit“ zu leisten.50

Das am 8. März 1940 verabschiedete Maßnahmenpaket gegen die polnischen Arbeitskräfte im Reich stellte nach Meinung Ulrich Herberts vor allem deshalb einen Meilenstein in der nationalsozialistischen Ausländerpolitik dar, weil mit den „Polen-Erlaßen“ erstmals versucht wurde, der diffusen nationalsozialistischen Herrenmenschtheorie eine rechtsförmige Gestalt zu geben, die es „dem kleinen Nazi vor Ort“ erlaubte, sich seiner eigenen rassischen Überlegenheit durch die willkürliche Erniedrigung der polnischen Arbeitskräfte zu vergewissern. Dementsprechend seien die „in ihrer Dehnbarkeit schwer zu überbietenden Anweisungen“ zur Maßregelung der Pol:innen eben nicht Rechtsnormen im engeren Sinne gewesen, sondern der  Versuch einer Kodifizierung einer rassistischen, auf dem Glauben an die Überlegenheit der deutschen Rasse fußenden, Haltung.51 Das Repressionspaket umfasste die folgenden Maßnahmen:

•  Es wurde eine Kennzeichnungspflicht für polnische Zwangsarbeiter:innen eingeführt: Ein „P“ musste deutlich sichtbar an einem getragenen Kleidungsstück befestigt werden.

•  Der geschlechtliche Kontakt zwischen Pol:innen und Deutschen wurde verboten. Frauen und Mädchen hatten mit einer Einweisung in ein Konzentrationslager zu rechnen; polnischen Männern drohte die Todesstrafe.

•  Die mündliche Kommunikation mit den polnischen Arbeitskräften sollte auf Arbeitsanweisungen beschränkt bleiben.

•  Es wurde den deutschen Arbeitgebern untersagt, an die Angehörigen ihrer polnischen Arbeitskräfte Briefe zu schreiben.

•  An die Arbeitskräfte adressierte Briefe aus Polen durften nicht weitergeleitet werden.

•  Die polnischen Arbeitskräfte durften keine öffentlichen Feierlichkeiten und keine Kinos besuchen.

•  Der gemeinsame Kirchgang war ebenso verboten wie die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten.

•  Die polnischen Arbeitskräfte erhielten Essen von geringerer Qualität, in reduzierten Mengen.52

Um die Durchsetzung der Zwangsmaßnahmen für alle polnischen Arbeitskräfte im Deutschen Reich sicherzustellen, waren die circa 300.000 polnischen Kriegsgefangenen bereits vor deren Verkündung am 8. März 1940 zwangsweise in den „Zivilstatus“ überführt worden. Diese Überführung lieferte den Nationalsozialisten die Möglichkeit, die Schutzmaßnahmen der Genfer Konventionen für Kriegsgefangene zu umgehen, da Polen aus deutscher Sicht als Staat nicht mehr existierte und die nun „staatenlosen Arbeitskräfte“ folglich keinen Anspruch auf internationales Recht erheben konnten.53

Mit Bekanntwerden der massiven Ausweitung der Repressionen im polnischen Generalgouvernement sanken die Zahlen der sich freiwillig für den Arbeitsdienst im Dritten Reich verpflichtenden Pol:innen auf ein Minimum, weshalb Generalgouverneur Hans Frank am 24. April 1940 die Arbeitspflicht in Deutschland für alle Jahrgänge zwischen 1915 und 1925 anordnete. Wurden die Kontingente von einzelnen Gemeinden oder Kreisen nicht erfüllt, sollten „unverzüglich die vom höheren SS- und Polizeiführer beim Herrn Generalgouverneur [Hans Frank, d.R.] in Aussicht genommenen Zwangsmaßnahmen einsetzen“ – was de facto bedeutete, dass die SS in einer regelrechten Menschenjagd polnische Zivilist:innen zum Arbeitsdienst in Deutschland zwangsverpflichtete und sich die Zahl der polnischen Staatsbürger:innen auf deutschem Gebiet bis Ende Mai 1940 auf über eine Million Zwangsarbeitskräfte erhöhte.54

Ergänzt wurden die „Polen-Erlaße“ durch zwei Merkblätter für deutsche Arbeitgeber und polnische Zwangsarbeitskräfte, um die Außenwirkung der Erlasse sicherzustellen. Das erste Merkblatt richtete sich an die deutschen Arbeitgeber und unterrichtete sie darüber, dass die „Entlohnung polnischer landwirtschaftlicher Arbeiter […] grundsätzlich niedriger als die der deutschen Arbeiter zu sein“ habe. Das zweite Merkblatt, verfasst in einer äußerst brutalen und unmissverständlichen Sprache, richtete sich auf Deutsch und Polnisch an die polnischen Arbeiter:innen selbst:

„Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter aufhetzt, die Arbeitsstätte eigenmächtig verläßt usw., erhält Zwangsarbeit im Konzentrationslager […]. Wer mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann geschlechtlich verkehrt, oder sich ihnen sonst unsittlich nähert, wird mit dem Tode bestraft.“55

Alle polnischen Arbeitskräfte, so die Aufforderung des NS-Regimes, hätten sich „stets vor Augen zu halten“, dass sie freiwillig zur Arbeit nach Deutschland gekommen seien und nur dann Brot und Lohn erhielten, wenn sie „ihre Arbeit zufriedenstellend machen“. Das Merkblatt wurde ab März 1940 jeder polnischen Zwangsarbeitskraft bei ihrer Ankunft in Deutschland vorgelesen und musste in vielen Fällen sogar unterzeichnet werden, um als vermeintliche „Rechtsgrundlage“ für eine eventuelle Bestrafung dienen zu können. Um die Beachtung der Anordnungen zu erzwingen, ordnete das Innenministerium an, „in den ersten acht Wochen besonders scharf durchzugreifen [...] [und] „exemplarische Maßnahmen“ [zu ergreifen]“56. Diese exemplarischen Maßnahmen wurden laut Ulrich Herbert notwendig, um tradierte Umgangs- und Verhaltensformen zu brechen, da die Arbeitseinsätze „sowohl von den Deutschen wie von den polnischen Arbeitern durchaus als Fortsetzung der Saisonarbeit in der Vorkriegszeit angesehen wurde[n]“57.

Den Kernpunkt aller strafrechtlichen Maßnahmen der „Polen-Erlaße“ bildete die Verfolgung „geschlechtlicher Beziehungen“ zwischen deutschen Frauen und polnischen Männern. Im Gegensatz zu allgemeinen Maßnahmen zur sozialen  Schlechterstellung polnischer Arbeitskräfte, die häufig tatsächlich als Reaktion auf die scharfen Repressionsforderungen der Parteibasis anzusehen sind, ging die Anweisung zur Liquidierung männlicher, polnischer Zwangsarbeiter bei sexuellem Kontakt mit deutschen Frauen von der Parteiführung selbst aus. Insbesondere Reichskanzler Adolf Hitler und SS-Führer Heinrich Himmler sprachen sich für ein „schonungsloses Vorgehen“ aus. So berichtete Himmler bereits am 10. September 1939 – zehn Tage nach dem Überfall auf Polen – von einem Gespräch mit Hitler, den er „über die Frage der Behandlung von Fällen, in denen Kriegsgefangene mit deutschen Frauen und Mädchen freundschaftlich oder gar geschlechtlich verkehren und deutsche Frauen und Mädel sich mit Kriegsgefangenen einlassen“, um seine Meinung gebeten habe. Hitler habe darauf angeordnet, „daß in jedem Fall ein Kriegsgefangener, der sich mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mädel eingelassen hat, erschossen wird und daß die Frau bzw. das Mädel in irgendeiner Form öffentlich angeprangert werden soll und zwar durch das Abschneiden der Haare und Unterbringung in einem Konzentrationslager.“58

