Bereits seit Donnerstag, 25. Juni 2026 wird per Allgemeinverfügung des Landratsamtes die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills untersagt. Mit Allgemeinverfügung vom 29. Juli 2026 wurde die Nutzungsuntersagung nunmehr bis zum 31. August 2026 verlängert! (siehe auch newsbeitrag vom 30.07.2026)
Im Bodenseekreis besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit und auf absehbare Zeit eine äußerst hohe Waldbrandgefahr. Daher ist auf die Nutzung der Feuer- und Grillstellen, einschließlich mitgebrachter Grills, in sämtlichen Wäldern ab sofort zu verzichten.
Aus diesem Grund werden die folgenden Grill- und Feuerstellen in Owingen gesperrt:
- Grillplatz beim Sportzentrum Rebhalde
- Grillhütte Billafingen
- Grillplatz beim Aussichtsturm Hohenbodman
- Feuerstellen Aachtobel
Wir weisen darauf hin, dass die Grill- und Feuerstellen in den nächsten Tagen verstärkt überwacht werden. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder verhängt werden.
Die Allgemeinverfügung vom 29. Juli 2026 finden Sie hier als PDF-Download (PDF-Dokument, 245,69 KB, 30.07.2026).
Sperrung der Grillplätze aufgrund von Waldbrandgefahr (siehe auch news-Beitrag vom 26. Juni 2026)
Ab Donnerstag, 25. Juni 2026, bis vorläufig zum Freitag, 31. Juli 2026, wird per Allgemeinverfügung des Landratsamtes die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills untersagt.
Im Bodenseekreis besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit und auf absehbare Zeit eine äußerst hohe Waldbrandgefahr. Daher ist auf die Nutzung der Feuer- und Grillstellen, einschließlich mitgebrachter Grills, in sämtlichen Wäldern ab sofort zu verzichten.
Aus diesem Grund werden die folgenden Grill- und Feuerstellen in Owingen gesperrt:
- Grillplatz beim Sportzentrum Rebhalde
- Grillhütte Billafingen
- Grillplatz beim Aussichtsturm Hohenbodman
- Feuerstellen Aachtobel
Wir weisen darauf hin, dass die Grill- und Feuerstellen in den nächsten Tagen verstärkt überwacht werden. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder verhängt werden.
Die Allgemeinverfügung vom 25. Juni 2026 finden Sie hier als pdf-download (PDF-Dokument, 188,74 KB, 26.06.2026).
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In unserer Gemeinde stehen Ihnen drei verschiedene Grillplätze zur Verfügung. Diese können Sie kostenlos nutzen, müssen aber vorher reservieren. Den Grillplatz wieder so zu verlassen, wie man diesen vorzufinden wünscht und den Müll mitzunehmen, ist selbstredend. Feuerholz ist vom jeweiligen Nutzer selbst mitzubringen. Das Übernachten ist an allen Stellen grundsätzlich nicht gestattet. Wir wünschen viel Spaß und gutes Gelingen bei Ihrem Grillfest!



