Europa- und Kommunalwahlen: Gemeinde Owingen

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Wahlen

Wahlergebnisse aus Owingen

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024

Vorläufige Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024 - Inhalte Sonntag ab 18:00 Uhr

(Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie dann auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.)

Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 09. Juni 2024

Am kommenden Sonntag werden neben den Mitgliedern des Europäischen Parlaments auch die Kreisräte sowie die Gemeinde- und Ortschaftsräte neu gewählt.

Das Wahlrecht ist das höchste Gut in unserer Demokratie. Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und bestimmen Sie mit, welche Personen, Parteien und Wählergruppierungen in den nächsten fünf Jahren die politischen Geschicke in Europa, im Bodenseekreis und in der Gemeinde Owingen lenken sollen.

Ihre Stimmen können Sie am kommenden Sonntag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und die Stimmzettel zu den Kommunalwahlen, die Ihnen im Vorfeld zugeschickt worden sind, mit ins Wahllokal.

Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im Wahllokal.

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt schriftlich beantragt werden.

Nur im Fall einer durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann noch am Samstag vor der Wahl zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und am Tag der Wahl von 8.00 bis 15.00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden. Für diese Notfälle kann über die Rufnummer 0171 1670618 mit dem Wahlamt Kontakt aufgenommen werden. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 18.00 Uhr im Rathaus Owingen eingetroffen sein.

Ihre Gemeindeverwaltung Owingen

Richtig wählen!

Am 9. Juni 2024 finden Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt.

Aber wie wählt man richtig? Bei den Kommunalwahlen sind alle wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates und seit mindestens drei Monaten in ihrer Gemeinde gemeldet sind. Man muss nicht in Besitz eines gültigen Passdokumentes sein, um bei den Kommunalwahlen wählen zu können!

In diesem Video erfahrt Ihr,
1. wer wahlberechtigt ist,
2. wo man seine Stimme abgeben kann,
3. wer genau gewählt wird,
4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,
6. wann der Stimmzettel ungültig wird und
7. was Du ins Wahllokal mitnehmen musst.

Weitere ausführliche Informationen findest Du unter: https://www.kommunalwahl-bw.de

Und nicht vergessen: Jede Stimme zählt!

Repräsentativer Briefwahlbezirk bei der Europawahl

Im Briefwahlbezirk 1 der Gemeinde Owingen wird für die Europawahl am 09. Juni 2024 nach dem Wahlstatistikgesetz die sogenannte repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie gestimmt haben. Das Statistische Landesamt hat dafür den Briefwahlbezirk 1 bestimmt.

Dem Briefwahlbezirk 1 sind die Wahlbezirke 001 Owingen Nord/Ost und 003 Taisersdorf zugeordnet.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten mit ihren Briefwahlunterlagen einen amtlichen Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (Geschlecht einerseits und Geburtsjahresgruppen andererseits) und ein Faltblatt mit Hinweisen dazu.

Das Wahlgeheimnis ist stets gewährleistet. Dies wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

  • Es dürfen nur Wahlbezirke, in denen mindestens 400 Personen wahlberechtigt sind bzw. Wählerinnen und Wähler erwartet werden, einbezogen werden.
  • Es dürfen höchstens sechs Geburtsjahresgruppen gebildet werden, die jeweils mindestens sieben zusammenhängende Jahrgänge umfassen müssen.
  • Die Erhebung erfolgt in anonymer Form und ist ausschließlich für statistische Zwecke vorgesehen. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
  • Eine Zusammenführung von Wählerverzeichnissen und gekennzeichneten Stimmzetteln ist jederzeit unzulässig.
  • Die Auszählung nach repräsentativen Merkmalen wird nicht durch den Briefwahlvorstand vorgenommen, sondern bleibt dem Statistischen Landesamt vorbehalten.
  • Wahlergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Information für Wählende“ -> „Repräsentative Wahlstatistik“.