Aufgrund des grundsätzlichen Rückhalts der Parteispitze wurden bereits vor den „Polen- Erlaßen“ vom 8. März 1940 Hinrichtungen an polnischen Kriegsgefangenen vollzogen und harte Strafen gegen deutsche Frauen ausgesprochen. Einige lokale Parteivertreter gingen dabei – in vorauseilendem Gehorsam – gegen das vermeintlich „ehrvergessene“ Verhalten vor, indem sie den Frauen, noch vor der Übergabe an die Polizei, öffentlich die  Haare schoren. Laut einem Bericht des Sicherheitsdienstes wurde dieses Vorgehen von der örtlichen Bevölkerung häufig „äußerst positiv aufgenommen“59. Die Gestapo-Stelle wurde daher in einer Anordnung zu den „Polen-Erlaßen“ des Reichssicherheitshauptamtes dazu angehalten, die Festnahmen der deutschen Frauen in einer Weise durchzuführen, dass „eine geeignete Diffamierung dieser Person seitens der Bevölkerung nicht unmöglich [gemacht] wird“60. Des Weiteren schlug das Reichssicherheitshauptamt den kommunalen und lokalen Parteistellen vor, die „öffentliche Diffamierung […] außerordentlich abschreckend“ zu gestalten. Hierzu sollten die Frauen für ihre „das Volksempfinden verletzenden Handlungen“ mit abgeschnittenen Haaren und einem Schild um den Hals durch die Straßen des Dorfes geführt werden. Die beschriebenen Anordnungen legten die rechtliche Grundlage dafür, dass öffentliche Scherungen – wie im folgenden Kapitel am Beispiel der Demütigung Monika Rinderles auf der Überlinger Hofstatt dargestellt wird – zu einem zentralen Baustein des von Ulrich Herbert beschriebenen Prinzips des „Terrors als Herrschaftskompromiß“ wurden. Durch die Regelungen des Reichssicherheitshauptamtes wurde es den lokalen Parteistellen ermöglicht, einen offenen Gewaltraum zu schaffen, der es der lokalen Bevölkerung gestattete, sich ihrer Mitgliedschaft in der propagierten „deutschen Volksgemeinschaft“ durch die Demütigung Einzelner immer wieder „unmittelbar vor Ort“ vergewissern zu können.61

Um die Außenwirkung der „Polen-Erlaße“ weiter zu verstärken, startete die NSDAP eine groß angelegte Propagandakampagne gegen die polnischen Arbeitskräfte, die „niemals Kameraden“ der Deutschen sein könnten, wie es auf einem besonders perfiden Plakat hieß, das mit der Aufforderung „Deutscher! […] Vergiß nie, daß Du Angehöriger eines Herrenvolkes bist“ endete.62 Die Merkblätter, die jeder deutsche Bauer erhielt, der Ausländer:innen beschäftigte, wurden noch einmal erweitert und mussten von den Bauern nun sogar als Zeichen der Kenntnisnahme unterschrieben werden. In diesen Merkblättern hieß es nun unmissverständlich:

„Haltet das deutsche Blut rein! Das gilt für Männer wie für Frauen! So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder einer Polin intime Beziehungen unterhält. Verachtet die tierische Triebhaftigkeit dieser Rasse! Seid rassenbewußt und schützt eure Kinder. Ihr verliert sonst euer höchstes Gut: Eure Ehre.“63

Welcher Teil der Bevölkerung in besonderem Maße durch die zitierten Aufrufe und Appelle erreicht werden sollte, war laut Ulrich Herbert offensichtlich: Die deutschen Frauen und Mädchen seien „für die NS-Behörden offensichtlich sehr unsichere Faktoren“ gewesen, die durch ihre sexuellen Beziehungen mit polnischen Männern „nicht nur die deutsche Ehre überhaupt, sondern die deutsche Mannesehre im besonderen“ verletzten. Deshalb wurden die Beschlüsse im Mai noch einmal verschärft: Deutschen Frauen drohte nun die Einweisung in ein Konzentrationslager, wenn sie den Umgang mit einem Kriegsgefangenen „in einer Weise […] pflegen, die das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt“64.

Die Verfolgung dieser „schweren Delikte“, die im weiteren Sinne als politisch galten oder zentrale Grundsätze der nationalsozialistischen Weltanschauung betrafen, erfolgte ausschließlich durch die Gestapo. Bis zum September des Jahres 1940 war es dennoch in vielen Fällen zur Einschaltung der Justiz und Gerichtsverfahren gekommen. Am 3. September 1940 wurde in einem Führererlass geregelt, dass es dem Ermessen des Reichssicherheitshauptamts über- lassen blieb, ob es bei der Strafverfolgung der „GV-Verbrechen“ die Gerichte anrufen oder „staatspolizeiliche Maßnahmen“ ergreifen solle. Dieser Erlass kam der Ausstellung  einer Carte blanche für die Gestapo gleich, die ihr Ermessen nutzte, um die Gerichte in den folgenden Jahren nahezu vollständig auszuschalten und ihren „staatspolitischen Terror“ gegen die ausländischen Zwangsarbeitskräfte immer weiter zu verschärfen.65

Der Septembererlass stellte zugleich den Schlusspunkt der Polengesetzgebung dar, da darauf hingewiesen wurde, dass die Entscheidungen des Reichssicherheitshauptamts „bindend sind und über [sie] hinaus keine weiteren Maßnahmen zur Einbringung der Lebenshaltung der Arbeitskräfte polnischen Volkstums ohne vorherige Zustimmung getroffen werden dürfen“. Für Ulrich Herbert zeigt dieser Hinweis deutlich, dass „unterhalb der staatspolitischen Führung ein Prozeß in Gang kam, in dem die von oben dekretierte Repression […] noch ausgebaut wurde“ und in den Sommermonaten des Jahres 1940 in zahlreichen Willkürentscheidungen der lokalen und kommunalen Behörden kulminierte.66

Quellenangabe:
45 Zitiert nach: Ebd. S. 70.
46 Ebd. S. 71.
47 Ebd. S. 73.
48 Ebd. S. 74.
49 Zitiert nach: Ebd. S. 75.
50 Zitiert nach: Ebd. S. 75.
51 Ebd. S. 77.
52 Zitiert nach: Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 4f.
53 Herbert: Fremdarbeiter, S. 77.
54 Ebd. S. 85f
55 Zitiert nach: Ebd. S. 77.
56 Zitiert nach: Ebd.
57 Zitiert nach: Ebd. S. 78
58 Zitiert nach: Ebd. S. 79.
59 Zitiert nach: Ebd. S. 80.
60 Zitiert nach: Ebd.
61 Schönemann: Stigma und Scham, S. 101.
62 Zitiert nach: Herbert, Fremdarbeiter, S. 81.
63 Zitiert nach: Ebd. S. 80.
64 Zitiert nach: Ebd. Silke Schneider betont, dass die bisherige Forschung und der mediale Diskurs zum „verbotenen Umgang“ zu stark auf das Motiv der „verbotenen Liebe“ verengt wurde: „Es lassen sich  […] Beziehungen von kriegsgefangenen Männern mit deutschen Frauen und Männern sowie Beziehungen zwischen Zwangsarbeitenden und Deutschen – Frauen wie Männern – belegen. Sie reichen von sozialen Beziehungen im Allgemeinen, die von menschlicher Solidarität geprägt waren, über Fluchthilfe bis hin zu sexuellen, darunter auch homosexuellen Beziehungen. Die Beweggründe allerdings reichen – so lassen die exemplarisch rekonstruierten und dokumentierten Fälle vermuten – von Liebe über Tauschgeschäfte bis hin zu Missbrauch und Gewalt“, vgl. Schneider: Segregation und Geschlechterordnung, S. 41f.
65 Herbert: Fremdarbeiter, S. 82. Das erklärt auch, warum zu Theodor Borowski und Monika Rinderle keine Sondergerichtsakten ermittelt werden konnten, vgl. Gruchmann: Justiz im Dritten Reich, S. 689-691.
66 Zitiert nach: Herbert: Fremdarbeiter, S. 83.

Die Verhaftungen von Theodor Borowski und Monika Rinderle

Seit wann die vermeintliche Beziehung zwischen Monika Rinderle und Theodor Borowski bestand, geht aus den Zeugenaussagen von Maria Rauch und Bürgermeister Herrmann nicht eindeutig hervor. Beide beschränkten sich in ihren Aussagen auf die Umstände der Verhaftung von Borowski am 6. Mai 1941. Dabei weichen die Schilderungen von Rauch und Herrmann im Jahr 1961 voneinander ab und enthalten Widersprüche. In der Vernehmung 1967 veränderte Herrmann seine Aussage und passte sie der Version von Maria Rauch an.

1. Die Zeugenaussagen

August Herrmann erinnerte sich in seiner ersten Zeugenbefragung am 18. Februar 1961 daran, dass „eines Tages […] der Landwirt Anton Rauch [I.] zu mir in meine Wohnung [kam] und sich bei mir über den Polen Borowski beschwerte, weil er nicht mehr arbeiten wolle“. Herrmann habe ihn an die Gendarmerie verwiesen, da er „mit der Sache nichts zu tun haben“ wollte. Rauch sei dieser Aufforderung nachgekommen:

„Der damals in Owingen stationierte Gendarm bzw. einer von den beiden dort stationierten Beamten, welcher es gewesen ist, weiß ich nicht, kam dann mit zum Landwirt Rauch und hat den Polen wegen Arbeitsverweigerung vernommen. Bei der Vernehmung hat sich dann scheinbar herausgestellt, daß der Pole sich mit der Rinderle in geschlechtliche Beziehungen eingelassen hat. Die Angelegenheit wurde dann von dem Gendarmen pflichtgemäß weitergeleitet.“97

Nach der Anzeige des vermeintlichen „GV-Verbrechens“ bei der Gestapo-Stelle Konstanz erfolgte die Verhaftung. Herrmann gibt an, über die Verhaftung nicht informiert worden zu sein. Rinderle und Borowski seien „von irgendwelchen Staatsorganen“ abgeholt worden; er selbst habe von der Festnahme „erst nachträglich von den Leuten im Dorf erfahren“98.

Maria Rauch betonte in ihrer Zeugenaussage zunächst, sie habe – trotz eines vermeintlich bestehenden „Vertrauensverhältnisses“ zu Monika Rinderle – nichts davon bemerkt, „daß zwischen dem Polen und dem Mädchen ein intimes Verhältnis entstanden war“. Wenn sie „etwas derartiges“ bemerkt hätte, so Rauch, „hätte ich bestimmt meinen Einfluß auf die Monika geltend gemacht“99. August Herrmann gab dagegen bei seiner zweiten Zeugenbefragung am 30. Mai 1967 an, schon vor der Verhaftung „vom Hörensagen“ gewusst zu haben, „daß die beiden geschlechtliche Beziehungen zueinander pflegten“100.

Der Verhaftung von Borowski ging nach Aussage von Maria Rauch aus dem Jahr 1961 ein Streit zwischen Borowski und ihrem Mann Anton Rauch I. voraus:

„Eines Tages gab es zwischen meinem Mann und dem Polen Borowski eine Auseinandersetzung, weil der Pole betrunken war. Wenn in diesem Zusammenhang der ehemalige Bürgermeister Herrmann im Pfaffenbühl, Gem. Hohenbodman, angegeben hat, daß mein Mann seinerseits zu ihm gekommen sei und sich über den Polen wegen dieser Auseinandersetzung beschwert habe, dann muß ich die Sache etwas berichtigen. Nicht mein Mann ist seinerseits zu dem Bürgermeister Herrmann gegangen, sondern wir haben unsere damals etwa 11 Jahre alte Tochter Paula101 zu dem Bürgermeister Herrmann geschickt, wo sie diesem ausrichten sollte, daß der Bürgermeister wegen unserem Polen auf den Hof kommen soll. Der Bürgermeister war in solchen Sachen mit den Ausländern zuständig.“102

Maria Rauch zufolge habe Bürgermeister August Herrmann dieser Bitte ihrer Tochter jedoch nicht entsprochen:

„Der Bürgermeister kam damals aber nicht auf den Hof, sondern telefonierte dem Gendarm in Owingen. Wann das gewesen ist, weiß ich heute nicht mehr. Ich kann aber mit Bestimmtheit sagen, daß der Gendarm Beck noch am gleichen Tag auf unseren Hof kam und den Polen mit nach Owingen nahm. […] Zunächst haben wir von dem Polen Theodor Borowski nichts mehr gehört und bekamen nach einiger Zeit als Ersatz einen anderen Polen zugewiesen.“103

Monika Rinderle sei dann wenige Tage später von einigen „Herren aus Konstanz“ abgeholt worden. Aus ihrer Haft habe die Familie noch für einige Zeit Briefe von ihr erhalten.104 Maria Rauch betonte ausdrücklich, dass „die ganze Angelegenheit“ der Familie „sehr peinlich gewesen“ sei, sie aber „mit gutem Gewissen“ sagen könne, „daß mein Mann keine Schuld daran trug und nichts dazu beigetragen hat, daß der Pole auf diese Art ums Leben kam“105.

August Herrmann korrigierte bei seiner zweiten Vorladung am 30. Mai 1967 auf dem Überlinger Polizeipräsidium seine Aussagen aus dem Jahr 1961 teilweise:

„Wenn ich in meiner Vernehmung vom 8.2.1961 angegeben habe, daß eines Tages der Landwirt Rauch in meine Wohnung kam, um sich über den Polen Borowski zu beschweren, weil er nicht mehr arbeiten wollte, so muß ich diese Aussage heute einschränken. Da die Zeugin Rauch angibt, daß sie damals ihre elfjährige Tochter Paula zu mir geschickt hat, so möchte ich das nicht ausschließen. Auf jeden Fall war es so, daß ich zwar rein verwaltungsmäßig für den Einsatz und die Betreuung der polnischen Arbeitskräfte zuständig war, doch bei Verstößen gegen die Lebensführung und sonstigen kriminellen Delikten logischerweise die Polizei hinzugezogen werden mußte. Das war auch in dieser Sache der Fall. Aufgrund des Ersuchens des Landwirtes Rauch hat sich dann auch die Gendarmerie in Owingen eingeschaltet und der Pole wurde durch den damaligen Gendarmeriewachtmeister Hefner festgenommen.“106

Herrmann erinnerte sich 1967 an deutlich mehr Details als noch im Jahr 1961. Sechs Jahre zuvor hatte er angegeben, nicht mehr zu wissen, welcher Gendarmeriebeamte Borowski verhaftet hatte. Statt dem Gendarmen Beck, der laut Maria Rauch zur Verhaftung Borowskis auf dem Hof erschienen war, soll es laut Herrmann nun der Gendarm Hefner gewesen sein. Er blieb jedoch dabei, dass es Anton Rauch I. gewesen sei, der die Owinger Gendarmerie eingeschaltet hat. Maria Rauch bestätigte 1967 dagegen ihre Aussage aus dem Jahr 1961:

„Eines Tages entstand zwischen meinem Mann und dem Polen eine heftige Auseinandersetzung, die in Tätlichkeiten auszuarten drohte. Da mein Ehemann infolge einer Herzerkrankung dem Polen körperlich unterlegen war, schickte ich meine damals etwa 11 Jahre alte Tochter Paula zu unserem Bürgermeister August Herrmann, der für die ausländischen Arbeitskräfte zuständig war. Wir ließen ihm bestellen, er möge wegen des Polen auf unseren Hof kommen, um den Streit zu schlichten. Der Bürgermeister kam jedoch nicht selbst, sondern telefonierte nach Owingen zur dortigen Gendarmerie. Noch am gleichen Tag erschien bei uns ein Gendarmeriebeamter namens Beck, der aus Pfullendorf stammte und im Krieg gefallen ist. Der Gendarm nahm den Polen fest und wir haben dann zunächst nichts mehr von ihm gehört.“107

Im Südkurier vom 15. Mai 2024 zur Diskussion um die Ermordungen von Theodor Borowski und Monika Rinderle äußerte sich auch die heute 94-jährige Paula Endres, geb. Rauch, zu den Umständen der Verhaftung und bekräftigte die Angaben ihrer Mutter Maria:

„Ich erinnere mich daran, dass der Pole Borowski aufständisch gegen meinen Vater war. Mein Vater hat mich dann zum Bürgermeister geschickt, er solle den Polen zu einem anderen Bauern tun, weil er ihn nicht mehr beschäftigen wollte. Der Bürgermeister war ein Obernazi, und der hat das der Gestapo gemeldet. Daher kam das.“108

Die Liebschaft zwischen Theodor Borowski und Monika Rinderle habe nicht ihr Vater zur Anzeige gebracht – Borowski habe sich vielmehr beim Verhör in Owingen selbst verplappert:

„Meine Eltern haben dafür nichts können, dass das so gelaufen ist.“ Es sei ihnen „nicht recht“ gewesen und habe sie „sehr belastet“109.

Eine unabhängige Zeugenaussage wurde schließlich von Wilhelm Siber verfasst. Der aus Hohenbodman stammende Siber wurde am 6. Februar 1931 geboren und war zum Zeitpunkt der Verhaftung zehn Jahre alt. Er wuchs auf einem Hof in unmittelbarer Nähe zum Hinrichtungsort von Theodor Borowski auf. Im Jahr 2005 übergab Siber der Gemeinde Owingen einen Zeugenbericht, in dem er sich zu den Umständen der Verhaftung von Theodor Borowski und Monika Rinderle äußerte.110 Dieser Bericht war seine Reaktion auf die Bemühungen des Owinger Bürgers Erwin Bayer, der in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates eine Initiative zur Benennung einer Straße nach Theodor Borowski im neuen Baugebiet „Mehnewang“ einbrachte.111

Siber berichtet zunächst davon, dass im Frühjahr 1940 „etwa 20“ polnische Arbeitskräfte auf den Höfen der Gemeinde beschäftigt wurden. Diese seien „in einer Gemeinschaftsunterkunft im heutigen Haus Löffler unter Bewachung gehalten“112 worden. Man habe sie als Gruppe „auf die Höfe gebracht und abends wieder abgeholt.“ Die Einhaltung der im Rahmen der „Polen-Erlaße“ im ersten Kapitel skizzierten Zwangsmaßnahmen gegen die polnischen Arbeitskräfte sei in den landwirtschaftlichen Betrieben zwar von „Wachmännern“ kontrolliert worden; da aber die Überwachung „auf den vielen einzelnen Höfen recht schwierig war“, seien die Verbote in Hohenbodman zumeist nicht beachtet worden.

Die Sammelunterkunft erwies sich laut Siber bald „als nicht sinnvoll“, weshalb die Arbeitskräfte direkt auf den Höfen untergebracht wurden. „Die Polen“ seien „gute fleißige Arbeiter [gewesen], die aus allen Schichten der Gesellschaft kamen“. Dadurch habe sich ein „gegenseitiges Verhältnis des Vertrauens“ entwickelt, das davon gekennzeichnet gewesen sei, dass „die Polen […] in aller Regel so behandelt [wurden], wie es bei deutschen Dienstboten üblich war“113.

Folgt man Sibers Schilderungen zum Umgang der Hohenbodmaner Landwirte mit ihren polnischen Arbeitskräften, gelang es den lokalen Staatskräften überwiegend nicht, die im ersten Kapitel beschriebenen, tradierten Umgangs- und Verhaltensformen zwischen deutschen Arbeitgebern und polnischen Arbeitnehmern aus den Zeiten der Vorkriegs-Saisonarbeit zu brechen.114 Dennoch, so Siber weiter, habe es „natürlich auch bei uns in Hohenbodman wie überall linientreue Mitbürger [gegeben], vor denen man sich in Acht nehmen musste“. Diese „Nazitreuen“, hätten „oft aus dem Hinterhalt den Umgang zwischen Deutschen und Polen [überwacht]“ und seien daher sowohl „für die Polen wie für die Bauern, die sich nicht an die Nazivorschriften hielten“, eine Gefahr gewesen.115

Nach diesen einleitenden Worten zum deutsch-polnischen Verhältnis in Hohenbodman, fuhr Siber mit seiner Beschreibung der Verhaftungen von Theodor Borowski und Monika Rinderle fort:

„So war auch der Pole Theodor Borowski auf dem Hof der Familie Anton Rauch in der Happenmühle beschäftigt, wo auch eine junge Frau im Dienst stand, eine Frau aus der Gemeinde Hattenweiler stammend. Diese junge Frau und der Theodor fanden Gefallen aneinander und so kam, was kommen musste, die beiden wurden in flagranti vom Bauern überrascht. Was nun? Die Aufregung war groß, die Angst, dass dies Folgen haben könnte und später nicht zu verheimlichen wäre, ebenso. So wurde nicht weiter überlegt, die Angelegenheit musste dem Ortsbauernführer und Bürgermeister August Herrmann gemeldet werden. Was auch zur eigenen Sicherheit und der der Familie vor den Nazis diente. Nun stand der Weg für Theodor Borowski fest. Er wurde zunächst hinter Schloss und Riegel gebracht und ohne Verfahren zum Tode durch den Strang verurteilt. Auch zur Abschreckung der in der Gegend arbeitenden Gefangenen mussten solche „Verbrecher“ gehängt werden. Es war so etwas wie Blutschande am arischen Volk“116.

Im Gegensatz zu den Schilderungen von Maria Rauch und August Herrmann ist in Wilhelm Sibers Bericht nicht ein Streit zwischen Anton Rauch I. und seiner (vermeintlich alkoholisierten) Arbeitskraft Theodor Borowski der Auslöser für das Aufsuchen des Bürgermeisters August Herrmann. Stattdessen habe „der Bauer“ das Liebespaar „in flagranti“ erwischt, weshalb sich die Familie – zum eigenen Schutz vor einer möglichen Bestrafung durch die lokalen NS-Behörden – dazu entschied, Bürgermeister Herrmann aufzusuchen. Genauere Details zu der Anzeige oder der folgenden Verhaftung Borowskis durch die Gendarmerie erfährt man aus Sibers Bericht nicht.

Aus dem Gefangenenbuch des Gerichtsgefängnis Überlingen geht hervor, dass Theodor Borowski am 6. Mai 1941 um 11 Uhr eingeliefert wurde.117 Es ist daher davon auszugehen, dass er zuvor auf der Gendarmeriestation in Owingen erstmals verhört und folglich bereits in den frühen Morgenstunden vom Beamten Beck oder Hefner auf dem Hof Rauch verhaftet wurde. Hierfür sprechen die Ergebnisse der Untersuchung des Umgangs lokaler NS-Organe mit „GV-Verbrechen“ im Bodenseekreis und in Oberschwaben durch Eugen Michelberger und Gertrud Graf vom Denkstättenkuratorium NS-Dokumentation Oberschwaben. Anhand verschiedener Fallbeispiele konnten Michelberger und Graf nachweisen, dass „die Festnahme[n] der beschuldigten Mädchen / Frauen und der polnischen Kriegsgefangenen“ in der Region „auf Anordnung des Ortsgruppenleiters durch den jeweiligen Ortspolizisten [erfolgten].“ Gleichzeitig informierte der Ortsgruppenleiter, der Bürgermeister oder ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die zuständige Gestapo-Stelle.118

Die durchgeführten Verhöre der Bürgermeister, Ortsgruppenleiter und Gendarmerie- beamten dauerten häufig mehrere Tage, ehe die Verdächtigen an die Gestapo übergeben wurden. In zahlreichen Fällen wurden sie dabei massiv misshandelt, um Geständnisse zu erzwingen.119 Im Falle von Theodor Borowski vergingen zweieinhalb Tage, ehe er am 8. Mai 1941 um 20:00 Uhr gemeinsam mit Monika Rinderle in das Gefängnis der Konstanzer Gestapo-Stelle eingewiesen wurde.120 Monika Rinderle wurde vermutlich im Laufe des 8. Mai 1941 von Mitarbeitern der Konstanzer Gestapo auf dem Hof Rauch verhaftet und in den frühen Abendstunden auf die Überlinger Hofstatt gebracht. Nach ihrer öffentlichen Entwürdigung erfolgte der Weitertransport von Überlingen nach Konstanz.121

Angesichts des geschilderten zeitlichen Ablaufs der Verhaftungen kann davon ausgegangen werden, dass Theodor Borowski – falls er nicht sofort ein Geständnis ablegte – am 6. Mai 1941 in Owingen und möglicherweise anschließend in Überlingen so lange misshandelt wurde, bis er die ihm vorgeworfene „geschlechtliche Beziehung“ zu Monika Rinderle zugab und die Gestapo Rinderle zwei Tage später als „GV-Verbrecherin“ verhaften konnte.

2. Die Interpretation der Zeugenaussagen

Vor der Interpretation der Zeugenaussagen und der vorliegenden Gerichtsakten verlangt es die wissenschaftliche Redlichkeit, nachdrücklich auf die in einzelnen Details lückenhafte Quellenlage zu den Umständen der Verhaftungen von Theodor Borowski und Monika Rinderle hinzuweisen, die eine vollständige Rekonstruktion der Ereignisse letztlich unmöglich macht. Deshalb besteht lediglich die Möglichkeit, die von August Herrmann, Maria Rauch und Wilhelm Siber geschilderten Szenarien – unter Berücksichtigung der bisherigen Forschungserkenntnisse zur Verfolgung des „verbotenen Umgangs“ – auf ihre Plausibilität zu prüfen. Bevor diese Prüfung in einem nächsten Schritt erfolgt, lassen sich die folgenden vier allgemeinen Beobachtungen und mit ihnen einhergehenden epistemologischen und methodologischen Problemstellungen für die Interpretation der vorliegenden Verlautbarungen festhalten:

1. Aus dem Bericht von Wilhelm Siber geht nicht genau hervor, wann er seine Erinnerungen niederschrieb. Es ist lediglich zu rekonstruieren, dass er zum Zeitpunkt der Verhaftung von Borowski und Rinderle erst zehn Jahre alt war; dagegen ist unklar, wann er sich an seine Schreibmaschine setzte, um seinen „Zeugenbericht“ zu verfassen.122 Der Zeitpunkt der Niederschrift – oder, im Falle von August Hermann und Maria Rauch, der Zeitpunkt der Verhöre – ist jedoch sehr bedeutsam für die Einordnung der Quelle, da aus der Oral-History-Forschung bekannt ist, dass Menschen nicht einfach nur Erinnerungen speichern, sondern sie unablässig mit dem jeweils aktuellen Kontext verknüpfen: „Anders formuliert: Erinnerungen verändern sich mit der Zeit und können Geschehnisse sehr unterschiedlich aussehen lassen. Sie sind also, methodisch beschaut, nicht tatsächlich authentisch. Theoretisch spricht man von retroaktiver Kausalität. Erinnerungen werden vom Erzähler oder von der Erzählerin immer erst im Moment der Erzählung rekonstruiert, was auch heißt: Vergangenes wird aus der Gegenwart heraus gedeutet und beurteilt.“123

2. Ebenso geht aus Wilhelm Sibers Bericht nicht hervor, woher seine Informationen über die Umstände der Verhaftung von Theodor Borowski und Monika Rinderle stammen. Es ist davon auszugehen, dass seine Schilderungen auf Gerüchten beruhen, die damals im Dorf über die Verhaftungen kursierten.

3. August Herrmanns Beteuerung, als Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Hohen- bodmans124 „mit der Sache nichts zu tun“ gehabt zu haben, ist von dem erkennbaren Bemühen geprägt, aus der Zeugenbefragung unbelastet hervorzugehen. Zudem war es völlig ungefährlich, Anton Rauch I. alle Verantwortung zuzuschieben, weil dieser schon 1947 gestorben war und daher keine Gegenüberstellung mehr erfolgen konnte. Herrmann wendet die vielfach nachweisbare „Strategie des Leugnens und Herunterspielens“ an, die der Regionalhistoriker Walter Hutter bereits bei seiner Analyse verschiedener Verhörprotokolle des Überlinger Kreisleiters Ernst Bäckert vorfand.125 Ebenso wie bei Bäckert wird diese Strategie bei Herrmann durch auffällige Erinnerungslücken ergänzt, die ihm dazu dienten, andere lokale „NS-Täter“ nicht zu belasten.

4. Ebenso versucht Maria Rauch die Verantwortung für die Anzeige von ihrer Familie wegzulenken, indem sie auf die Zuständigkeiten von Bürgermeister Herrmann für die Zwangsarbeiter in Hohenbodman hinwies.126 Ob und inwiefern August Hermann tatsächlich in die Verhaftungen von Borowski und Rinderle verstrickt war, ließ sich auch nach der Sichtung der Entnazifizierungsakte des Bürgermeisters und Ortsgruppenführers nicht ermitteln: Der Akte ist lediglich zu entnehmen, dass er 1945 von der französischen Besatzungsmacht verhaftet und in einem Gefangenenlager in Goldbach bei Überlingen inhaftiert, jedoch aufgrund eines beigebrachten Zeugnis, in dem 15 ehemalige Zwangsarbeiter ihm stets korrektes Verhalten bescheinigten127, nach 17 Tagen wieder entlassen wurde. Diese frühe Entlassung könnte daher als Entlastung des NS-Funktionärs gewertet werden.128

Die Karlsruher Staatsanwaltschaft schien der Zeugenaussage von August Hermann jeden- falls eher Glauben zu schenken, als der von Maria Rauch: In einer Aktennotiz vom 19. April 1963 ging sie davon aus, dass die Gestapo Konstanz vermutlich durch die Gendarmerie Owingen Kenntnis vom Verhältnis zwischen Theodor Borowski und Monika Rinderle erlangte, „weil sich der 1947129 verstorbene Landwirt Rauch wegen der Arbeitsleistung des Polen Borowski beklagte. Sehr wahrscheinlich hat bei dieser Gelegenheit Rauch auch Andeutungen von dem Verhältnis des Polen zu der Magd Rinderle gemacht.“130

Die beschriebene Vermutung der Karlsruher Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 1963 soll im Folgenden – unter Berücksichtigung des Zeugenberichts von Wilhelm Siber aus dem Jahr 2005 – erneut überprüft werden. Aufgrund der Schilderungen von Siber ergeben sich die folgenden beiden Optionen für einen möglichen Ablauf der Verhaftung:

2.1 Ablauf der Verhaftung - Option 1: Anzeige Familie Rauch

Wilhelm Siber geht davon aus, dass die Anzeige aus dem Umfeld der Familie Rauch erfolgte, nachdem Theodor Borowski und Monika Rinderle „in flagranti“ beim Liebesakt erwischt worden seien. Diese von der sehr katholischen Familie Rauch sicherlich als „Skandal“ wahrgenommene „Überführung“, könnte der Auslöser dafür gewesen sein, dass eine – laut Sibers Darstellung – bisher wohl stillschweigend geduldete Beziehung nicht mehr tolerierbar erschien.131

Das entscheidende Motiv für die Anzeige könnte dabei die von Siber beschriebene „Angst vor den Nazis“ gewesen sein, denn er formuliert: „Die Aufregung war groß, die Angst, dass dies Folgen haben könnte und später nicht zu verheimlichen wäre, ebenso.“132 In der Tat hätte eine sichtbare Schwangerschaft Familie Rauch in größere Schwierigkeiten bringen können, wie die Bestrafung zweier Fälle des „verbotenen Umgangs“ in der Bodenseeregion kurze Zeit zuvor zeigt: Vor dem Landgericht Konstanz wurde die Mutter der damals 17-jährigen Anna Müller aus Mimmenhausen im April 1941 zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie das Liebesverhältnis ihrer Tochter zu dem polnischen Zwangsarbeiter Eugen Pagacz nicht verhindert und sich daher der „schweren Kuppelei“ schuldig gemacht hätte.133

Zuvor war bereits am 1. März 1941 ein Artikel in der „Bodensee-Rundschau“ erschienen, in dem über die Verhaftung Anne Jägers aus Münchhöf-Homberg wegen des Vorwurfs, eine „geschlechtliche Beziehung“ mit Josef Procel eingegangen zu sein, berichtet wurde. In dem Artikel wurde außerdem erwähnt, dass ihre Mutter Maria Jäger wegen des Delikts der Kuppelei ebenfalls verhaftet worden sei.134

Aufgrund der Thematisierung dieser vermeintlichen Beziehungen in der Lokalzeitung und der geographischen Nähe zu Mimmenhausen und Münchhöf-Homberg, ist davon auszugehen, dass Familie Rauch entweder durch die Lektüre des Presseartikels oder durch die aus der Veröffentlichung entstandenen Diskussionen unter den Hohenbodmaner Bürger:innen von den „Kuppelei-Strafen“ erfahren hatte. Maria Rauch hätte im Falle einer Anzeige des Verhältnisses von Theodor Borowski und Monika Rinderle durch Dritte ähnliche Konsequenzen zu befürchten gehabt, zumal sie nach damaligem Recht eine Aufsichtspflicht für die noch nicht volljährige Monika Rinderle hatte.135

Die beschriebene Bedrohungslage für die Familie lässt vermuten, dass Anton Rauch I. – wie Siber schrieb – „nicht weiter überlegte“ und Bürgermeister Herrmann aufsuchte, um Borowski und Rinderle anzuzeigen. Hierfür spricht letztlich auch Maria Rauchs Charakterisierung ihres Mannes in einem 1947 durchgeführten Entnazifizierungsverfahren. Der „Berufungsausschuss für die politische Säuberung der Landwirtschaft beim Landratsamt Überlingen“ hatte Anton Rauch I. wegen seiner seit 1937 bestehenden Mitgliedschaft in der NSDAP zu einer Geldstrafe von 3000 Reichsmark verurteilt, wogegen seine Frau kurz nach seinem Tod im Juni 1947 Einspruch einlegte: In der Begründung ihres Einspruchs stellte sie ihren Mann als „lediglich zahlendes Mitglied der ehemaligen NSDAP“ dar, der „sich jedoch um Politik nicht kümmerte und keinem Menschen einen Schaden zufügte“. Der Eintritt in die NSDAP sei nach mehrmaliger Aufforderung durch die Partei erfolgt, die Rauch letztlich nicht habe ablehnen können, weil die Familie ihren landwirtschaftlichen Betrieb unter „schweren wirtschaftlichen Verhältnissen“ übernommen habe und zur eigenen Entschuldung einen Kredit benötigte.136 Da er den Kredit jedoch durch eine Erbschaft habe ablösen können, sei  der Familie kein Vorteil aus dem sogenannten Erbhofgesetz erwachsen, welches die nationalsozialistische Regierung am 29. September 1933 erlassen hatte, um landwirtschaftliche Betriebe „vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang“ zu schützen.137

Letztlich schien das Verhalten von Anton Rauch I. sowohl im Falle der Anzeige von Borowski und Rinderle als auch bei der Aufnahme des Kredits von jener – vielfach verbreiteten – unpolitisch, opportunistischen Haltung gekennzeichnet zu sein, die seine Frau in ihrem Einspruch gegen die Geldstrafe des Überlinger Ausschusses beschrieb: Er arrangierte sich mit den veränderten politischen Verhältnissen nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 und versuchte, seine finanzielle Situation zu verbessern und seine Familie vor potenziellen Gefahren zu schützen.

2.2 Ablauf der Verhaftung - Option 2: Anzeige Bürgermeister August Herrmann Das von Maria Rauch und Paula Endres, geb. Rauch, geschilderte Szenario, wonach

Paula erstens von ihrem Vater Anton Rauch I. den Auftrag erhielt, Bürgermeister Herrmann zur Schlichtung seiner Auseinandersetzung mit dem vermeintlich „aggressiven“ und „alkoholisierten“ Theodor Borowski auf den Hof zu holen; Hermann diesem Wunsch aber zweitens nicht nachkam und stattdessen den Vorfall der Gendarmerie Owingen und der Konstanzer Gestapo meldete, die dann drittens Borowski bei einem Verhör, dessen Gegenstand seine vermeintliche Arbeitsverweigerung gewesen sein muss, zusätzlich ein Geständnis seiner „geschlechtlichen Beziehung“ zu Monika Rinderle abringen konnte, ohne dass es hierzu eine Anzeige von Familie Rauch gegeben hätte,

kann – bei Prüfung aller hypothetischen Möglichkeiten – dagegen nur in einem Fall eingetreten sein: Hierzu hätte Bürgermeister August Herrmann die Gelegenheit nutzen müssen, die ihm der gemeldete Konflikt zwischen Anton Rauch I. und Theodor Borowski bot, um Borowski im Verhör neben seiner Arbeitsverweigerung auch ein Geständnis der „durch Hörensagen“ aus dem Dorf bekannten „geschlechtlichen Beziehung“ zu Monika Rinderle abzuringen. Ein solches Szenario ist plausibel – zumal aus der bisherigen Forschung zum „verbotenen Umgang“ bekannt ist, dass sich die Informationsgrundlage zahlreicher Denunzianten oftmals „auf reine Vermutungen und Verdächtigungen“ beschränkte. Dennoch nutzten die lokalen NS-Funktionär diesen „Dorfklatsch“ nicht selten, um ein abschreckendes Exempel zu statuieren.138 Darüber hinaus würde das geschilderte Szenario auch erklären, warum Theodor Borowski und Monika Rinderle nicht gemeinsam – aufgrund eines vermeintlichen „GV-Verbrechens“ –, sondern im zeitlichen Abstand von zwei Tagen verhaftet wurden.

Zudem ist vorstellbar, dass sich Herrmann als mehrfacher NS-Funktionär mit der Anzeige und einem solchen Ermittlungsergebnis Verdienste im NS-Umfeld erwerben wollte.

3. Ergebnis unter Berücksichtigung der Forschung

Trotz der grundsätzlichen Plausibilität beider geschilderten Szenarien soll nachfolgend anhand von vier Thesen erläutert werden, warum Wilhelm Sibers Darstellung der Verhaftung glaubwürdiger erscheint:

1. Da neben Wilhelm Siber auch Bürgermeister August Herrmann übereinstimmend davon berichtet, dass er bereits „vom Hörensagen“ von der „geschlechtlichen Beziehung“ zwischen Borowski und Rinderle gewusst haben will, ist von einer weiten Verbreitung dieser Gerüchte im Dorf auszugehen. Deshalb müssen die Beteuerungen Maria Rauchs, sie habe erst nach der Verhaftung vom Verhältnis zwischen Borowski und Rinderle erfahren, als äußerst unglaubwürdig eingeschätzt werden. Stattdessen lässt sich vermuten, dass die Familie bereits vom Verhältnis ihrer Angestellten wusste, ehe sie sich – vielleicht ausgelöst durch die von Wilhelm Siber beschriebene Entdeckung des Paares beim Liebesakt – endgültig zur Anzeige des „GV-Verbrechens“ entschied.

2. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte daher mit ihrem Verdacht, dass Anton Rauch I. das Verhältnis zwischen Theodor Borowski und Monika Rinderle entweder direkt bei der Gendarmerie Owingen oder indirekt bei Bürgermeister August Herrmann gemeldet hat, sehr wahrscheinlich recht. Hierfür spricht neben dem Bericht von Wilhelm Siber, wonach die Anzeige der Familie Rauch aufgrund des sexuellen Kontaktes von Theodor Borowski und Monika Rinderle erfolgte, das vollkommen asymmetrische Machtverhältnis zwischen Anton Rauch I. und Theodor Borowski: Es erscheint mehr als unwahrscheinlich, dass Anton Rauch I. sich – wie von seiner Frau und seiner Tochter dargestellt – von dem körperlich überlegenen und vermeintlich alkoholisierten Borowski eingeschüchtert fühlte. Selbst wenn – und hiervon ist auszugehen – Borowski Rauch körperlich überlegen war, musste beiden aufgrund der in Kapitel 1 beschriebenen Aushändigung der Merkblätter für deutsche Arbeitgeber und polnische Arbeiter im Zuge der „Polen-Erlaße“ bewusst gewesen sein, dass Borowski bei Arbeitsniederlegung mit „Zwangsarbeit im Konzentrationslager“ als Strafe zu rechnen hatte.139 Daher sind die von Maria Rauch und Paula Endres, geb. Rauch, beschriebenen Formen „offenen“ oder gar „gewaltsamen“ Protestes von polnischen Arbeitern gegen deutsche Arbeitgeber, im Gegensatz zu den häufig auftretenden „geschlechtlichen Verhältnissen“ zwischen deutschen Frauen und polnischen Männern, die die Liebespaare natürlich stets – wenn auch meist erfolglos – versuchten vor der Öffentlichkeit geheim zu halten, in der bisherigen NS-Zwangsarbeits-Forschung kaum bekannt. Durch die Beschreibung Theodor Borowskis als „betrunken“ und „aufmüpfig“ schien Familie Rauch sich vielmehr an einer „Täter-Opfer-Umkehr“ zu versuchen.

3. Unabhängig davon, ob Anton Rauch I. die Anzeige persönlich bei Bürgermeister Herrmann stellte oder seine Tochter Paula beauftragte, muss er sich aufgrund der folgenden beiden Gründe, der für Theodor Borowski und Monika Rinderle potenziell tödlichen Konsequenzen seines Handelns bewusst gewesen sein: Erstens ist aus der bisherigen Forschung zur NS-Zwangsarbeit – wie bereits im vorherigen Kapitel dargestellt – die sehr weite Verbreitung der Merkblätter zu den „Polen-Erlaßen“ für deutsche Arbeitgeber und polnische Arbeiter aufgrund ihres „häufige[n] Auftauchen[s] in sehr unterschiedlichen Aktenbeständen belegt“. Die Konsequenzen eines „GV- Verbrechens“ werden hier unmissverständlich formuliert: „Wer mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann geschlechtlich verkehrt, oder sich ihnen sonst unsittlich nähert, wird mit dem Tode bestraft.“140 Zweitens war in der Bevölkerung bekannt, dass die NS-Funktionäre auf lokaler Ebene besonders linientreu waren, wie Paula Rauch in ihrem Südkurier-Interview vom 15. Mai 2024 einräumte, indem sie den ehemaligen Bürgermeister August Herrmann als „Obernazi“ bezeichnet.141 Anton Rauch I. konnte also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass August Herrmann die Gestapo über das Verhältnis von Theodor Borowski und Monika Rinderle informieren würde. Aufgrund dieser Tragweite der Anzeige, erscheint es auch mehr als fragwürdig, dass Familie Rauch die damals zehnjährige Paula zu Bürgermeister Herrmann schickte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Maria Rauch versuchte, die Anzeige ihres Mannes zu verschleiern, indem sie ihr noch „unmündiges“ Kind Paula zur Handelnden machte.

4. Das gleiche Wissen um die Folgen einer Anzeige war bei August Herrmann vorauszusetzen.

Für die Schicksale von Theodor Borowski und Monika Rinderle war es letztlich unerheblich, ob die Anzeige von Anton Rauch I. oder August Hermann erstattet wurde. Die (vermeintlichen) Kenntnisse über ihre „geschlechtliche Beziehung“ wurden beiden durch die daraus folgenden Handlungen von Akteuren aus Hohenbodman zum Verhängnis.

Quellenangabe:
97    Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe, Einzelfälle Februar 1942, E44-49, 1Js4/64 (RSHA), S. 463.
98    Ebd. S. 464.
99    Ebd. S. 467.
100  Ebd.
101  Paula Endres, geb. Rauch, ist 1931 geboren und war daher zum Zeitpunkt der Anzeige zehn Jahre alt.
102  Ebd. S. 467f.
103 Ebd. S. 468.
104 Diese Briefe sind bisher nicht bekannt. So sie noch vorhanden wären, könnten mit ihnen tiefere Einblicke in das Schicksal Monika Rinderles gewonnen werden, auch wenn diese Schreiben vor der Versendung der Zensur im Gefängnis unterworfen waren.
105 Ebd. S. 468.
106  Ebd. S. 3
107  Ebd. S. 1f.
108  Hilser: Vergessenes Opfer der Nazi-Diktatur, in: Südkurier 15.5.2024, www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/owingen/vergessenes-opfer-der-nazi-diktatur-psycho- loge-andreas-kruse-ruft-zu-kollektivem-erinnern-auf;art372489,12024750, letzter Zugriff: 5.4.2025, 14:52 Uhr.
109  Ebd.
110  Akte Gemeinde Owingen „Borowski/Rinderle“: Aktenvermerk vom 16.6.2005.
111 Walter: Gedenken muss noch warten, in: Südkurier 5.2.2005.
112  Text nach heutigen Rechtschreibregeln.
113  Akte Gemeinde Owingen "Borowski/Rinderle", Zeugenbericht Wilhelm Siber.
114  Tatsächlich wird in der Zwangsarbeits-Forschung häufig betont, dass die Zwangsmaßnahmen gegen polnische Arbeitskräfte besonders in den Jahren 1940 und 1941 in katholischen Gebieten selten konsequent umgesetzt wurden, vgl. Herbert: Fremdarbeiter, S. 77f.
115  Akte Gemeinde Owingen "Borowski/Rinderle", Zeugenbericht Wilhelm Siber.
116 Ebd.
117  Gefangenenbuch des Gerichtsgefängnisses Überlingen, 1.2.2.1/ 11445041/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
118  Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 6.
119 Ebd. S. 7.
120  Auszüge aus den Gefangenenbüchern des Landesgerichtsgefängnisses Konstanz, 1.2.2.1/ 12057584/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
121  O.V.: Kurzmeldung Überlingen, in: Bodensee Rundschau 10.5.1941.
122  Siber selbst schreibt im Jahr 2007 im Rahmen der Verschwiegenheitserklärung, dass er den Bericht „als noch junger Zeitzeuge aufgeschrieben“ habe, vgl.: Akte Gemeinde Owingen „Borowski/Rinderle“: Verschwiegenheitserklärung zwischen Wilhelm Siber und Günther Former, 8.2.2007.
123  Zitiert nach: home.uni-leipzig.de/methodenportal/oral-history, letzter Zugriff: 31.8.2025, 13:28 Uhr. Grundlegend für die Methode der Oral-History war das Werk von Lutz Niethammer, vgl. Niethammer: Lebenserfahrung und kollektives Gedächtnis.
124  LA-BW, Staatsarchiv Freiburg, Entnazifizierungsakte August Herrmann, D 180/18 Nr. 203652.
125 Hutter: Stützpfeiler der Gewaltherrschaft, S. 260f.
126  Paula Endres bezeichnete Herrmann passend hierzu in ihrem Südkurier-Interview vom Mai 2024 als Obernazi, vgl. Hilser: Vergessenes Opfer der Nazi-Diktatur, in: Südkurier 15.5.2024.
127  Die Bescheinigung findet sich nicht in der digitalisierten Akte [Auskunft Clemens Rehm].
128  Der Überlinger Regionalhistoriker Oswald Burger, der sich auch mit den Goldbacher Lager am Ende des Zweiten Weltkriegs beschäftigte, hält es für plausibel, dass Hermann nur 17 Tage festgehalten wurde: „Mir sind ähnliche Vorgänge bekannt, wo ehemalige Nazis "Persilscheine" beibrachten, die von zweifels- freien Antinazis zu ihren Gunsten formuliert wurden, die dann wiederum zur "Entlassung" aus der vorläufigen Haft führten.“ Schriftliche Anfrage von Marc Konstanzer an Oswald Burger, 9.8.2025.
129  Im Protokoll steht fälschlicherweise 1957; Anton Rauch I. verstarb bereits im Jahr 1947.
130  Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe, Einzelfälle Februar 1942, E44-49, 1Js4/64 (RSHA), S. 70. Leider wird diese Vermutung der Karlsruher Staatsanwaltschaft nicht weiter erläutert und ist auf die hier zitierten Stellen begrenzt.
131  Gespräch zwischen Marc Konstanzer und Christa Unger, 2.7.2025.
132  Akte Gemeinde Owingen „Borowski/Rinderle“: Zeugenbericht Wilhelm Siber.
133 Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 20-22.
134 Ebd. S. 22-24.
135  Ebd. S. 5. Die Volljährigkeit wurde erst mit 21 Jahren erreicht.
136  LA-BW. Staatsarchiv Freiburg: Entnazifizierungsakte Anton Rauch, D 180/2 Nr. 85381.
137  Weiterführend hierzu: Münkel: Nationalsozialistische Agrarpolitik und Bauernalltag.
138  Graf/Michelberger: Entwürdigung und KZ für junge Frauen, S. 6.
139  Zitiert nach: Herbert: Fremdarbeiter, S. 77.
140 Zitiert nach: Ebd. S. 79.
141 Hilser: Vergessenes Opfer der Nazi-Diktatur, in: Südkurier 15.5.2024, www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/owingen/vergessenes-opfer-der-nazi-diktatur-psychologe-andreas-kruse-ruft-zu-kollektivem-erinnern-auf;art372489,12024750 (Letzter Zugriff: 5.4.2025, 14:52 Uhr).

Die Hinrichtung Theodor Borowskis am 13. Februar 1942 in Hohenbodman

Im Gegensatz zu Monika Rinderle war Theodor Borowski nur etwa zwei Monate im Konstanzer Gestapo-Gefängnis inhaftiert, ehe er am 16. Juli 1941 ins Arbeitshaus Kislau bei Mingoldsheim im heutigen Landkreis Karlsruhe deportiert wurde. Dort wurde er zunächst als Arbeitskraft in der Mattenmacherei eingesetzt, ehe er einem Außenkommando zugeteilt werden sollte. Zwei Monate nach Borowskis Einweisung richtete der Direktor des Arbeitshauses Kislau, Theodor Zahn, eine Beschwerde an die Gestapo. Er meldete, der Gefangene Theodor Borowski sei in erhöhtem Maße fluchtverdächtig. Da im Arbeitshaus Kislau keine Einzelzellen zur Verwahrung fluchtverdächtiger Gefangener vorhanden seien, müsse er dringend verlegt werden. Das Wachpersonal sei sofort darüber zu unterrichten, dass es „auf Borowski besonders scharf zu achten“ habe.154

Als Reaktion auf das Schreiben Zahns ordnete die Gestapostelle Karlsruhe im Auftrag ihres stellvertretenden Leiters Dr. Heinrich Faber am 11. Dezember 1941 an, Borowski mit einem Sammeltransport am 31. Dezember 1941 ins Konzentrationslager Dachau zu über- stellen.155 Mit der Häftlingsnummer 29003 versehen, verbrachte er jedoch nur wenige Wochen im bayrischen Arbeitslager, ehe er am 27. Januar 1942 um 7:15 Uhr erneut als Gefangener im Konstanzer Gestapo-Gefängnis registriert wurde.156 Zu diesem Zeitpunkt wurde in Karlsruhe wohl bereits Borowskis Hinrichtung vorbereitet. Aus einer Reisekostenabrechnung an das Reichssicherheitshauptamt in Berlin geht klar hervor, dass der Leiter der Stabstelle, Dr. Walter Schick, mehrere Exekutionen in Baden mit Terminen einer Dienstreise verband, die zwischen dem 11. und 15. Februar 1942 angesetzt waren. Während die drei Exekutionen der polnischen Zwangsarbeiter Jan Gomulka (am 12.2.1942 bei Gundelfingen), Theodor Borowski (am 13.2.1942 bei Hohenbodman) und Piotr Rak (am 14.2.1942 bei Kreenheinstetten) jeweils um 9:00 Uhr morgens vollstreckt wurden, fand am Nachmittag des 14. Februar 1942 eine Dienstbesprechung Schicks mit den Leitern der Grenzkommissariate in Singen und Konstanz statt.157

Entsprechend diesen Plänen wurde Borowski am 12. Februar 1942 um 14:00 Uhr aus dem Konstanzer Gefängnis entlassen.158 Vermutlich wurde er von dort aus erneut nach Überlingen transportiert und dann am nächsten Morgen zu seiner nur einige Kilometer von seiner ehemaligen Arbeitsstätte – dem Hof Rauch – entfernten Hinrichtungsstätte am Eichenbühl gebracht. Der damals elfjährige Junge Wilhelm Siber wohnte der Exekution bei und berichtete in seinem Zeugenbericht von einem „schrecklichen Tag“, den er niemals vergessen werde. Bei „heftige[m] Schneetreiben“ wurde gegen 9:00 Uhr Ortszeit „an zwei Fichten eine Querstange befestigt“, an der Borowski „mit einem Strick aufgehängt“ wurde. Nach dessen Tod seien alle anwesenden polnischen Kriegsgefangenen der näheren Umgebung „unter […] dem hämischen Grinsen der zahlreich anwesenden Naziprominenz“ dazu gezwungen worden, „im Gänsemarsch an ihrem Kameraden vorbei[zu]gehen“159.

Der Todeszeitpunkt von Theodor Borowski wurde in seiner Sterbeurkunde auf 9:10 Uhr datiert.160 Ausgestellt wurde dieses Dokument von Bürgermeister August Herrmann, der sich in seinen Zeugenaussagen der Jahre 1961 und 1967 nicht an die „zahlreich anwesende Naziprominenz“ erinnern wollte. „Die Namen der an diesen Geschehnissen beteiligten Gestapoangehörigen“ könne er nicht nennen – und überhaupt seien ihm die am Exekutionsort anwesenden Personen „bis auf zwei Ausnahmen unbekannt“ gewesen. Er selbst habe den Überlinger Landrat Maier aufgesucht und ihn gebeten, „die Hinrichtung zu verhindern“. Maier habe ihm jedoch zu verstehen gegeben, dass auch er die Exekution nicht aufhalten könne. Angesichts der ergriffenen Maßnahmen könne daher – nach Einschätzung von August Herrmann – „aus der Gemeinde Hohenbodman niemand für diese Vorkommnisse verantwortlich“ gemacht werden. Ohnehin hätten die Bauern „weder einen Anlaß noch ein Interesse an einer solchen Maßnahme“ gehabt, da sie „durchweg mit den Leistungen der Polen zufrieden“ gewesen seien und „deren Arbeitskraft brauchten“.161

Quellenangabe:
154  LABW. Generallandesarchiv Karlsruhe 521 Nr. 763.
155  Ebd. Zunächst war er vom 5.-8.1.1942 in Augsburg inhaftiert, ehe er am 8.1.1942 nach Dachau weiter- transportiert wurde, vgl. Auszüge aus den Gefangenenbüchern der Haftanstalt Augsburg, 1.2.2.1/ 11835714/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives sowie Zugangsbücher des Konzentrationslagers Dachau, 1.1.6.1/ 130430950/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives
156  Auszüge aus den Gefangenenbüchern des Landesgerichtsgefängnisses Konstanz, 1.2.2.1/ 12057619/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
157  Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe.
158  Auszüge aus den Gefangenenbüchern des Landesgerichtsgefängnisses Konstanz, 1.2.2.1/ 12057584/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
159  Akte Gemeinde Owingen "Borowski/Rinderle", Zeugenbericht Wilhelm Siber.
160  Landesarchiv Berlin B-Rep. 057-01 Nr. 4457, Band E III-a, Karlsruhe. Die Leiche Borowskis wurde in die Anatomie der Universität Freiburg gebracht und dort Studierenden zu Versuchszwecken zur Verfügung gestellt.
161  Ebd.